ErkrankungenErkrankung

Alkoholabhängigkeit und Alkoholentzug

Eine Alkoholabhängigkeit liegt nach der ICD-10 vor, wenn im letzten Jahr mindestens drei von sechs Kriterien gleichzeitig erfüllt waren, etwa ein starkes Verlangen nach Alkohol, Schwierigkeiten, das Trinken zu kontrollieren, Entzugserscheinungen und eine zunehmende Toleranz. Behandelt wird laut S3-Leitlinie in Abschnitten: mit einem Entzug, für den die Leitlinie eine qualifizierte Entzugsbehandlung empfiehlt, und einer nahtlos anschließenden Weiterbehandlung mit Psychotherapie, Selbsthilfe und bei Bedarf Medikamenten wie Acamprosat oder Naltrexon. Wenn Sie daran denken, sich das Leben zu nehmen, gibt es sofort Hilfe, etwa über den Notruf 112 oder die TelefonSeelsorge.

Mann Mitte fünfzig sitzt am Morgen mit einer Tasse Tee an einem hellen Küchentisch und spricht ruhig mit seiner Partnerin
Bild: KI-generiert

Eine Alkoholabhängigkeit ist nach der in Deutschland verwendeten Klassifikation ICD-10 eine Gruppe von Verhaltens-, kognitiven und körperlichen Phänomenen, die sich nach wiederholtem Gebrauch entwickeln. Typisch sind ein starker Wunsch, Alkohol zu trinken, Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren, und anhaltendes Trinken trotz schädlicher Folgen. Der Alkohol bekommt Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen, die Toleranz nimmt zu, und manchmal kommt ein körperliches Entzugssyndrom hinzu. Verschlüsselt wird das Abhängigkeitssyndrom mit F10.2 [4].

Davon unterscheidet die Leitlinie den schädlichen Gebrauch (F10.1): Er liegt vor, wenn das Trinken die psychische oder körperliche Gesundheit nachweislich geschädigt hat und das Muster seit mindestens einem Monat besteht oder in den letzten zwölf Monaten wiederholt aufgetreten ist. Ist eine Abhängigkeit festgestellt, wird kein schädlicher Gebrauch diagnostiziert [2]. Alkoholabhängigkeit ist laut Leitlinie seit 1968 auch juristisch als Krankheit anerkannt [2].

Nach einer in der Leitlinie zitierten Studie (Atzendorf und Mitarbeitende, 2019) erfüllten 3,1 Prozent der erwachsenen Bevölkerung die Kriterien einer Alkoholabhängigkeit und 2,8 Prozent die eines schädlichen Alkoholkonsums, jeweils nach dem Diagnosesystem DSM-IV. Mit etwa 330.000 stationären Behandlungen im Jahr 2015 waren alkoholbedingte Störungen die zweithäufigste Diagnose in deutschen Krankenhäusern [1]. Einen risikofreien Alkoholkonsum gibt es laut Leitlinie nicht [2].

Grundlage dieser Seite ist die S3-Leitlinie "Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen" der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht) in der aktualisierten Version von 2020. Sie war bis Ende Dezember 2025 gültig, ihre Gültigkeit ist abgelaufen [1, 3]. Welche Medikamente wofür zugelassen sind, steht hier zusätzlich nach den Fachinformationen [5, 6, 7, 10, 11, 12].

Anzeichen einer Alkoholabhängigkeit

Nach der ICD-10 liegt eine Alkoholabhängigkeit vor, wenn mindestens drei der folgenden sechs Kriterien während des letzten Jahres gleichzeitig erfüllt waren [2]:

  • ein starkes Verlangen oder eine Art Zwang, Alkohol zu trinken
  • Schwierigkeiten, das Trinken zu kontrollieren, was Beginn, Ende und Menge betrifft
  • ein körperliches Entzugssyndrom, wenn weniger oder gar nicht mehr getrunken wird, oder Trinken bzw. eine verwandte Substanz, um Entzugsbeschwerden zu vermeiden
  • eine zunehmende Toleranz gegenüber der Wirkung von Alkohol
  • fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügen oder Interessen; viel Zeit wird darauf verwendet, Alkohol zu bekommen, zu trinken oder sich davon zu erholen
  • weiteres Trinken trotz eindeutig schädlicher Folgen, etwa einer Leberschädigung oder depressiver Verstimmungen, obwohl die Folgen bekannt sind

Als typisches Merkmal beschreibt die Leitlinie außerdem ein eingeengtes Verhaltensmuster im Umgang mit Alkohol [2]. Betroffene neigen laut Leitlinie krankheitsbedingt dazu, ihren Alkoholkonsum zu bagatellisieren oder zu verleugnen. Häufig konzentriert sich die ärztliche Behandlung auf Begleit- und Folgeerkrankungen, und die Abhängigkeit selbst wird oft nicht erkannt [1].

