ErkrankungenErkrankung

Zwangsstörung

Bei einer Zwangsstörung drängen sich immer wieder quälende Gedanken auf, und Betroffene wiederholen Handlungen wie Waschen oder Kontrollieren, obwohl ihnen meist bewusst ist, dass das übertrieben ist. Laut S3-Leitlinie Zwangsstörungen soll eine kognitive Verhaltenstherapie mit Exposition als Psychotherapie der ersten Wahl angeboten werden; sind Medikamente angezeigt, sollen SSRI angeboten werden, von denen Escitalopram, Fluoxetin, Fluvoxamin, Paroxetin und Sertralin für Zwangsstörungen zugelassen sind. Wenn Sie daran denken, sich das Leben zu nehmen, gibt es sofort Hilfe, etwa über den Notruf 112 oder die TelefonSeelsorge.

Frau Mitte vierzig sitzt entspannt an einem aufgeräumten Küchentisch im Morgenlicht und blickt ruhig aus dem Fenster in einen Garten
Bild: KI-generiert

Bei einer Zwangsstörung kehren Zwangsgedanken und Zwangshandlungen immer wieder. Zwangsgedanken sind laut ICD-10-GM Ideen, Vorstellungen oder Impulse, die die betroffene Person immer wieder in gleicher Weise beschäftigen. Sie sind fast immer quälend, die Person versucht häufig erfolglos, Widerstand zu leisten, und erlebt sie als zur eigenen Person gehörig, auch wenn sie sie als unwillkürlich und oft abstoßend empfindet [4]. Zwangshandlungen oder Rituale werden ständig wiederholt, sind nicht angenehm und erfüllen keine nützliche Aufgabe; oft erlebt die Person sie als Vorbeugung gegen ein objektiv unwahrscheinliches Unglück. Angst ist meist ständig vorhanden, und werden die Handlungen unterdrückt, verstärkt sie sich deutlich [4]. Die Zwangsstörung hat in der ICD-10-GM den Schlüssel F42; die zwanghafte Persönlichkeitsstörung hat einen eigenen Schlüssel (F60.5) [4].

Laut S3-Leitlinie Zwangsstörungen erkranken im Laufe des Lebens 1 bis 3 Prozent der Menschen. Für Deutschland wird der Anteil der Betroffenen innerhalb eines Jahres auf 3,6 Prozent beziffert; in einer Studie mit über 5.000 Erwachsenen lag er bei Frauen bei 4 Prozent und bei Männern bei 3 Prozent [1]. Weil die Beschwerden mit viel Scham verbunden sein können, vergehen laut Patientenleitlinie im Durchschnitt 6 bis 9 Jahre zwischen dem ersten Auftreten und einer fachgerechten Behandlung [2].

Grundlage dieser Seite ist vor allem die S3-Leitlinie Zwangsstörungen, Langversion der ersten Revision (Version 2.0) mit Stand vom 30. Juni 2022, erstellt im Auftrag der DGPPN [1]. Sie ist laut Deckblatt gültig bis 30. Juni 2027; die Leitlinienübersicht der DGPPN nennt den 29. Juni 2027 [1, 3]. Dazu kommt die Patientenleitlinie Zwangsstörungen in erster Auflage vom Februar 2026, die auf dieser Leitlinie und auf der S3-Leitlinie zu Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter beruht [2]. Wofür die einzelnen Medikamente zugelassen sind, steht auf dieser Seite nach aktuellen Fachinformationen und Packungsbeilagen [5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13].

Anzeichen einer Zwangsstörung

Typische Themen von Zwangsgedanken sind laut S3-Leitlinie Ansteckung, Vergiftung, Verschmutzung, Krankheit, das Streben nach Symmetrie und Ordnung, Aggression, Sexualität und Religion [1]. Betroffene erleben die Gedanken als lästig und aufdringlich, als abstoßend, beschämend, sinnlos und schwer zu unterdrücken. Zwangsgedanken, die als Handlungsimpulse erlebt werden, werden laut Leitlinie nicht in die Tat umgesetzt [1]. Laut Patientenleitlinie können die Befürchtungen sehr hartnäckig sein und bedrohliche oder bizarre Formen annehmen, etwa den Gedanken, gewalttätig oder gefährlich zu werden [2].

Zwangshandlungen sollen Anspannung und Befürchtungen lindern und bringen oft auch kurzfristig Erleichterung. Auf Dauer verhindern sie jedoch korrigierende Erfahrungen, kosten viel Zeit und schränken Leistungsfähigkeit und soziales Leben ein; deshalb werden sie meist gegen inneren Widerstand ausgeführt [1]. Die Leitlinie unterscheidet Wasch-, Reinigungs- und Putzzwänge, Kontroll- und Ordnungszwänge sowie seltener Berührungs- und Sammelzwänge. Auch Gedankenzwänge, etwa Zählzwänge, gehören zu den Zwangshandlungen, weil sie Anspannung und Angst neutralisieren sollen [1]. Fast immer bestehen starke Zweifel, ob Handlungen oder Entscheidungen vollständig und richtig waren [1].

