AlltagRatgeber

Psychopharmaka bei der Arbeit

Mehrere Packungsbeilagen von Psychopharmaka sagen, dass Sie keine Maschinen bedienen und keine anderen gefahrvollen Tätigkeiten ausüben sollen: manche ohne zeitliche Einschränkung, manche zumindest in der ersten Zeit der Behandlung, solange Sie nicht wissen, wie das Mittel bei Ihnen wirkt, oder solange Beschwerden wie Schläfrigkeit oder Schwindel bestehen. Nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 dürfen sich Versicherte auch durch Medikamente nicht in einen Zustand versetzen, in dem sie sich oder andere gefährden können. Zu Fragen der Einsatzfähigkeit am Arbeitsplatz sollten Sie laut DGUV-Regel Ihre verordnende Ärztin oder Ihren verordnenden Arzt oder die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt hören.

Frau in den Dreißigern arbeitet an einem Stehpult in einem hellen Großraumbüro
Bild: KI-generiert

Manche Tätigkeiten im Beruf verlangen eine sichere Reaktion: Fahren, das Bedienen von Maschinen, Arbeiten in der Höhe oder ohne sicheren Halt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nennt Gefahren insbesondere bei der Einnahme psychoaktiver Arzneimittel wie Schlaf- und Beruhigungsmitteln, Antidepressiva, Antiepileptika, Neuroleptika oder bestimmter Schmerzmittel. Das kann auch für andere Medikamente gelten, die laut Herstellerangaben zum Beispiel zu Müdigkeit oder einer beeinträchtigten Reaktionsfähigkeit führen können [2]. Diese Seite gibt wieder, was Fachinformationen, Unfallverhütungsvorschriften und Gesetze dazu sagen; die Rechtslage gilt für Deutschland, und eine Rechtsberatung ersetzt die Seite nicht.

Was die Fachinformationen zu Maschinen und gefährlichen Arbeiten sagen

Abschnitt 4.7 jeder Fachinformation und der Abschnitt zur Verkehrstüchtigkeit in der Packungsbeilage beschreiben, wie ein Mittel das Fahren und das Bedienen von Maschinen beeinflussen kann. Mehrere Packungsbeilagen nennen außerdem ausdrücklich das Arbeiten ohne sicheren Halt [18, 23, 24]. Was für Ihr Präparat gilt, steht in dessen Packungsbeilage.

Antidepressiva

Bei Sertralin zeigten klinisch-pharmakologische Studien laut Fachinformation keinen Einfluss auf die psychomotorische Leistungsfähigkeit. Da Psychopharmaka die Fähigkeiten für potenziell gefährliche Aufgaben wie das Bedienen von Maschinen beeinträchtigen können, sollten Behandelte trotzdem zur Vorsicht angehalten werden [14]. Die Packungsbeilage von Venlafaxin sagt: Führen Sie kein Fahrzeug und bedienen Sie keine Werkzeuge oder Maschinen, bevor Sie wissen, wie das Arzneimittel Sie beeinflusst [15]. Amitriptylin kann Schläfrigkeit und Schwindel hervorrufen, insbesondere zu Beginn der Behandlung; ist das bei Ihnen der Fall, dürfen Sie laut Packungsbeilage kein Fahrzeug führen und keine Werkzeuge und Maschinen bedienen [16]. Mirtazapin kann Konzentration und Aufmerksamkeit beeinträchtigen; bevor Sie Maschinen bedienen, stellen Sie laut Packungsbeilage sicher, dass diese Fähigkeiten nicht beeinträchtigt sind [17]. Doxepin kann laut Packungsbeilage auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen so weit verändern, dass die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird, besonders nach zu kurzem Schlaf und zusammen mit Alkohol. Daher sollten Sie das Führen von Fahrzeugen, die Arbeit mit Maschinen und das Arbeiten ohne sicheren Halt zumindest während der ersten Tage der Behandlung unterlassen; die Entscheidung darüber trifft Ihre Ärztin oder Ihr Arzt [18].