Entzugserscheinungen

Das Alkoholentzugssyndrom ist laut Leitlinie vor allem durch Zittern, Unruhe, Schwitzen, Schlafstörungen und Kreislaufprobleme geprägt; häufig kommen psychische Beschwerden wie Angst, Depressionen und Schlafstörungen hinzu. Es kann durch Krampfanfälle oder ein Delir kompliziert werden [2]. Bei einem Delir treten laut Leitlinie zum Beispiel Halluzinationen, Wahn oder starke Erregung (Agitation) auf [2].

Die Entzugsbeschwerden, laut Leitlinie unter anderem Unruhe, Ängstlichkeit, Zittern, Schwitzen, Übelkeit, Erbrechen, schneller Puls, erhöhter Blutdruck und leicht erhöhte Temperatur, beginnen in der Regel sechs bis acht Stunden, nachdem das Trinken beendet oder deutlich verringert wurde. Am stärksten sind sie in der Regel nach 10 bis 30 Stunden, nach 40 bis 50 Stunden lassen sie meist nach. Vermutlich weniger als 5 von 100 Betroffenen entwickeln schwere Entzugssymptome mit Krampfanfällen oder einem Delir; Entzugsanfälle treten typischerweise in den ersten 12 bis 48 Stunden auf. Eine begleitende körperliche Erkrankung erhöht das Risiko für einen schweren Entzug [1].

Menschen mit einer Alkoholabhängigkeit, die sich keinem Entzug unterziehen wollen, sollten laut Leitlinie über die Risiken informiert werden, die ein nicht überwachter plötzlicher Trinkstopp oder eine plötzliche Verringerung der Trinkmenge mit sich bringt, etwa Entzugskomplikationen, und über andere Hilfeangebote [2]. Besprechen Sie einen Entzug vorher mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Ursachen, Risiken und Folgen

Mit der Menge des getrunkenen Alkohols steigt laut Leitlinie das Risiko für alkoholbedingte Folgeschäden. Wie hoch das Erkrankungsrisiko ist, unterscheidet sich von Mensch zu Mensch; es hängt von der erblichen Veranlagung und zusätzlich von sozialen und bereits bestehenden Risikofaktoren ab, etwa Rauchen, Übergewicht oder Bluthochdruck [2]. Als risikoreiche Form des Trinkens gilt laut Leitlinie das Rauschtrinken, also große Mengen Alkohol in kurzer Zeit [2].

Die ICD-10 führt laut Leitlinie mehr als 40 Diagnosen, die vollständig auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückgehen. Alkohol ist außerdem an vielen weiteren Erkrankungen ursächlich beteiligt, etwa an Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen, und an Unfällen und Verletzungen [1]. Zu den körperlichen Folgen zählt die Leitlinie unter anderem Lebererkrankungen bis zur Leberzirrhose, die Entzündung der Bauchspeicheldrüse (Pankreatitis) und Nervenschäden an Armen und Beinen (Polyneuropathie). Bei einer alkoholbedingten Lebererkrankung und bei einer alkoholbedingten Polyneuropathie soll Abstinenz angestrebt werden [2].

Menschen mit alkoholbezogenen Störungen neigen laut Leitlinie zu Vitaminmangel. Zu den schweren Folgen eines Mangels an Vitamin B1 (Thiamin) gehört die Wernicke-Enzephalopathie mit Bewusstseinstrübung oder Verwirrtheit, Gangunsicherheit und Störungen der Augenbewegungen; sie tritt bei einer Alkoholabhängigkeit gehäuft auf [1].

Alkoholkonsum kann laut Leitlinie zahlreiche psychische Folgeerkrankungen mitverursachen; neben der Alkoholstörung ist deshalb die Erfassung weiterer psychischer Erkrankungen wichtig. Die Leitlinie behandelt unter anderem Depressionen, bipolare Störungen, Angststörungen, Psychosen, die posttraumatische Belastungsstörung, ADHS, Persönlichkeitsstörungen und die Tabakabhängigkeit; Menschen mit solchen Begleiterkrankungen sind laut Leitlinie üblicherweise schwerer gesundheitlich beeinträchtigt [2].

Wie die Diagnose gestellt wird

Zur Früherkennung sollen laut Leitlinie Fragebögen eingesetzt werden, vor allem der Alcohol Use Disorders Identification Test (AUDIT); ist er zu aufwendig, soll seine Kurzform AUDIT-C verwendet werden. AUDIT oder AUDIT-C sollten allen Patientinnen und Patienten in allen medizinischen und psychosozialen Bereichen angeboten werden [2]. Fällt ein solcher Test auffällig aus, folgt eine Diagnostik; für die Diagnose selbst sollen validierte, also wissenschaftlich geprüfte Instrumente eingesetzt werden, die die Kriterien der ICD abbilden [2].