Die ICD-10-GM unterscheidet Formen mit vorwiegend Zwangsgedanken oder Grübelzwang (F42.0), mit vorwiegend Zwangshandlungen (F42.1) und gemischte Formen (F42.2) [4]; laut Leitlinie kommen beide Bereiche in der Regel gemischt vor [1]. Nach den Forschungskriterien der ICD-10 bestehen Zwangsgedanken oder Zwangshandlungen an den meisten Tagen über mindestens zwei Wochen, und die Betroffenen leiden darunter oder werden in ihrer Leistungsfähigkeit behindert, meist durch den besonderen Zeitaufwand [1].

Zwänge können laut Patientenleitlinie täglich mehrere Stunden kosten, Schule, Beruf, Freizeit und Beziehungen beeinträchtigen und dem Körper schaden, etwa wenn häufiges oder zu heißes Händewaschen zu Ekzemen oder Wunden führt [2]. Nicht immer geht Angst mit den Zwängen einher; manche Betroffene empfinden eher Wut und Aggression, wenn sie einen Zwang nicht ausführen können, bei Waschzwängen ist Ekel ein häufiges Gefühl [2]. Bei Kindern beginnen Zwangsstörungen am häufigsten kurz vor der Pubertät, und jüngere Kinder können Zwangsgedanken und Zwangshandlungen laut Patientenleitlinie meist nicht voneinander trennen [2].

Ursachen und Risiken

Wie bei vielen psychischen Erkrankungen spielen laut Patientenleitlinie mehrere Ursachen zusammen: eine erbliche Veranlagung, Störungen von Gehirnfunktionen und psychosoziale Faktoren wie Stress oder emotionale Belastungen [2]. Zwangsstörungen sind häufig familiär bedingt; Eltern, Geschwister und Kinder Betroffener erkranken häufiger als die Durchschnittsbevölkerung, einzelne Gene, die Zwänge verursachen, ließen sich bisher aber nicht finden [2]. Bei manchen Betroffenen ist laut Patientenleitlinie das Zusammenspiel bestimmter Hirnregionen aus der Balance geraten; bei erfolgreicher Behandlung, mit Psychotherapie oder mit Medikamenten, kann sich die Aktivität dort normalisieren [2].

Bei etwa der Hälfte der Betroffenen lassen sich laut Patientenleitlinie Ereignisse in der Lebensgeschichte finden, die sie als belastend beschreiben. Stress und Leistungsdruck können Zwänge auslösen oder verstärken, besonders wenn schon eine Veranlagung besteht [2]. Psychologische Erklärungsmodelle gehen davon aus, dass Zwangshandlungen kurzfristig unangenehme Gefühle wie Angst, Scham oder Ekel verringern. Diese Erleichterung führt dazu, dass Betroffene in ähnlichen Situationen wieder mit Zwängen reagieren; wer zwangsauslösende Situationen meidet, erlebt nicht, dass die befürchtete Katastrophe ausbleibt [2].

Zwangsstörungen werden laut S3-Leitlinie häufig von anderen psychischen Erkrankungen begleitet, häufig sind affektive Störungen wie Depressionen und Angststörungen; in einer Studie erfüllten 90 Prozent der Betroffenen im Laufe ihres Lebens die Kriterien für mindestens eine weitere psychische Störung [1]. Mehr unter Depression und Angststörungen.

Wie die Diagnose gestellt wird

Bei allen Menschen, bei denen eine psychische Erkrankung vermutet wird oder bei denen körperliche Anzeichen wie ein Handekzem darauf hinweisen, sollen laut S3-Leitlinie fünf Fragen zur Zwangsstörung gestellt werden (Expertenkonsens): ob Sie sehr viel waschen und putzen, ob Sie sehr viel kontrollieren, ob Sie quälende Gedanken haben, die Sie loswerden möchten, aber nicht können, ob Sie für Alltagstätigkeiten sehr lange brauchen und ob Sie sich Gedanken um Ordnung und Symmetrie machen [1]. Wird eine dieser Fragen mit Ja beantwortet und besteht zugleich eine Beeinträchtigung, besteht laut Patientenleitlinie der Verdacht auf eine Zwangsstörung [2]. Dann soll laut Leitlinie geprüft werden, ob die Kriterien der ICD-10 erfüllt sind, und mögliche Begleiterkrankungen sollen abgeklärt werden; bei Unsicherheit sollte das mit einem auf der ICD-10 beruhenden Untersuchungsverfahren geschehen [1].

Die Diagnose sollte laut Patientenleitlinie eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut stellen, bei Kindern und Jugendlichen Fachleute für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie [2]. Betroffene neigen dazu, ihre Beschwerden aus Scham lange zu verbergen oder zu verharmlosen, und berichten in der Praxis eher über andere psychische Beschwerden. Sie sollten, auch wenn es schwerfällt, offen über das Ausmaß ihrer Zwänge sprechen; manchmal hilft es, ein Zwangsverhalten wie einen Waschzwang vorzuführen [2].

Im Verlauf sollte laut Leitlinie erfasst werden, wie schwer die Zwänge sind, zum Beispiel mit der Yale-Brown Obsessive-Compulsive Scale (Y-BOCS), einem halbstrukturierten Interview; dazu kommen die Auswirkungen auf Alltag, Teilhabe, Lebensqualität und Beziehungen [1].