Antipsychotika

Haloperidol hat laut Fachinformation einen mäßigen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen. Es kann zu einer Sedierung oder einer beeinträchtigten Reaktionsfähigkeit kommen, insbesondere bei höherer Dosierung und zu Behandlungsbeginn [19]. Laut Packungsbeilage dürfen Sie kein Fahrzeug führen und keine Werkzeuge oder Maschinen bedienen, ohne das vorher mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprochen zu haben [20]. Bei Clozapin sollten die Teilnahme am Straßenverkehr und das Arbeiten an Maschinen laut Fachinformation vermieden werden, vor allem während der ersten Behandlungswochen, weil das Mittel zu Sedierung führen und die Schwelle für Krampfanfälle senken kann [21]. Die Packungsbeilage von Quetiapin sagt: Führen Sie kein Fahrzeug und bedienen Sie keine Werkzeuge oder Maschinen, solange Sie Ihre individuelle Reaktion auf die Tabletten nicht kennen [22]. Chlorprothixen kann laut Packungsbeilage auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen so weit verändern, dass die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen oder zum Arbeiten ohne sicheren Halt beeinträchtigt ist. Diese und andere gefahrvolle Tätigkeiten sollten zumindest in der ersten Zeit der Behandlung ganz unterbleiben; die Entscheidung im Einzelfall trifft die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt [23].

Beruhigungs- und Schlafmittel

Bei Lorazepam sollten Sie laut Packungsbeilage, insbesondere während der ersten Tage der Behandlung, mit Einschränkungen Ihres Reaktionsvermögens rechnen; Sie können dann auf unerwartete und plötzliche Ereignisse nicht mehr schnell genug reagieren. Sie sagt: Führen Sie keine Fahrzeuge, bedienen Sie keine gefährlichen elektrischen Werkzeuge oder Maschinen und arbeiten Sie nicht ohne sicheren Halt. Inwieweit andere gefahrvolle Tätigkeiten möglich sind, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt [24]. Laut Fachinformation kann Lorazepam auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen erheblich beeinträchtigen; solche Tätigkeiten sollten deshalb unterbleiben, solange sich nicht gezeigt hat, dass die Reaktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist [25]. Bei Diazepam können sich laut Fachinformation Müdigkeit, Erinnerungslücken, eine verminderte Konzentration und eine beeinträchtigte Muskelfunktion nachteilig auf die Fähigkeit zum Arbeiten mit Maschinen auswirken, in besonderem Maße nach zu kurzem Schlaf. Die Bedienung von Maschinen und sonstige gefahrvolle Tätigkeiten sollten ganz, zumindest jedoch während der ersten Tage der Behandlung unterbleiben; die Entscheidung trifft im Einzelfall die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt [26].

Unter den Schlafmitteln können Sie sich laut Packungsbeilage von Zolpidem am Tag nach der Einnahme benommen, schläfrig, schwindelig oder verwirrt fühlen, langsamer entscheiden, verschwommen oder doppelt sehen und weniger aufmerksam sein. Um diese Wirkungen gering zu halten, wird ein Zeitraum von mindestens 8 Stunden zwischen der Einnahme und dem Führen von Fahrzeugen, dem Bedienen von Maschinen und dem Arbeiten in der Höhe empfohlen [27]. Pregabalin kann laut Packungsbeilage Benommenheit, Schläfrigkeit und Unkonzentriertheit verursachen; Sie sollten kein Fahrzeug führen, keine komplizierten Maschinen bedienen und keine anderen möglicherweise gefährlichen Tätigkeiten ausüben, solange Sie nicht wissen, ob das Mittel Sie dabei beeinflusst [28].

Stimmungsstabilisierer und ADHS-Medikamente

Lithium kann laut Packungsbeilage vor allem zu Beginn der Behandlung zu Schläfrigkeit, Benommenheit und Sinnestäuschungen führen; daher sollen keine Fahrzeuge gelenkt oder Maschinen bedient werden [29]. Bei Carbamazepin führen laut Packungsbeilage Nebenwirkungen wie Schwindel, Benommenheit, Müdigkeit, verschwommenes Sehen, Doppeltsehen und Störungen der Bewegungskoordination zu Beginn der Behandlung, bei einer Dosissteigerung, bei höheren Dosen oder zusammen mit anderen auf das Nervensystem wirkenden Mitteln auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu Einschränkungen. Daher dürfen Sie laut Packungsbeilage keine Kraftfahrzeuge führen, keine Maschinen bedienen und keine anderen gefahrvollen Tätigkeiten ausführen [30]. Bei Methylphenidat können Schwindel, Probleme beim Scharfsehen oder verschwommenes Sehen auftreten; dann können laut Packungsbeilage Tätigkeiten wie Autofahren, das Bedienen von Maschinen, Radfahren, Reiten oder Klettern gefährlich sein [31].

Arbeitsschutz: Was die Unfallverhütungsvorschrift verlangt

Nach der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) sind Versicherte verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten und gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen und für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind. Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können; das gilt nach § 15 Abs. 3 auch für die Einnahme von Medikamenten [1]. Auch § 15 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet Beschäftigte, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen [3].