Ergänzend können Laborwerte helfen. Um kurz zurückliegendes Trinken nachzuweisen, sollen laut Leitlinie Messungen in Atemluft, Blut oder Urin eingesetzt werden; für länger andauernden Konsum sollte ein geeigneter Marker im Blut oder in den Haaren genutzt werden. Indirekte Laborwerte, die zum Beispiel Organschäden anzeigen, sollen in einer geeigneten Kombination eingesetzt werden, wenn chronischer Konsum nachgewiesen werden soll [2]. Wird eine Lebererkrankung festgestellt, soll auf eine alkoholbezogene Störung untersucht werden; bei einer Polyneuropathie sollte das geschehen [2].

Ansprechpartner sind laut Leitlinie unter anderem Hausarztpraxen, Krankenhäuser und Notfallambulanzen für Screening und Frühintervention sowie Einrichtungen der Suchtpsychiatrie und des Suchthilfesystems für suchtspezifische Beratung und weitere Behandlung [2]. Eine begleitende Depression soll frühestens nach dem Abklingen von Rausch- oder Entzugsbeschwerden diagnostiziert und auf ihre Behandlungsbedürftigkeit geprüft werden [2].

Behandlung im Überblick

Alkoholbezogene Störungen sollen laut Leitlinie behandelt werden [2]. Die Leitlinie beschreibt mehrere Abschnitte: Kurzinterventionen, den Entzug als körperliche Entgiftung oder als qualifizierte Entzugsbehandlung und die anschließende Postakutbehandlung, etwa als medizinische Rehabilitation (Entwöhnung). Die körperliche Entgiftung behandelt die Vergiftung und die Entzugsbeschwerden; die qualifizierte Entzugsbehandlung geht darüber hinaus und umfasst auch die Diagnostik und Behandlung psychischer und körperlicher Begleiterkrankungen sowie psycho- und soziotherapeutische Angebote, die die Bereitschaft zur Veränderung stärken und Kontakte ins regionale Hilfesystem bahnen, etwa zu Selbsthilfe, Psychotherapie und Sozialer Arbeit [2].

Ausgewählte Empfehlungen der S3-Leitlinie Alkoholbezogene Störungen (aktualisierte Version 2020, abgelaufen; eigene Zusammenfassung, Modalverben wie in der Leitlinie)
AbschnittWas die Leitlinie sagtEmpfehlungsgrad
KurzinterventionKurzinterventionen, gewöhnlich mit höchstens 60 Minuten Dauer in bis zu fünf Sitzungen, sollen bei riskantem Konsum angeboten werden; bei einer Alkoholabhängigkeit können sie angeboten werden [2]"soll", "kann"
Entzug stationärsoll angeboten werden bei einem Risiko für einen Entzugsanfall oder ein Entzugsdelir oder wenn Abstinenz ambulant nicht erreichbar erscheint; sollte außerdem angeboten werden bei zu erwartenden schweren Entzugssymptomen, schweren und mehrfachen körperlichen oder psychischen Begleit- oder Folgeerkrankungen, Suizidalität, fehlender sozialer Unterstützung, Misserfolg einer ambulanten Entgiftung oder in der Schwangerschaft [2]"soll", "sollte"
Entzug ambulant oder teilstationärkann angeboten werden, wenn keine schweren Entzugssymptome oder Komplikationen zu erwarten sind und eine hohe Therapietreue und ein unterstützendes Umfeld bestehen; sollte nur durch Ärztinnen und Ärzte mit Kenntnissen in der Alkoholentgiftung, engmaschigen Kontrollen und einem rund um die Uhr erreichbaren Notfalldienst angeboten werden [2]"kann", "sollte"
Qualifizierte Entzugsbehandlungsollte statt einer körperlichen Entgiftung angeboten werden und in der Regel 21 Behandlungstage umfassen; soll angeboten werden, wenn Betroffene weiterführenden Maßnahmen zwiespältig gegenüberstehen [2]"sollte", "soll"
Postakutbehandlungsoll im Anschluss an den Entzug nahtlos angeboten werden; vorrangiges Ziel bei Abhängigkeit ist die Abstinenz; ist sie zurzeit nicht erreichbar, soll eine Verringerung des Konsums im Sinne einer Schadensminimierung angestrebt werden [2]"soll"
Psychotherapieunter anderem motivationale Verfahren, Verhaltenstherapie und kognitive Verhaltenstherapie, Angehörigenarbeit und Paartherapie sollen angeboten werden; angeleitete Patientengruppen sollten, psychodynamische Kurzzeittherapie kann angeboten werden [2]"soll", "sollte", "kann"
Selbsthilfeder regelmäßige und langfristige Besuch von Selbsthilfegruppen soll in allen Phasen der Beratung und Behandlung empfohlen werden [1]"soll"