Zwangsähnliches Verhalten wie zwanghaftes Grübeln kommt laut Patientenleitlinie auch bei Depressionen, generalisierten Angststörungen oder Essstörungen vor; dann ist sorgfältig zu prüfen, ob zusätzlich eine Zwangsstörung vorliegt [2]. Grübelzwang und Depression hängen laut ICD-10-GM besonders eng zusammen; eine Zwangsstörung wird nur diagnostiziert, wenn der Grübelzwang nicht während einer depressiven Episode auftritt und anhält [4]. Gibt es Hinweise auf eine körperliche Erkrankung, ist eine weiterführende Diagnostik zu veranlassen, und beginnt eine Zwangsstörung erst nach dem 50. Lebensjahr, soll eine Untersuchung auf hirnorganische Ursachen erfolgen [1].

Behandlung im Überblick

Zwangsstörungen sollten laut Patientenleitlinie behandelt werden, wenn das Leben deutlich beeinträchtigt ist, etwa Schule, Beruf, Partnerschaft oder Kontakte, und dann so früh wie möglich [2]. Laut S3-Leitlinie soll eine störungsspezifische kognitive Verhaltenstherapie (KVT) einschließlich Exposition als Psychotherapie der ersten Wahl angeboten werden ("soll", Empfehlung 4-1). Besteht die Wahl zwischen Medikamenten und einer Verhaltenstherapie mit Exposition, sollte die Verhaltenstherapie bevorzugt werden ("sollte", 4-3) [1].

Bei der Exposition suchen Betroffene laut Patientenleitlinie bewusst eine Situation auf, die den Zwang auslöst, führen die Zwangshandlung aber nicht aus und lassen die Angst zu, bis sie von allein nachlässt [2]. Die Expositionen sollen laut Leitlinie in Begleitung der Therapeutin oder des Therapeuten angeboten werden und darauf zielen, dass Sie sie später selbst durchführen; lassen sich die Zwänge in Praxis oder Klinik nicht auslösen, sollten die Übungen zu Hause oder in den auslösenden Situationen stattfinden [1]. Ist es möglich, sollte eine hochfrequente Exposition genutzt werden, an unmittelbar aufeinanderfolgenden Therapietagen oder mindestens in zwei langen Einheiten pro Woche [1]. Die KVT sollte Strategien gegen Rückfälle enthalten, etwa Auffrischungssitzungen oder eine Selbsthilfegruppe, und enge Bezugspersonen einzubeziehen, ist zu empfehlen [1].

Weitere Empfehlungen der S3-Leitlinie Zwangsstörungen, Version 2.0, zur Behandlung ohne Medikamente (eigene Zusammenfassung, Nummer der Empfehlung in Klammern)
VerfahrenWas die Leitlinie sagt
KVT in der Gruppe"sollte" angeboten werden, besonders wenn keine Einzeltherapie verfügbar ist (4-5) [1]
KVT über Internet oder VideoKVT-basierte Angebote einschließlich Selbsthilfe "sollten" bei begrenztem Angebot oder zur Überbrückung von Wartezeiten über das Internet verfügbar gemacht werden (4-17); ist persönlicher Kontakt nicht möglich, "kann" eine KVT per Videobehandlung erwogen werden (4-19) [1]
Akzeptanz- und Commitmenttherapie, metakognitive und achtsamkeitsbasierte Ansätze"kann" bzw. "können" in Erwägung gezogen werden; die achtsamkeitsbasierte kognitive Therapie in der Gruppe, wenn eine KVT zuvor nicht ausreichend geholfen hat (4-4, 4-12 bis 4-14) [1]
Psychoanalytische und tiefenpsychologische Verfahrenwerden eingesetzt; für ihre Wirksamkeit liegt laut Leitlinie keine Evidenz aus randomisierten kontrollierten Studien vor (Statement 4-21) [1]
Sport, Bewegung und Ergotherapie"können" eine sinnvolle Ergänzung einer leitliniengerechten Therapie sein (5-1, 5-2) [1]
Stationäre Behandlung"soll" in einer spezialisierten Einrichtung erfolgen, wenn mindestens eines von mehreren Kriterien vorliegt, unter anderem fehlende oder unwirksame ambulante Therapie, Gefahr für das Leben, schwerwiegende Vernachlässigung, so ausgeprägte Zwänge, dass ein normaler Tagesablauf nicht mehr möglich ist, oder ein ausgeprägt krankheitsförderndes häusliches Umfeld (12-1) [1]

Spricht eine Zwangsstörung auf die Verfahren der ersten Wahl unzureichend an, kann laut Leitlinie eine repetitive transkranielle Magnetstimulation (rTMS) mit dem Ziel einer kurzfristigen Linderung angewendet werden ("kann", 8-1); eine Elektrokonvulsionstherapie sollte bei solchen Zwangsstörungen nicht angewendet werden ("sollte nicht", 8-3) [1]. Bei schwerstbetroffenen Menschen, denen mehrere leitliniengerechte Therapien nicht geholfen haben, kann nach kritischer Abwägung von Nutzen und Risiken eine beidseitige tiefe Hirnstimulation erfolgen ("kann", 8-4), möglichst nur an spezialisierten Zentren (8-6) [1].

Liegt zusätzlich eine depressive Störung vor, soll eine KVT mit Exposition angeboten werden ("soll", 11-1). Erschwert eine andere Erkrankung wie eine schwere Depression, eine Essstörung oder eine Abhängigkeitserkrankung die Behandlung mit KVT erheblich, sollte sie zuerst leitliniengerecht behandelt werden (Expertenkonsens, 11-2) [1]. Mehr dazu unter Psychotherapie und Medikamente und Klinik und Tagesklinik.

