Behandlung
Psychotherapie und Medikamente: was die Leitlinien empfehlen
Welche Behandlung die Leitlinien empfehlen, hängt von der Erkrankung ab und bei einer Depression auch vom Schweregrad. Bei einer mittelgradigen Depression soll laut Nationaler VersorgungsLeitlinie gleichwertig eine Psychotherapie oder eine Behandlung mit Medikamenten angeboten werden, bei einer schweren soll eine Kombination aus beidem empfohlen werden; bei einer posttraumatischen Belastungsstörung soll laut S3-Leitlinie primär eine traumafokussierte Psychotherapie angeboten werden. Was zu Ihnen passt, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungsweise in der psychotherapeutischen Praxis.

Bei vielen psychischen Erkrankungen kommen eine Psychotherapie, Medikamente oder beides in Frage. Welche Behandlung empfohlen wird, hängt von der Erkrankung ab, bei einer Depression auch vom Schweregrad [1, 3, 4, 5, 6, 7, 8]. Nach der Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Unipolare Depression sollen Patientinnen, Patienten und Behandelnde gemeinsam individuelle Therapieziele vereinbaren; die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten sollen mit ihren Vor- und Nachteilen umfassend und verständlich dargestellt werden [1]. Die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungsweise Ihrer Psychotherapeutin oder Ihrem Psychotherapeuten.
Wie die Leitlinien ihre Empfehlungen abstufen
Leitlinien drücken die Stärke einer Empfehlung mit festen Wörtern aus. In der NVL steht "soll" für eine starke Empfehlung (Empfehlungsgrad A, Symbol ⇑⇑), "sollte" für eine abgeschwächte (B, ⇑) und "kann" für eine offene (0, ⇔); Empfehlungen gegen eine Maßnahme lauten "sollte nicht" (⇓) oder "soll nicht" (⇓⇓) [1]. Auch die S3-Leitlinien Angststörungen und Borderline-Persönlichkeitsstörung ordnen diesen Wörtern die Empfehlungsgrade A, B und 0 zu [3, 8]. Lässt die Studienlage keine eindeutige Bewertung zu, formulieren die Fachleute eine Empfehlung als Expertenkonsens beziehungsweise Klinischen Konsenspunkt (KKP) [3]. Die S3-Leitlinie Schizophrenie unterscheidet starke, bedingte und konsentierte Empfehlungen [6].
| Leitlinie | Stand | Gültigkeit |
|---|---|---|
| NVL Unipolare Depression, Version 3.2 | Juli 2023 | bis 29.09.2027 [1] |
| S3-Leitlinie Angststörungen, Version 2.0 | 06.04.2021 | laut DGPPN bis 05.04.2026, abgelaufen [3] |
| S3-Leitlinie Zwangsstörungen, Version 2.0 | 30.06.2022 | bis 30.06.2027 [4] |
| S3-Leitlinie Posttraumatische Belastungsstörung, Version 7.0 | 27.02.2026 | laut DGPPN bis 26.02.2031 [5] |
| S3-Leitlinie Bipolare Störungen, Version 2.1 | Februar 2019, letzte Anpassung Mai 2020 | laut DGPPN bis 01.03.2023, abgelaufen [7] |
| S3-Leitlinie Schizophrenie, Version 5.0 | 13.06.2026 | laut DGPPN bis 12.07.2027 [6] |
| S3-Leitlinie Borderline-Persönlichkeitsstörung | 14.11.2022 | laut Leitlinie bis mindestens Mai 2026, laut DGPPN bis 31.05.2026, abgelaufen [8] |
Depression
Die NVL Unipolare Depression richtet ihre Empfehlungen für eine akute depressive Episode nach dem Schweregrad. Ihre Empfehlungen zur Psychotherapie gelten für die Richtlinienverfahren, die die gesetzliche Krankenversicherung ambulant bezahlt, und sind nicht an eines dieser Verfahren gebunden [1]. Wie eine Depression erkannt und eingeteilt wird, steht unter Depression.