Die Postakutbehandlung kann laut Leitlinie ambulant, ganztägig ambulant (teilstationär) oder stationär als medizinische Rehabilitation stattfinden, als medikamentöse Rückfallvorbeugung oder in anderen Formen, etwa in der vertragsärztlichen Versorgung, als ambulante Psychotherapie oder psychiatrische Weiterbehandlung. Die medizinische Rehabilitation wird überwiegend im Auftrag der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführt [2]. Mehr unter Psychotherapie und Medikamente und Klinik und Tagesklinik.

Wenn weitere psychische Erkrankungen bestehen

Bei einer Alkoholabhängigkeit und einer weiteren psychischen Erkrankung sollte die Behandlung beider Erkrankungen laut Leitlinie in einem Setting bzw. durch ein Behandlungsteam erfolgen; ist das nicht möglich, sollte die Behandlung koordiniert werden [2]. Bei einer begleitenden Depression sollen kognitive Verhaltenstherapie und motivationale Gesprächsführung angeboten werden, bei einer mittelschweren bis schweren Depression auch Antidepressiva. SSRI sollen nicht als alleinige Behandlung eingesetzt werden, um den Alkoholkonsum zu verringern [2].

Bei einer begleitenden posttraumatischen Belastungsstörung sollen PTBS-spezifische Verfahren der kognitiven Verhaltenstherapie angeboten werden; traumafokussierte Verfahren dann, wenn beim weiteren Trinken eine ausreichende Verhaltenskontrolle besteht oder Abstinenz erreicht ist [2]. Auf ADHS sollte laut Leitlinie untersucht werden, und wer zusätzlich raucht, dem soll Beratung und Unterstützung zum Rauchstopp angeboten werden [2]. Mehr unter Depression, PTBS, Angststörungen, Bipolare Störung und ADHS bei Erwachsenen.

Medikamente bei Alkoholabhängigkeit

Die Leitlinie nennt Medikamente für zwei Abschnitte der Behandlung: für den Entzug, um Entzugsbeschwerden zu lindern und Komplikationen wie Krampfanfälle und ein Delir zu vermeiden, und für die Zeit danach, zur Unterstützung der Abstinenz bzw. zur Verringerung der Trinkmenge [1, 2]. Eine Behandlung des Alkoholentzugssyndroms mit Medikamenten soll laut Leitlinie die Schwere des Entzugs und mögliche Komplikationen berücksichtigen; mittelschwere und schwere Entzugssyndrome sollen, leichte können medikamentös behandelt werden [2].