Medikamente bei Zwangsstörung

Eine Behandlung allein mit Medikamenten ist laut S3-Leitlinie angezeigt, wenn eine KVT abgelehnt wird oder wegen der Schwere der Beschwerden nicht durchführbar ist, wenn sie wegen langer Wartezeiten oder fehlender Angebote nicht zur Verfügung steht oder wenn dadurch die Bereitschaft für eine weitere Behandlung mit KVT steigen kann (Expertenkonsens, 6-1). Auf Ihren Wunsch oder nach guten Erfahrungen mit Medikamenten in der Vergangenheit kann sie ebenfalls angeboten werden (6-2) [1]. Die Entscheidung soll gemeinsam nach Aufklärung über die Möglichkeiten, ihre Erfolgschancen und Risiken getroffen werden (6-5) [1]. Die Tabelle folgt der Leitlinie und ist keine Rangfolge über deren Empfehlungen hinaus.

Medikamente bei Zwangsstörung laut S3-Leitlinie Zwangsstörungen, Version 2.0, mit Zulassung laut Fachinformation bzw. Packungsbeilage und Beispielen für Nebenwirkungen
Gruppe und WirkstoffeWas die S3-Leitlinie sagtZulassung bei ZwangsstörungTypische Nebenwirkungen (Beispiel)
SSRI: Escitalopram, Fluoxetin, Fluvoxamin, Paroxetin, Sertralin"soll" angeboten werden, wenn eine Behandlung mit Medikamenten angezeigt ist (6-3); weil alle SSRI klinisch vergleichbar gut wirksam sind, soll die Auswahl nach unerwünschten Wirkungen und möglichen Wechselwirkungen erfolgen (6-6) [1]alle fünf zugelassen: Escitalopram und Paroxetin, beide sollten laut Fachinformation bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht angewendet werden [5, 7]; Fluoxetin bei Erwachsenen [6]; Fluvoxamin laut Packungsbeilage bei Erwachsenen sowie bei Kindern und Jugendlichen ab 8 Jahren [9]; Sertralin bei Erwachsenen und bei Kindern und Jugendlichen von 6 bis 17 Jahren [8]Sertralin, laut Packungsbeilage sehr häufig (mehr als 1 von 10 Behandelten) unter anderem: Schlaflosigkeit, Schwindelgefühl, Schläfrigkeit, Kopfschmerzen, Durchfall, Übelkeit, Mundtrockenheit [15]; Fluoxetin sehr häufig: Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Durchfall, Übelkeit, Müdigkeit [14]; Fluvoxamin häufig (bis zu 1 von 10) unter anderem: Erregungszustand, Ängstlichkeit, Schlafstörungen, Schwindel, Kopfschmerz, Zittern [9]
Citalopram (SSRI)wird mit den anderen SSRI genannt ("soll", 6-3), ist laut Leitlinie in Deutschland zur Behandlung von Zwangsstörungen aber nicht zugelassen (Off-Label-Gebrauch) [1]nicht zugelassen; zwei Fachinformationen nennen nur Depressionen bzw. Depressionen und Panikstörung [11, 12]siehe Wirkstoffseite
Trizyklisches Antidepressivum: Clomipraminsoll wegen der Nebenwirkungen nicht als erste Wahl eingesetzt werden ("soll", 6-9); sind Versuche mit zwei oder mehr SSRI in ausreichender Dauer und Dosis wirkungslos geblieben, kann eine Behandlung mit Clomipramin erfolgen ("kann", 6-21) [1]zugelassen bei Zwangsstörungen, Phobien und Panikstörungen; angewendet bei Erwachsenen [10]laut Fachinformation sehr häufig unter anderem: Gewichtszunahme, sexuelle Funktionsstörungen, Benommenheit, Müdigkeit, innere Unruhe, Schwindel, Zittern, Kopfschmerzen, Mundtrockenheit, Verstopfung, Übelkeit [10]
SNRI: Venlafaxin"sollte nicht" als Medikament erster Wahl eingesetzt werden (6-13) [1]nicht zugelassen; die Fachinformation nennt Depressionen und mehrere Angststörungen, keine Zwangsstörung [1, 13]siehe Wirkstoffseite
Atypische Antipsychotika: Aripiprazol, Risperidon"sollte" zusätzlich angeboten werden (Augmentation), wenn eine leitliniengerechte Behandlung mit SSRI oder Clomipramin über mindestens 12 Wochen nicht oder nicht ausreichend geholfen hat; ohne Ansprechen sollte das Antipsychotikum nach 6 Wochen abgesetzt werden (Empfehlungsgrad B, 6-24). Allein eingesetzt kann die Leitlinie Antipsychotika nicht empfehlen (6-25) [1]für Zwangsstörungen nicht zugelassen [1]siehe Wirkstoffseiten
Benzodiazepine, etwa Clonazepam"sollen nicht" eingesetzt werden und bergen das Risiko einer Abhängigkeitsentwicklung (6-16) [1]für Zwangsstörungen nicht zugelassen [1]siehe Abhängigkeit