Der Unternehmer darf Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen (§ 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1) [1]. Die DGUV-Regel 100-001 erläutert dazu, dass eine Arbeit insbesondere dann nicht ausgeführt werden darf, wenn die Befähigung akut gemindert ist, zum Beispiel durch Krankheit, Unwohlsein, Medikamenteneinnahme oder Übermüdung. Für ein Beschäftigungsverbot durch den Unternehmer oder Vorgesetzte müssen laut DGUV-Regel konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Versicherte die Arbeit nicht gefahrlos ausführen können; dafür reicht die auf Verhaltensbeobachtungen oder Hinweise gestützte subjektive Beurteilung des Unternehmers oder der Vorgesetzten aus [2].

Müssen Medikamente aus therapeutischer Notwendigkeit nach ärztlicher Verordnung eingenommen werden, sollten Versicherte laut DGUV-Regel zu Fragen der Einsatzfähigkeit am Arbeitsplatz die verordnende Ärztin oder den verordnenden Arzt oder die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt hören. Es kann auch sinnvoll sein, dass sich die verordnende und die betriebsärztliche Seite absprechen, mit Einwilligung der Versicherten und unter Berücksichtigung der ärztlichen Schweigepflicht [2].

Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt

Mann Anfang fünfzig mit Schutzhelm steht in einer hellen Werkhalle und spricht ruhig mit einer Kollegin, im Hintergrund Tageslicht durch hohe Fenster
Bild: KI-generiert

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unterstützen den Arbeitgeber laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem, die Beschäftigten zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten [4]. Bei der Anwendung ihrer Fachkunde sind sie weisungsfrei, nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und haben die Regeln der ärztlichen Schweigepflicht zu beachten [5].

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) umfasst die arbeitsmedizinische Vorsorge nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen [6]. Die Ärztin oder der Arzt hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten und stellt der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber aus, dass, wann und aus welchem Anlass ein Vorsorgetermin stattgefunden hat; sie enthält auch die Angabe, wann eine weitere Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass die Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht ausreichen, teilt die Ärztin oder der Arzt dies dem Arbeitgeber mit und schlägt Maßnahmen vor. Hält sie oder er aus medizinischen Gründen, die ausschließlich in der Person der oder des Beschäftigten liegen, einen Tätigkeitswechsel für erforderlich, bedarf diese Mitteilung an den Arbeitgeber der Einwilligung der oder des Beschäftigten [7].

Fahren im Beruf

Für das Fahren gelten die Hinweise der Fachinformationen und die Rechtslage, die die Seite Psychopharmaka und Autofahren beschreibt. Mehrere Packungsbeilagen untersagen das Führen von Fahrzeugen, solange Sie nicht wissen, wie das Mittel Sie beeinflusst, oder solange Beschwerden wie Schläfrigkeit oder Schwindel bestehen, etwa die von Venlafaxin und Amitriptylin [15, 16].

Krankschreibung und Rückkehr an den Arbeitsplatz

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz sind Beschäftigte verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert sie länger als drei Kalendertage, ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer vorzulegen; der Arbeitgeber kann sie früher verlangen. Für gesetzlich Versicherte gilt diese Vorlagepflicht nicht, außer bei einer geringfügigen Beschäftigung in Privathaushalten und wenn eine Ärztin oder ein Arzt außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung die Arbeitsunfähigkeit feststellt; sie müssen die Arbeitsunfähigkeit zu diesen Zeitpunkten ärztlich feststellen und sich eine Bescheinigung aushändigen lassen [8].

Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und durch eine stufenweise Wiederaufnahme voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll die Ärztin oder der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben und in geeigneten Fällen die Stellungnahme des Betriebsarztes einholen (stufenweise Wiedereingliederung, § 74 SGB V) [9].

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement, § 167 Abs. 2 SGB IX). Beschäftigte können zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen; soweit erforderlich, wird die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt hinzugezogen. Vorher ist die betroffene Person auf die Ziele und auf Art und Umfang der dafür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen [10].

Was Sie tun können

Erzählen Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beim Verordnen, was Ihre Arbeit umfasst, etwa Fahren, Maschinen, Arbeiten in der Höhe oder Schichtdienst, und fragen Sie, was in der ersten Zeit der Behandlung und nach einer Änderung der Behandlung für Sie gilt. Mehrere Packungsbeilagen nennen gerade den Beginn der Behandlung [16, 24, 29]. Zur Einsatzfähigkeit am Arbeitsplatz können Sie auch die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt fragen, die die ärztliche Schweigepflicht zu beachten haben [2, 5].