Medikamente bei Alkoholabhängigkeit laut S3-Leitlinie (aktualisierte Version 2020, abgelaufen) und Zulassung laut Fachinformation (keine Rangfolge)
Abschnitt und MittelWas die Leitlinie sagtZulassung und Hinweise
Entzug: Benzodiazepinesollen zur Behandlung des akuten Alkoholentzugssyndroms zeitlich begrenzt eingesetzt werden ("soll"); bei eingeschränkter Leberfunktion werden Mittel mit kürzerer Halbwertszeit und geringem Abbau in der Leber empfohlen, zum Beispiel Oxazepam oder Lorazepam [2]; am häufigsten untersucht wurden unter anderem Diazepam, Lorazepam und Oxazepam [1]wegen des Suchtpotenzials soll laut Leitlinie darüber aufgeklärt werden, und die Behandlung soll nur kurzfristig erfolgen [1]; die zugelassenen Anwendungsgebiete stehen auf den Wirkstoffseiten; zum Abhängigkeitsrisiko siehe Medikamentenabhängigkeit
Entzug: Clomethiazolsollte unter stationären Bedingungen eingesetzt werden ("sollte"); soll wegen des Abhängigkeits- oder Missbrauchspotenzials und einer geringen therapeutischen Breite nicht im ambulanten Entzug eingesetzt und in keinem Fall mit Benzodiazepinen kombiniert werden [2]zugelassen unter anderem zur Behandlung von Prädelir, Delirium tremens und akuter Entzugssymptomatik unter kontrollierten stationären Bedingungen; bei mehrtägiger Anwendung besteht ein erhebliches Risiko, eine Abhängigkeit zu entwickeln; Alkohol kann während der Entzugsbehandlung lebensbedrohliche Auswirkungen haben [7]
Entzug: Mittel gegen Krampfanfällesollten bei erhöhtem Risiko für Entzugskrampfanfälle eingesetzt werden ("sollte") [2]Carbamazepin ist laut Fachinformation (Retardtabletten) zur Anfallsverhütung beim Alkoholentzugssyndrom zugelassen, in diesem Anwendungsgebiet nur unter stationären Bedingungen [10]; laut Leitlinie gilt das für bestimmte Carbamazepin-Zubereitungen [1]
Delir: Antipsychotikawerden beim akuten Alkoholdelir mit Wahn oder Halluzinationen empfohlen, sollen aber mit zum Beispiel Benzodiazepinen oder Clomethiazol kombiniert werden, weil sie selbst nicht gegen die körperlichen Entzugsbeschwerden wirken [2]Haloperidol ist laut Fachinformation bei Erwachsenen zur Akutbehandlung des Delirs zugelassen, wenn Behandlungen ohne Medikamente versagt haben [11]; für Antipsychotika der zweiten Generation ist dieser Einsatz laut Leitlinie meist nicht zugelassen [1]
Entzug: Vitamin B1 (Thiamin)sollte im Alkoholentzug zur Vorbeugung der Wernicke-Enzephalopathie gegeben werden, gegebenenfalls zusammen mit Magnesium [2]bekommen Menschen mit Alkoholabhängigkeit Glukose über die Vene, soll laut Leitlinie zugleich Thiamin über die Vene gegeben werden [2]
Rückfallvorbeugung: Acamprosat, Naltrexonsollte außerhalb der stationären Rehabilitation im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplans angeboten werden ("sollte") [2]Naltrexon ist laut Fachinformation zugelassen zur Unterstützung der Abstinenz bei entwöhnten Patientinnen und Patienten, die alkohol- bzw. opioidabhängig waren, als zusätzliche Behandlung in einem umfassenden Therapieprogramm mit psychologischer Begleitung; unter 18 Jahren darf es nicht angewendet werden [5]
Trinkmenge verringern: Nalmefenkann außerhalb der stationären Rehabilitation im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplans angeboten werden ("kann") [2]zugelassen zur Verringerung des Alkoholkonsums bei Erwachsenen mit Alkoholabhängigkeit und hohem Risikoniveau des Trinkens, ohne körperliche Entzugserscheinungen und ohne Bedarf einer sofortigen Entgiftung; es sollte nur zusammen mit kontinuierlicher psychosozialer Unterstützung verschrieben und nur eingeleitet werden, wenn das Risikoniveau 2 Wochen nach einer ersten Untersuchung weiter hoch ist; sehr häufig sind laut Fachinformation Schlaflosigkeit, Schwindel, Kopfschmerzen und Übelkeit [6]
Rückfallvorbeugung: Disulfiramkann im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplans angeboten werden, wenn andere zugelassene Behandlungen nicht zum Erfolg geführt haben ("kann") [2]laut Leitlinie in Deutschland für diese Indikation nicht mehr zugelassen [2]

Maßgeblich ist die Packungsbeilage Ihres Arzneimittels; weitere Angaben stehen auf den Wirkstoffseiten. Naltrexon kann bei Menschen, die opioidabhängig sind, laut Fachinformation lebensbedrohliche Entzugserscheinungen auslösen; die Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt eingeleitet und überwacht werden, die oder der in der Behandlung opioid- und alkoholabhängiger Menschen erfahren ist [5]. Nalmefen darf laut Fachinformation nicht zusammen mit Opioiden angewendet werden, etwa mit Opioid-Schmerzmitteln oder Mitteln der Substitution, und nicht bei bestehender oder kurz zurückliegender Opioidabhängigkeit [6]. Mehr zur Gruppe unter Mittel bei Alkoholabhängigkeit.

Baclofen sollte laut Leitlinie nicht zur Behandlung des Alkoholentzugssyndroms eingesetzt werden; es ist weder zur Behandlung des Alkoholentzugssyndroms noch der Alkoholabhängigkeit zugelassen. Alkohol selbst soll nicht als Mittel in einer medizinisch überwachten Entzugsbehandlung eingesetzt werden [1, 2].

Medikamente mit krampffördernden und anticholinergen Wirkungen wie niederpotente Antipsychotika und trizyklische Antidepressiva sollten laut Leitlinie nicht zur Behandlung von Alkoholentzugssymptomen eingesetzt werden [2]. Das trizyklische Antidepressivum Doxepin ist laut Fachinformation dagegen unter anderem bei leichten Entzugserscheinungen bei Alkohol-, Arzneimittel- oder Drogenabhängigkeit zugelassen [12]. Welches Mittel infrage kommt, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung sind Mittel zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit laut Arzneimittel-Richtlinie nur eingeschränkt verordnungsfähig: zur Unterstützung der Abstinenz im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzepts mit begleitenden psychosozialen und soziotherapeutischen Maßnahmen und zur Unterstützung der Verringerung des Konsums bei Menschen, die auf eine Abstinenztherapie hingeführt werden, für die aber entsprechende Behandlungsmöglichkeiten nicht zeitnah zur Verfügung stehen. Im zweiten Fall ist die Verordnung bis zu drei Monate möglich, in begründeten Ausnahmen um höchstens weitere drei Monate, und die Einleitung darf nur durch in der Behandlung der Alkoholabhängigkeit erfahrene Ärztinnen und Ärzte erfolgen [8].