Maßgeblich ist die Packungsbeilage Ihres Arzneimittels. Augmentation bedeutet laut Patientenleitlinie, dass ein Medikament die Wirkung einer bereits laufenden Behandlung mit Medikamenten in Studien noch etwas verstärken kann, ohne dass seine Wirksamkeit als alleinige Behandlung nachgewiesen ist [2]. Bei SSRI sollte laut Leitlinie auf Übelkeit und Durchfall, sexuelle Funktionsstörungen, einen zu niedrigen Natriumwert im Blut vor allem bei älteren Menschen, eine erhebliche Zunahme von Unruhe und Angst, Suizidgedanken (siehe Wann Sie sofort Hilfe brauchen), eine Blutungsneigung, besonders zusammen mit gerinnungshemmenden Mitteln und nicht kortisonhaltigen Schmerzmitteln (nichtsteroidalen Antirheumatika), und auf Schwierigkeiten beim Absetzen nach längerer Einnahme geachtet werden. Sie sollen zu Beginn auf diese möglichen Wirkungen hingewiesen werden und bei ihrem Auftreten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen [1, 2].

Die Wirkung tritt bei Zwangsstörungen laut Patientenleitlinie frühestens nach vier Wochen ein und ist meist nach etwa sechs bis acht Wochen deutlicher zu spüren; beurteilen lässt sie sich erst nach regelmäßiger Einnahme über mindestens zwei bis drei Monate [2]. Die Behandlung mit SSRI oder Clomipramin sollte laut Leitlinie mindestens 12 Wochen dauern (Expertenkonsens, 6-18), und die SSRI Citalopram (nicht zugelassen), Escitalopram, Fluoxetin, Paroxetin und Sertralin sollten je nach Verlauf und unerwünschten Wirkungen bis zu den höchsten zugelassenen Dosierungen eingesetzt werden ("sollte", Empfehlungsgrad B, 6-7) [1]. Auch laut Fachinformation von Sertralin lässt sich ein Ansprechen meist erst nach längerer Zeit nachweisen, besonders bei Zwangsstörungen [8]. Welche Dosis für Sie gilt, legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest; die Angaben der Packungsbeilage stehen auf den Wirkstoffseiten, etwa unter Fluvoxamin.

Eine Behandlung mit SSRI oder Clomipramin soll laut Leitlinie mit einer KVT mit Expositionen kombiniert werden ("soll", 7-1). Umgekehrt kann eine KVT durch ein SSRI oder Clomipramin ergänzt werden, um schneller eine Wirkung zu erreichen oder wenn zusätzlich eine mindestens mittelgradige depressive Episode besteht ("kann", 7-2). Helfen Medikamente nicht ausreichend, soll zusätzlich eine KVT mit Exposition angeboten werden ("soll", 7-3) [1]. Spricht eine Zwangsstörung nicht ausreichend auf ein SSRI oder Clomipramin an, kann auf ein anderes SSRI oder auf Clomipramin umgestellt werden ("kann", 6-20) [1]. Jeden Wechsel entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt (siehe Medikament wechseln).

Was die Leitlinie nicht empfiehlt

Trizyklische Antidepressiva außer Clomipramin sind laut Leitlinie bei Zwangsstörungen nicht wirksam und sollen nicht eingesetzt werden ("soll", 6-12). Mirtazapin soll nicht allein zur Behandlung eingesetzt werden, Buspiron soll nicht eingesetzt werden; beide sind dafür nicht zugelassen (6-14, 6-15) [1]. Zur Verstärkung einer Behandlung mit SSRI oder Clomipramin sind laut Leitlinie unter anderem Lithium und Buspiron nicht angezeigt (6-23) [1]. Für homöopathische oder pflanzliche Mittel gibt es laut Patientenleitlinie keine Hinweise, dass sie bei Zwangsstörungen wirken; auch für Johanniskraut fand sich in den von der Leitlinie betrachteten Studien kein eindeutiger Wirksamkeitsnachweis [1, 2].

Schwangerschaft und Stillzeit

Bei geplanter Schwangerschaft, in der Schwangerschaft und nach der Geburt soll laut Leitlinie die KVT mit Expositionen als Therapie der Wahl angewendet werden (Expertenkonsens, 10-2). Die Gabe von Psychopharmaka in Schwangerschaft und Stillzeit soll einer sorgfältigen Abwägung von Nutzen und Risiken folgen, die unter anderem die Vorgeschichte, das bisherige Ansprechen auf ein Medikament, die Verfügbarkeit einer KVT und Ihre Präferenz berücksichtigt (10-4) [1]. Setzen Sie in der Schwangerschaft nichts eigenmächtig ab; besprechen Sie jede Änderung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt (siehe Schwangerschaft).

Wie lange behandeln, Rückfall vorbeugen

Zwangsstörungen beginnen laut Patientenleitlinie im Durchschnitt mit 20 Jahren, mit zwei Häufigkeitsgipfeln um die Pubertät und im jungen Erwachsenenalter; bei einem Viertel der männlichen Betroffenen beginnen sie schon vor dem 10. Lebensjahr, Frauen erkranken oft später [2]. Ersterkrankungen nach dem 30. Lebensjahr scheinen laut Leitlinie eher selten [1]. Der Verlauf wird häufig als chronisch beschrieben; die Beschwerden können erheblich schwanken, sich in ihrer Art verändern und unter Stress zunehmen [1]. Werden Zwangsstörungen nicht behandelt, chronifizieren sie laut Patientenleitlinie zumeist, und es können sich weitere psychische und körperliche Beschwerden entwickeln. Bei einer leitliniengerechten Behandlung ist die Prognose bei Erwachsenen laut Patientenleitlinie günstig [2].