| Schweregrad | Was die NVL empfiehlt |
|---|---|
| leicht | Maßnahmen mit niedriger Intensität wie angeleitete Selbsthilfe und Gespräche mit psychotherapeutischen Techniken sollen angeboten werden (5-1, ⇑⇑), ebenso Internet- und mobilbasierte Programme in einem Gesamtkonzept (5-2, ⇑⇑). Eine Psychotherapie soll angeboten werden, wenn die Beschwerden trotzdem fortbestehen, wenn Sie früher gut auf eine Psychotherapie angesprochen haben, wenn ein Risiko für einen chronischen Verlauf oder eine mittelgradige oder schwere Depression besteht oder wenn Sie niedrigschwellige Angebote ablehnen (5-3, ⇑⇑). Antidepressiva sollten nicht zur Erstbehandlung vor einer Maßnahme mit niedriger Intensität eingesetzt werden (5-4, ⇓). Nach besonders kritischer Abwägung von Nutzen und Risiken sollten sie angeboten werden, wenn die Beschwerden trotz solcher Maßnahmen fortbestehen, wenn Sie früher gut auf Medikamente angesprochen haben, wenn ein solches Risiko besteht oder wenn Sie die anderen Angebote ablehnen (5-5, ⇑) [1] |
| mittelgradig | Eine Psychotherapie oder eine Behandlung mit Medikamenten soll gleichwertig angeboten werden (5-8, ⇑⇑) [1] |
| schwer | Eine Kombination aus Behandlung mit Medikamenten und Psychotherapie soll empfohlen werden (5-13, ⇑⇑). Lehnen Sie die Kombination ab, sollen Psychotherapie oder Medikamente gleichwertig als alleinige Behandlung angeboten werden (5-14, ⇑⇑) [1] |
| mit psychotischen Merkmalen | Eine Behandlung mit Psychopharmaka soll angeboten werden (5-17, ⇑⇑); eine Kombination aus Antidepressiva und Antipsychotika sollte angeboten werden (5-18, ⇑). Nach Abklingen der akuten psychotischen Beschwerden soll angeboten werden, die Behandlung mit Medikamenten mit einer Psychotherapie zu kombinieren (5-19, ⇑⇑) [1] |
Auch nach der akuten Phase spielen beide Behandlungen eine Rolle. Im Anschluss an eine psychotherapeutische Akutbehandlung soll eine angemessene Weiterführung der Psychotherapie angeboten werden, um den Erfolg zu stabilisieren und Rückfällen vorzubeugen (6-4, ⇑⇑); Menschen mit erhöhtem Rückfallrisiko soll eine längerfristige Psychotherapie angeboten werden (6-5, ⇑⇑) [1]. Die Einnahme eines Antidepressivums soll laut NVL 6 bis 12 Monate über das Abklingen der Episode hinaus empfohlen werden, in gleicher Dosis wie in der Akutphase (6-1, ⇑⇑). Nach einer erfolgreichen Akutbehandlung mit Medikamenten sollte angeboten werden, die Erhaltungstherapie oder Rückfallvorbeugung mit Medikamenten mit einer Psychotherapie zu kombinieren (6-7, ⇑) [1]. Mehr unter Wie lange behandeln?
Angststörungen
Die S3-Leitlinie Angststörungen stammt in der Version 2.0 vom April 2021 und war laut DGPPN bis 05.04.2026 gültig; sie ist abgelaufen [3]. Menschen mit einer Panikstörung mit oder ohne Agoraphobie oder mit einer generalisierten Angststörung sollen laut dieser Leitlinie eine Psychotherapie und eine Behandlung mit Medikamenten angeboten werden (Empfehlungsgrad A); für die soziale Phobie gilt dieselbe Empfehlung als Klinischer Konsenspunkt. Dabei soll Ihre Präferenz nach Aufklärung berücksichtigt werden. Im Gespräch sollen insbesondere der Wirkungseintritt, die Nachhaltigkeit, unerwünschte Wirkungen und die Verfügbarkeit eine Rolle spielen [3].