Wie es nach dem Entzug weitergeht

Eine körperliche Entgiftung allein ist laut Leitlinie keine ausreichende Behandlung der Suchterkrankung; weitere suchtmedizinische und suchttherapeutische Hilfen sollen vorgehalten und angeboten bzw. möglichst nahtlos vermittelt werden [2]. Damit der Erfolg der Postakutbehandlung anhält, soll sich eine aufeinander abgestimmte Versorgung über mindestens 12 Monate erstrecken. Dauer und Intensität sollen sich nach der Schwere der Erkrankung, nach Begleiterkrankungen, Einschränkungen im Alltag und Folgen richten [2].

Die Ziele der Rehabilitation lassen sich laut Leitlinie nur erreichen, wenn es gelingt, dauerhaft abstinent zu leben bzw. Häufigkeit, Dauer und Schwere von Rückfällen möglichst gering zu halten [2]. Bei Arbeitslosigkeit sollten Angebote bevorzugt werden, die auch den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben fördern, bei gefährdetem Arbeitsplatz Beratung und Unterstützung, die einem Verlust vorbeugen [2].

Älteren Menschen soll laut Leitlinie eine weiterführende Behandlung mit dem Hinweis auf die überdurchschnittlich günstige Prognose angeboten werden. Psychotherapeutische, psychosoziale und medikamentöse Behandlungen, die bei jüngeren Erwachsenen wissenschaftlich begründet sind, sollen auch Älteren angeboten werden [2].

Selbsthilfe und Alltag

Gruppe von Frauen und Männern zwischen vierzig und sechzig sitzt im Stuhlkreis in einem hellen Gemeinderaum und hört einer Frau zu, die ruhig erzählt
Bild: KI-generiert

Selbsthilfegruppen sind laut Leitlinie Zusammenschlüsse von Betroffenen für Betroffene: Wer dort aktiv ist, gibt eigene Erfahrungen und eigenes Wissen an andere weiter und unterstützt sie, verbliebene Kräfte zu nutzen und aktiv mit der Erkrankung umzugehen. In Deutschland gibt es verschiedene Suchtselbsthilfe-Verbände mit Gruppen für Menschen mit alkoholbezogenen Störungen und für ihre Angehörigen. Selbsthilfe wird vor, während, nach oder statt beratender oder therapeutischer Maßnahmen genutzt [1]. Der Besuch soll laut Leitlinie in Behandlungen empfohlen bzw. unterstützt werden, etwa durch Kontaktaufnahme zu Gruppen, Adressen und Infomaterial [1].

Alle Schwangeren sollen laut Leitlinie darüber beraten werden, dass jeglicher Alkoholkonsum in der gesamten Schwangerschaft und Stillzeit schädlich für das Ungeborene ist [2]. Schwangeren mit alkoholbezogenen Störungen sollen eine qualifizierte Entzugsbehandlung und die Vermittlung in eine weitergehende Suchtbehandlung angeboten werden; ist ein Entzug mit Medikamenten nötig, sollten bevorzugt Benzodiazepine in einem stationären, fachübergreifenden Rahmen eingesetzt werden [2]. Informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, wenn Sie schwanger sind oder es werden möchten. Mehr unter Schwangerschaft.

Was die Packungsbeilagen von Psychopharmaka zu Alkohol sagen, steht unter Psychopharmaka und Alkohol. Nach § 316 StGB macht sich strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, es sicher zu führen; das gilt auch bei Fahrlässigkeit [9]. Mehr dazu unter Psychopharmaka und Autofahren.

Für Angehörige

Angehörigenarbeit und Paartherapie sollen laut Leitlinie im Rahmen der Postakutbehandlung angeboten werden [2]. Angehörige sollen in allen Phasen der Versorgung, besonders schon beim ersten Kontakt mit dem Hilfesystem, auf Selbsthilfegruppen für Angehörige und für Betroffene hingewiesen werden [1].