Hat ein SSRI geholfen, sollte es laut Leitlinie bei guter Verträglichkeit in der zuletzt wirksamen Dosis weitergegeben werden ("sollte", 6-8) und zur Vermeidung von Rückfällen 1 bis 2 Jahre fortgesetzt werden; das Absetzen sollte über mehrere Monate unter fortlaufender Beobachtung der Beschwerden erfolgen (Expertenkonsens, 6-27) [1]. Die Patientenleitlinie spricht von mindestens ein bis zwei Jahren oder länger und davon, Medikamente nur nach Absprache mit der Ärztin oder dem Arzt und sehr vorsichtig abzusetzen [2]. Auch die Fachinformationen von Escitalopram und Paroxetin verlangen, Betroffene ausreichend lange zu behandeln, um sicherzustellen, dass sie beschwerdefrei sind, laut Paroxetin unter Umständen mehrere Monate oder länger; laut Fachinformation von Sertralin ist eine Rückfallvorbeugung bei Zwangsstörungen nicht nachgewiesen, die Fortsetzung ist deshalb regelmäßig zu überprüfen [5, 7, 8]. Als eigenes Anwendungsgebiet nennt keine zitierte Fachinformation die Rückfallvorbeugung bei Zwangsstörungen [5, 6, 7, 8].

Rückfälle sind laut Patientenleitlinie auch nach erfolgreicher Behandlung eher die Regel als die Ausnahme. Zum Abschluss einer Psychotherapie sollte deshalb gemeinsam ein Plan entstehen, der vor allem darauf beruht, Beschwerden früh zu erkennen und schnell wieder Zugang zur zuvor erfolgreichen Behandlung zu bekommen [2]. Absetzen und Wechsel geschehen gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt; ändern Sie nichts eigenständig. Mehr unter Wie lange behandeln? und Antidepressiva absetzen.

Selbsthilfe und Alltag

Mann Ende dreißig und eine Therapeutin Mitte fünfzig gehen gemeinsam durch eine helle Wohnung und unterhalten sich ruhig
Bild: KI-generiert

Laut Patientenleitlinie ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass es wirkungsvolle Behandlungen gibt und man den Zwängen nicht machtlos ausgeliefert ist [2]. Selbsthilfe ist vor allem sinnvoll, wenn keine passende Therapie zur Verfügung steht, und nach einer Therapie, um Rückfällen vorzubeugen; eine Selbsthilfegruppe kann eine spezifische Therapie nie ersetzen [2].

Als Übung schlägt die Patientenleitlinie vor, die eigenen Zwangsbefürchtungen nach ihrer Stärke zu ordnen und mit der schwächsten zu beginnen: die Zwangshandlung seltener, in anderer Reihenfolge oder später ausführen und das möglichst täglich üben. Je öfter man sich der auslösenden Situation aussetzt, umso weniger Angst steigt laut Patientenleitlinie auf; eine vertraute Person kann ermutigen und an die Übungen erinnern [2]. Außerdem rät sie, Hobbys wieder aufzunehmen und Freunde zu treffen [2].

Selbsthilfegruppen können laut Patientenleitlinie Hoffnung vermitteln, Mut machen, eine Therapie zu beginnen, und helfen, Expositionen in Eigenregie durchzuführen und mit Rückschlägen umzugehen [2]. Sie nennt die Deutsche Gesellschaft Zwangserkrankungen, die Erfahrungen von Betroffenen sammelt und bei der Suche nach spezialisierten Therapeutinnen, Therapeuten oder Einrichtungen unterstützen kann [2].

Für Angehörige

Familie, Partnerinnen, Partner und Freunde erleben die Zwänge laut Patientenleitlinie oft hautnah mit; häufig werden sie in Zwangshandlungen einbezogen oder immer wieder um Rückversicherung gebeten [2]. Angehörige sind nicht schuld an den Zwängen. Die betroffene Person zeigt das Verhalten nicht, um andere zu ärgern, und weiß meist, dass ihre Gedanken und Handlungen unsinnig sind, kann sie aber nicht unterlassen [2]. Die Patientenleitlinie gibt Angehörigen unter anderem diese Hinweise [2]:

  • Informieren Sie sich über Zwangsstörungen, zum Beispiel bei der Deutschen Gesellschaft Zwangserkrankungen, die auch telefonisch und per Mail berät.
  • Sätze wie "Hör auf damit" setzen unter Druck, lösen Schuldgefühle aus und können die Zwänge eher verstärken. Sprechen Sie in einer ruhigen Situation darüber, wie Sie sich fühlen und was Ihnen Sorgen macht, ohne das Verhalten zu verurteilen.
  • Beteiligen Sie sich nicht an Zwangsritualen, etwa am Kontrollieren. Das ist lieb gemeint, verstärkt die Rituale auf Dauer aber. Unterstützen Sie stattdessen die Person dabei, mit der Angst und Anspannung umzugehen, die hinter den Zwängen stehen.
  • Wer bisher mitgemacht hat, kann in kleinen Schritten aussteigen, etwa ab einem gemeinsam vereinbarten Tag. Werden Sie wieder in die Zwänge hineingezogen, bleiben Sie ruhig, erklären Sie, dass Sie die Person unterstützen und nicht den Zwang, und verlassen Sie für ein paar Minuten die Situation.