Treten bei der Arbeit Müdigkeit, Schwindel, Sehstörungen oder eine verlangsamte Reaktion auf, unterbrechen Sie gefährliche Tätigkeiten und sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Die Packungsbeilage von Amitriptylin untersagt in diesem Fall das Bedienen von Maschinen, die von Carbamazepin untersagt es wegen solcher möglichen Nebenwirkungen grundsätzlich [16, 30]. Halten Sie alle Medikamente im Medikationsplan fest und bereiten Sie Ihre Fragen mit den Fragen fürs Arztgespräch vor. Was Alkohol zusätzlich bewirken kann, steht unter Psychopharmaka und Alkohol.

Quellen

  1. Behörde Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1), §§ 7 und 15. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV). Stand November 2013. abgerufen am 23.10.2026
  2. Behörde Grundsätze der Prävention, Regel zur Konkretisierung der DGUV Vorschrift 1 (DGUV Regel 100-001), Abschnitte 2.6.2 und 3.1.3. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV). Stand Ausgabe Juni 2025. abgerufen am 23.10.2026
  3. Gesetz Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 15 Pflichten der Beschäftigten. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 22.12.2025. abgerufen am 23.10.2026
  4. Gesetz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 3 Aufgaben der Betriebsärzte. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 5 G v. 20.04.2013. abgerufen am 23.10.2026
  5. Gesetz Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 8 Unabhängigkeit bei der Anwendung der Fachkunde. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 5 G v. 20.04.2013. abgerufen am 23.10.2026
  6. Gesetz Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), § 2 Begriffsbestimmungen. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.05.2026. abgerufen am 23.10.2026
  7. Gesetz Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), § 6 Pflichten des Arztes oder der Ärztin. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.05.2026. abgerufen am 23.10.2026
  8. Gesetz Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), § 5 Anzeige- und Nachweispflichten. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 7 G v. 12.05.2026. abgerufen am 23.10.2026
  9. Gesetz Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 74 Stufenweise Wiedereingliederung. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.06.2026. abgerufen am 23.10.2026
  10. Gesetz Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), § 167 Prävention (Abs. 2 betriebliches Eingliederungsmanagement). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand zuletzt geändert durch Art. 2b G v. 24.07.2026. abgerufen am 23.10.2026
  11. Gesetz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Anlage 4: Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.08.2026. abgerufen am 23.10.2026
  12. Gesetz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.08.2026. abgerufen am 23.10.2026
  13. Gesetz Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), § 48 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 12.08.2026. abgerufen am 23.10.2026
  14. Fachinformation Sertralin-ratiopharm Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 09/2026. abgerufen am 23.10.2026
  15. Gebrauchsinformation Venlafaxin-ratiopharm 37,5 mg/75 mg/150 mg Hartkapseln, retardiert. ratiopharm GmbH. Stand 09/2026. abgerufen am 23.10.2026
  16. Gebrauchsinformation Amitriptylin-CT 25 mg Tabletten. AbZ-Pharma GmbH. Stand 11/2024. abgerufen am 23.10.2026
  17. Gebrauchsinformation Mirtazapin-ratiopharm 15 mg/30 mg/45 mg Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 07/2026. abgerufen am 23.10.2026
  18. Gebrauchsinformation Doxepin STADA 50 mg Filmtabletten. STADAPHARM GmbH. Stand 10/2020. abgerufen am 23.10.2026
  19. Fachinformation Haloperidol-ratiopharm 5 mg und 10 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 07/2025. abgerufen am 23.10.2026
  20. Gebrauchsinformation Haloperidol-ratiopharm 5 mg und 10 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 07/2025. abgerufen am 23.10.2026
  21. Fachinformation Clozapin-ratiopharm 100 mg und 200 mg Tabletten. ratiopharm GmbH. Stand 06/2026. abgerufen am 23.10.2026
  22. Gebrauchsinformation Quetiapin-ratiopharm 50/150/200/300/400 mg Retardtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 01/2025. abgerufen am 23.10.2026
  23. Gebrauchsinformation Chlorprothixen-neuraxpharm 50 mg Filmtabletten. neuraxpharm Arzneimittel GmbH. Stand 12/2021. abgerufen am 23.10.2026
  24. Gebrauchsinformation Lorazepam neuraxpharm 0,5 mg / 1 mg / 2,5 mg Tabletten. neuraxpharm Arzneimittel GmbH. Stand 02/2026. abgerufen am 23.10.2026
  25. Fachinformation Lorazepam neuraxpharm 0,5 mg / 1 mg / 2,5 mg Tabletten. neuraxpharm Arzneimittel GmbH. Stand 02/2026. abgerufen am 23.10.2026
  26. Fachinformation Diazepam STADA 10 mg Tabletten. STADAPHARM GmbH. Stand 08/2018. abgerufen am 23.10.2026
  27. Gebrauchsinformation Zolpidem-ratiopharm 10 mg Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 04/2024. abgerufen am 23.10.2026
  28. Gebrauchsinformation Pregabalin-ratiopharm Hartkapseln (25 bis 300 mg). ratiopharm GmbH. Stand 11/2025. abgerufen am 23.10.2026
  29. Gebrauchsinformation Quilonorm retard 450 mg Filmtabletten (Österreich). Teofarma S.r.l. (Zulassungsinhaber); veröffentlicht vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), Österreich. Stand 07/2024. abgerufen am 23.10.2026
  30. Gebrauchsinformation Carbamazepin-ratiopharm 200 mg Retardtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 07/2023. abgerufen am 23.10.2026
  31. Gebrauchsinformation Methylphenidat-HCl-ratiopharm 18 mg Retardtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 09/2025. abgerufen am 23.10.2026