Frauen, die sich um Familienmitglieder mit alkoholbezogenen Störungen kümmern, haben laut Leitlinie ein erhöhtes Risiko für psychische Erkrankungen wie Depressionen und Ängste; in diesen Familien kommt es auch oft zu Gewalt, und das Risiko, Opfer häuslicher Gewalt zu werden, ist erhöht [1]. Frauen als Angehörigen sollten wirksamkeitsgeprüfte psychosoziale Unterstützungsangebote gemacht werden [2]. Holen Sie sich als Angehörige oder Angehöriger auch für sich selbst Unterstützung, etwa bei einer Suchtberatungsstelle. Weitere Hinweise stehen unter Angehörige.

Wann Sie sofort Hilfe brauchen

Die Leitlinie nennt Suizidalität ausdrücklich als einen Grund, eine Entzugsbehandlung stationär anzubieten [2]. Menschen mit Alkohol- und Substanzmissbrauch haben laut Fachinformation von Nalmefen ein erhöhtes Suizidrisiko, mit oder ohne begleitende Depression; das Medikament verringert dieses Risiko nicht [6].

Im Entzug können Krampfanfälle und ein Delir mit Halluzinationen, Wahn oder starker Erregung auftreten [2]. Bei einer akuten Alkoholvergiftung (Intoxikation) kommt es laut Leitlinie zu Störungen etwa des Bewusstseins, des Denkens, der Wahrnehmung, der Stimmung oder des Verhaltens [2]. Während einer Entzugsbehandlung mit Clomethiazol kann Alkohol laut Fachinformation lebensbedrohliche Auswirkungen haben [7].

Alle Hilfsangebote mit Erreichbarkeit stehen unter Hilfe in der Krise.

Quellen

  1. Leitlinie S3-Leitlinie Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen, Langfassung, aktualisierte Version 2020 (AWMF-Register-Nr. 076-001). Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht). Stand aktualisierte Version 2020 (laut DGPPN-Übersicht Version 3.1, 2021); gültig bis Dezember 2025 (laut DGPPN-Übersicht bis 31.12.2025), abgelaufen. abgerufen am 23.10.2026
  2. Leitlinie S3-Leitlinie Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen, Kurzfassung, aktualisierte Version 2020 (AWMF-Register-Nr. 076-001). Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht). Stand aktualisierte Version 2020; gültig bis Dezember 2025 (laut DGPPN-Übersicht bis 31.12.2025), abgelaufen. abgerufen am 23.10.2026
  3. Leitlinien (Übersicht der S3-Leitlinien mit Gültigkeit), Eintrag Alkoholbezogene Störungen. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). abgerufen am 23.10.2026
  4. Behörde ICD-10-GM Version 2026, Kapitel V, Gruppe F10 bis F19: Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand Version 2026 (Stand der Seite 12.09.2025). abgerufen am 23.10.2026
  5. Fachinformation Naltrexonhydrochlorid Accord 50 mg Filmtabletten. Accord Healthcare B.V.. Stand 06/2024. abgerufen am 23.10.2026
  6. EMA-Produktinformation Selincro (Nalmefen, EPAR), Anhang I: Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Fachinformation). H. Lundbeck A/S (Zulassungsinhaber)/Europäische Arzneimittel-Agentur. Stand 10/2025 (zuletzt aktualisiert 07.10.2025). abgerufen am 23.10.2026
  7. Fachinformation Distraneurin Kapsel 192 mg Weichkapseln und Distraneurin Mixtur 31,5 mg/ml Lösung zum Einnehmen (Clomethiazol). CHEPLAPHARM Arzneimittel GmbH. Stand 08/2020 (Kapsel 06/2020, Mixtur 08/2020). abgerufen am 23.10.2026
  8. Behörde Arzneimittel-Richtlinie, Anlage III: Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse, Nummer 2 (Mittel zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit). Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand Stand der Anlage III (letzte Änderung in Kraft getreten am): 03.10.2026. abgerufen am 23.10.2026
  9. Gesetz § 316 Strafgesetzbuch (StGB): Trunkenheit im Verkehr. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). abgerufen am 23.10.2026
  10. Fachinformation Carbamazepin-ratiopharm 200 mg Retardtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 07/2023. abgerufen am 23.10.2026
  11. Fachinformation Haloperidol-ratiopharm 5 mg und 10 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 07/2025. abgerufen am 23.10.2026
  12. Fachinformation Doxepin STADA 50 mg/100 mg Filmtabletten. STADAPHARM GmbH. Stand 11/2024. abgerufen am 23.10.2026

Weiterführend Alkoholabhängigkeit und Alkoholentzug auf Med-Nebenwirkungen.de

Häufige Fragen

Woran erkenne ich eine Alkoholabhängigkeit?