Bezugspersonen und Angehörige sollten laut S3-Leitlinie, soweit möglich, in die Behandlung und in die Aufklärung über die Erkrankung (Psychoedukation) einbezogen werden [1]. Bei Kindern und Jugendlichen sollten die Eltern laut Patientenleitlinie von Anfang an einbezogen werden [2]. Weitere Hinweise unter Angehörige und Kinder und Jugendliche.

Wann Sie sofort Hilfe brauchen

Bei Zwangsstörungen zeigt sich laut S3-Leitlinie ein gehäuftes Auftreten von Suizidalität [1]. Zu den möglichen unerwünschten Wirkungen von SSRI und Clomipramin, auf die laut Leitlinie geachtet werden sollte, gehören Suizidgedanken; laut Patientenleitlinie besonders bei jüngeren Menschen und in der Anfangsphase der Behandlung [1, 2]. Laut Packungsbeilage von Sertralin können Menschen, die depressiv sind oder an Angststörungen leiden, manchmal daran denken, sich selbst zu verletzen oder sich das Leben zu nehmen. Solche Gedanken können zu Beginn einer Behandlung mit Antidepressiva verstärkt sein und sind wahrscheinlicher bei Menschen, die solche Gedanken schon früher hatten, und bei jungen Erwachsenen bis 25 Jahre. Treten sie auf, gehen Sie laut Packungsbeilage zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder suchen unverzüglich ein Krankenhaus auf [15].

Besteht Gefahr für das Leben, soll laut Leitlinie eine stationäre Behandlung erfolgen (siehe Behandlung im Überblick) [1].

Alle Hilfsangebote mit Erreichbarkeit stehen unter Hilfe in der Krise.

Quellen

  1. Leitlinie S3-Leitlinie Zwangsstörungen, Langversion, erste Revision (Version 2.0, AWMF-Register-Nr. 038-017). Voderholzer U., Rubart A., Favreau M., Kathmann N., Staniloiu A., Wahl-Kordon A., Zurowski B. im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Stand Version 2.0, Stand 30.06.2022 (laut Deckblatt gültig bis 30.06.2027, nächste Überprüfung geplant 06/2027; laut DGPPN-Übersicht gültig bis 29.06.2027). abgerufen am 23.10.2026
  2. Leitlinie Patientenleitlinie Zwangsstörungen (auf Grundlage der S3-Leitlinie Zwangsstörungen, AWMF-Register-Nr. 038-017, und der S3-Leitlinie Zwangsstörungen im Kindes- und Jugendalter, 028-007). Voderholzer U., Walitza S., Jelinek L., Peters A., Wewetzer C., Zisler E. (DGPPN, DGKJP, Deutsche Gesellschaft Zwangserkrankungen, Schweizerische Gesellschaft für Zwangsstörungen). Stand Erste Auflage, Februar 2026 (Versionsnummer 2.0). abgerufen am 23.10.2026
  3. Leitlinien (Übersicht der S3-Leitlinien mit Gültigkeit), Eintrag Zwangsstörungen. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). abgerufen am 23.10.2026
  4. Behörde ICD-10-GM Version 2026, Kapitel V, Gruppe F40 bis F48: Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand Version 2026. abgerufen am 23.10.2026
  5. Fachinformation Escitalopram-ratiopharm Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 09/2026 (Version 12). abgerufen am 23.10.2026
  6. Fachinformation Fluoxetin-ratiopharm 20 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 08/2026 (Version 6). abgerufen am 23.10.2026
  7. Fachinformation Paroxetin STADA 20 mg Filmtabletten. STADAPHARM GmbH. Stand 04/2024. abgerufen am 23.10.2026
  8. Fachinformation Sertralin-ratiopharm Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 09/2026 (Version 8). abgerufen am 23.10.2026
  9. Gebrauchsinformation Fluvoxamin-neuraxpharm 100 mg Filmtabletten. neuraxpharm Arzneimittel GmbH. Stand 12/2020. abgerufen am 23.10.2026
  10. Fachinformation Clomipramin-neuraxpharm 75 mg retard Retardtabletten. neuraxpharm Arzneimittel GmbH. Stand 02/2026. abgerufen am 23.10.2026
  11. Fachinformation Citalopram-ratiopharm Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 12/2024 (Version 8). abgerufen am 23.10.2026
  12. Fachinformation Citalopram STADA 10 mg/20 mg/40 mg Filmtabletten. STADAPHARM GmbH. Stand 03/2024. abgerufen am 23.10.2026
  13. Fachinformation Venlafaxin-ratiopharm 37,5 mg/75 mg/150 mg Hartkapseln, retardiert. ratiopharm GmbH. Stand 09/2026 (Version 9). abgerufen am 23.10.2026
  14. Gebrauchsinformation Fluoxetin-ratiopharm 20 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 08/2026. abgerufen am 23.10.2026
  15. Gebrauchsinformation Sertralin-ratiopharm 50 mg Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 06/2025. abgerufen am 23.10.2026

Weiterführend Zwangsstörung auf Med-Nebenwirkungen.de

Häufige Fragen

Welche Medikamente helfen bei einer Zwangsstörung?