Häufige Fragen

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich Psychopharmaka nehme?

Das beantwortet diese Seite nicht; arbeitsrechtliche Fragen im Einzelfall beantwortet eine rechtliche Beratung. Nach DGUV Vorschrift 1 dürfen sich Versicherte auch durch Medikamente nicht in einen Zustand versetzen, in dem sie sich oder andere gefährden können. Zur Einsatzfähigkeit können Sie die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt fragen, die die ärztliche Schweigepflicht zu beachten haben.

Darf ich mit Antidepressiva Maschinen bedienen?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Packungsbeilage von Venlafaxin sagt, dass Sie keine Werkzeuge oder Maschinen bedienen sollen, bevor Sie wissen, wie das Mittel Sie beeinflusst. Bei Amitriptylin dürfen Sie keine Werkzeuge und Maschinen bedienen, wenn Schläfrigkeit oder Schwindel auftreten, bei Doxepin sollten Sie das zumindest in den ersten Behandlungstagen unterlassen. Besprechen Sie Ihre Tätigkeit mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Was erfährt der Arbeitgeber von der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt?

Betriebsärztinnen und Betriebsärzte haben laut Arbeitssicherheitsgesetz die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. Nach einer arbeitsmedizinischen Vorsorge erhält der Arbeitgeber laut ArbMedVV eine Bescheinigung darüber, dass, wann und aus welchem Anlass ein Vorsorgetermin stattgefunden hat, mit der Angabe, wann eine weitere Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist. Reichen nach den Erkenntnissen der Vorsorge die Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht aus, teilt die Ärztin oder der Arzt dies dem Arbeitgeber mit. Hält die Ärztin oder der Arzt aus Gründen, die ausschließlich in Ihrer Person liegen, einen Tätigkeitswechsel für erforderlich, braucht diese Mitteilung an den Arbeitgeber Ihre Einwilligung.

Was ist eine stufenweise Wiedereingliederung?

Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und durch eine stufenweise Wiederaufnahme voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll die Ärztin oder der Arzt nach § 74 SGB V auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben. In geeigneten Fällen holt sie oder er dazu die Stellungnahme des Betriebsarztes ein.

Was ist das betriebliche Eingliederungsmanagement?

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX mit der zuständigen Interessenvertretung und mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Beschäftigte können eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen, und vorher ist auf Ziele und erhobene Daten hinzuweisen.

Darf mein Arbeitgeber mir eine Tätigkeit untersagen, wenn ich wegen eines Medikaments nicht sicher arbeiten kann?

Nach § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 darf der Unternehmer Versicherte, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, mit dieser Arbeit nicht beschäftigen. Laut DGUV-Regel 100-001 müssen dafür konkrete Anhaltspunkte vorliegen, wobei die auf Verhaltensbeobachtungen oder Hinweise gestützte subjektive Beurteilung des Unternehmers oder der Vorgesetzten ausreicht; als Beispiel für eine akute Minderung der Befähigung nennt sie unter anderem die Medikamenteneinnahme. Welche arbeitsrechtlichen Folgen das im Einzelfall hat, beantwortet eine rechtliche Beratung.

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