Nach der ICD-10 liegt eine Abhängigkeit vor, wenn im letzten Jahr mindestens drei von sechs Kriterien gleichzeitig erfüllt waren: starkes Verlangen nach Alkohol, Schwierigkeiten, das Trinken zu kontrollieren, Entzugserscheinungen, zunehmende Toleranz, Vernachlässigung anderer Interessen und weiteres Trinken trotz schädlicher Folgen. Ob das bei Ihnen zutrifft, klärt ein Gespräch in einer ärztlichen Praxis oder einer Suchtberatungsstelle; Fragebögen wie der AUDIT dienen der Früherkennung.

Wie lange dauert ein Alkoholentzug?

Die Entzugsbeschwerden beginnen laut Leitlinie in der Regel sechs bis acht Stunden nach dem letzten Trinken, sind nach 10 bis 30 Stunden am stärksten und lassen nach 40 bis 50 Stunden meist nach. Wie lange die Behandlung dauert, sollte sich nach der Schwere der Entzugserscheinungen und nach Begleiterkrankungen richten. Eine qualifizierte Entzugsbehandlung sollte laut Leitlinie in der Regel 21 Behandlungstage umfassen.

Kann ich einen Alkoholentzug allein zu Hause machen?

Die Leitlinie rät, über die Risiken eines nicht überwachten plötzlichen Trinkstopps zu informieren, etwa über Entzugskomplikationen wie Krampfanfälle oder ein Delir. Bei einem Risiko für Entzugsanfälle oder ein Delir soll ein stationärer Entzug angeboten werden. Ein ambulanter Entzug kann infrage kommen, wenn keine schweren Entzugssymptome zu erwarten sind, und sollte nur durch erfahrene Ärztinnen und Ärzte mit engmaschigen Kontrollen und einem rund um die Uhr erreichbaren Notfalldienst erfolgen.

Welche Medikamente helfen beim Alkoholentzug?

Laut Leitlinie sollen Benzodiazepine zeitlich begrenzt zur Behandlung des akuten Entzugssyndroms eingesetzt werden; Clomethiazol sollte unter stationären Bedingungen eingesetzt werden und soll nicht im ambulanten Entzug und in keinem Fall zusammen mit Benzodiazepinen eingesetzt werden. Bei erhöhtem Risiko für Krampfanfälle sollten Mittel gegen Krampfanfälle gegeben werden, bei einem Delir mit Wahn oder Halluzinationen zusätzlich Antipsychotika wie Haloperidol, außerdem Vitamin B1. Welche Mittel in Ihrem Fall nötig sind, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.

Gibt es Medikamente gegen Alkoholsucht?

Laut Leitlinie sollten nach dem Entzug außerhalb der stationären Rehabilitation Acamprosat oder Naltrexon im Rahmen eines Gesamtbehandlungsplans angeboten werden, Nalmefen kann angeboten werden; zugelassen ist Nalmefen laut Fachinformation zur Verringerung des Alkoholkonsums. Disulfiram ist laut Leitlinie in Deutschland für diese Indikation nicht mehr zugelassen. Naltrexon und Nalmefen sind laut Fachinformation bzw. EMA-Produktinformation verschreibungspflichtig; Naltrexon ist als zusätzliche Behandlung in einem Therapieprogramm mit psychologischer Begleitung zugelassen, Nalmefen sollte nur zusammen mit kontinuierlicher psychosozialer Unterstützung verschrieben werden.

Was ist ein qualifizierter Entzug?

Die qualifizierte Entzugsbehandlung geht laut Leitlinie über die körperliche Entgiftung hinaus. Neben der Behandlung der Entzugsbeschwerden gehören die Diagnostik und Behandlung psychischer und körperlicher Begleiterkrankungen und psycho- und soziotherapeutische Angebote dazu, die die Bereitschaft zur Veränderung stärken und den Weg zu Selbsthilfe, Psychotherapie oder Rehabilitation bahnen. Sie sollte statt einer reinen Entgiftung angeboten werden und in der Regel 21 Behandlungstage umfassen.

Welcher ICD-10-Code gilt für Alkoholabhängigkeit?

In der ICD-10-GM gehören psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol zu F10. Das Abhängigkeitssyndrom ist F10.2, das Entzugssyndrom F10.3 und das Entzugssyndrom mit Delir F10.4; der schädliche Gebrauch wird mit F10.1 verschlüsselt, die akute Intoxikation mit F10.0.

Was können Angehörige tun?

Angehörige sollen laut Leitlinie in allen Phasen auf Selbsthilfegruppen für Angehörige hingewiesen werden, und Angehörigenarbeit und Paartherapie sollen in der Weiterbehandlung angeboten werden. Frauen, die sich um Familienmitglieder mit alkoholbezogenen Störungen kümmern, haben laut Leitlinie ein erhöhtes Risiko für Depressionen und Ängste. Holen Sie sich auch für sich selbst Unterstützung, etwa in einer Suchtberatungsstelle.

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