Ist eine Behandlung mit Medikamenten angezeigt, sollen laut S3-Leitlinie SSRI angeboten werden, also Escitalopram, Fluoxetin, Fluvoxamin, Paroxetin, Sertralin oder, nicht zugelassen, Citalopram. Clomipramin soll wegen seiner Nebenwirkungen nicht als erste Wahl eingesetzt werden. Medikamente sollen mit einer kognitiven Verhaltenstherapie mit Exposition kombiniert werden. Welches Mittel zu Ihnen passt, besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Welche Medikamente sind für Zwangsstörungen zugelassen?

Laut Fachinformation bzw. Packungsbeilage zugelassen sind die SSRI Escitalopram und Paroxetin (beide sollten bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht angewendet werden), Fluoxetin (Erwachsene), Fluvoxamin (Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche ab 8 Jahren) und Sertralin (Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren) sowie das trizyklische Antidepressivum Clomipramin (Erwachsene). Citalopram und Venlafaxin sind laut S3-Leitlinie und Fachinformation für Zwangsstörungen nicht zugelassen, ebenso die Antipsychotika Aripiprazol und Risperidon, die die Leitlinie zur Verstärkung nennt.

Wie lange dauert es, bis Medikamente gegen Zwänge wirken?

Laut Patientenleitlinie tritt die Wirkung frühestens nach vier Wochen ein und ist meist nach sechs bis acht Wochen deutlicher zu spüren; beurteilen lässt sie sich erst nach regelmäßiger Einnahme über mindestens zwei bis drei Monate. Laut S3-Leitlinie sollte eine Behandlung mit SSRI oder Clomipramin mindestens 12 Wochen dauern (Expertenkonsens). Hat ein SSRI geholfen, sollte es zur Vermeidung von Rückfällen 1 bis 2 Jahre fortgesetzt werden.

Kann man eine Zwangsstörung ohne Medikamente behandeln?

Ja. Laut S3-Leitlinie soll eine kognitive Verhaltenstherapie mit Exposition als Psychotherapie der ersten Wahl angeboten werden, und besteht die Wahl zwischen Medikamenten und dieser Therapie, sollte die Verhaltenstherapie bevorzugt werden. Medikamente allein sind laut Leitlinie unter anderem angezeigt, wenn eine Verhaltenstherapie abgelehnt wird, wegen der Schwere der Zwänge nicht möglich ist oder wegen langer Wartezeiten nicht zur Verfügung steht.

Gibt es pflanzliche oder rezeptfreie Mittel gegen Zwangsgedanken?

Laut Patientenleitlinie gibt es für homöopathische oder pflanzliche Medikamente keine Hinweise, dass sie bei Zwangsstörungen wirken, und auch für Johanniskraut fand die S3-Leitlinie keinen eindeutigen Wirksamkeitsnachweis. Die Medikamente, die die Leitlinie empfiehlt, sind verschreibungspflichtig. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, bevor Sie etwas zusätzlich einnehmen.

Gibt es einen Test auf Zwangsstörung?

Die S3-Leitlinie nennt fünf kurze Fragen: ob Sie sehr viel waschen und putzen, sehr viel kontrollieren, quälende Gedanken haben, die Sie loswerden möchten, aber nicht können, für Alltagstätigkeiten sehr lange brauchen oder sich Gedanken um Ordnung und Symmetrie machen. Wird eine Frage mit Ja beantwortet und besteht eine Beeinträchtigung, besteht laut Patientenleitlinie der Verdacht auf eine Zwangsstörung. Die Diagnose stellt eine Fachärztin, ein Facharzt oder eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut.

Welche Medikamente kommen bei Kindern mit Zwangsstörung infrage?

Laut Patientenleitlinie wird eine Medikation bei Kindern und Jugendlichen eingesetzt, wenn eine Psychotherapie mit Exposition nicht ausreichend wirkt, bei schwerer Ausprägung unter Umständen auch von Beginn an; infrage kommen dann nur SSRI. Für Zwangsstörungen bei Kindern und Jugendlichen zugelassen sind laut Packungsbeilage bzw. Fachinformation Fluvoxamin ab 8 Jahren und Sertralin ab 6 Jahren. Die Behandlung sollen Fachärztinnen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie beginnen und in den ersten Wochen bis Monaten begleiten.

Welchen ICD-10-Schlüssel hat die Zwangsstörung?

In der ICD-10-GM hat die Zwangsstörung den Schlüssel F42. Unterschieden werden vorwiegend Zwangsgedanken oder Grübelzwang (F42.0), vorwiegend Zwangshandlungen (F42.1) und Zwangsgedanken und Zwangshandlungen gemischt (F42.2). Die zwanghafte Persönlichkeitsstörung hat einen eigenen Schlüssel (F60.5).

Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu

Passt dazu

  • Erkrankungen PTBS

    Eine PTBS kann sich nach einem extrem belastenden Ereignis entwickeln.

  • Erkrankungen Schizophrenie

    Schizophrenie ist eine psychische Erkrankung mit Phasen von Wahn, Stimmenhören oder Denkstörungen.

  • Erkrankungen ADHS

    ADHS zeigt sich bei Kindern durch Unaufmerksamkeit, Unruhe und Impulsivität.

  • Medikamente Sertralin

    Sertralin ist ein Antidepressivum aus der Gruppe der SSRI.