Als Psychotherapie soll bei allen drei Angststörungen eine kognitive Verhaltenstherapie (KVT) angeboten werden (Empfehlungsgrad A). Eine psychodynamische Psychotherapie sollte angeboten werden, wenn sich die KVT nicht als wirksam erwiesen hat, nicht verfügbar ist oder wenn Sie sie nach Aufklärung vorziehen (Empfehlungsgrad B) [3]. Hat eine Psychotherapie oder eine Behandlung mit Medikamenten nicht ausreichend gewirkt, soll die jeweils andere Behandlungsform angeboten werden; bei einer Panikstörung und einer sozialen Phobie kann auch eine Kombination beider angeboten werden (Klinischer Konsenspunkt) [3]. Benzodiazepine sollen Menschen mit einer Angststörung laut Leitlinie wegen der gravierenden Nebenwirkungen wie der Entwicklung einer Abhängigkeit nicht angeboten werden (Empfehlungsgrad A bei Panikstörung und generalisierter Angststörung, Klinischer Konsenspunkt bei sozialer Phobie) [3]. Mehr unter Angststörungen und Machen Psychopharmaka abhängig?
Zwangsstörung
Bei einer Zwangsstörung soll laut S3-Leitlinie eine störungsspezifische kognitive Verhaltenstherapie einschließlich Exposition als Psychotherapie der ersten Wahl angeboten werden (Empfehlungsgrad A). Steht die Wahl zwischen einer Behandlung mit SSRI oder Clomipramin und einer Verhaltenstherapie mit Exposition, sollte laut Leitlinie die Verhaltenstherapie bevorzugt werden (Empfehlungsgrad B) [4].
Eine alleinige Behandlung mit Medikamenten ist laut Leitlinie angezeigt, wenn die kognitive Verhaltenstherapie abgelehnt wird oder wegen der Schwere der Beschwerden nicht möglich ist, wenn sie wegen langer Wartezeiten oder fehlender Angebote nicht zur Verfügung steht oder wenn Medikamente die Bereitschaft für eine spätere Verhaltenstherapie erhöhen können (Expertenkonsens). Auf Wunsch oder nach guter Erfahrung mit Medikamenten in der Vergangenheit kann sie angeboten werden (Expertenkonsens) [4]. Die Entscheidung für Medikamente soll gemeinsam getroffen werden, nach Aufklärung über die Behandlungsmöglichkeiten, ihre Erfolgschancen und Risiken (Expertenkonsens) [4]. Werden SSRI oder Clomipramin eingesetzt, soll die Behandlung mit einer kognitiven Verhaltenstherapie mit Exposition kombiniert werden (Empfehlungsgrad A). Wirken die Medikamente nicht ausreichend oder bestehen noch deutliche Zwangsbeschwerden, soll zusätzlich eine solche Verhaltenstherapie angeboten werden (Empfehlungsgrad A) [4].
Posttraumatische Belastungsstörung
Menschen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) soll laut S3-Leitlinie eine traumafokussierte Psychotherapie im Einzelsetting angeboten werden, bei der die Auseinandersetzung mit den traumatischen Ereignissen und den dazugehörigen Gedanken, Gefühlen und Erinnerungen im Mittelpunkt steht (Empfehlungsgrad A) [5]. Bei der Behandlung soll primär diese Psychotherapie angeboten werden. Eine Behandlung mit Medikamenten ist laut Leitlinie die Behandlung der zweiten Wahl, zum Beispiel wenn Sie sie bevorzugen, wenn die Psychotherapie nicht ausreichend wirkt oder wenn sie nicht verfügbar ist (Empfehlungsgrad A) [5].
Erfolgt eine Behandlung mit Medikamenten, soll sie laut Leitlinie mit Sertralin, Paroxetin, Fluoxetin oder Venlafaxin erfolgen (Empfehlungsgrad A); Fluoxetin und Venlafaxin kennzeichnet die Leitlinie dabei als Einsatz außerhalb der Zulassung, sie sind für die PTBS nicht zugelassen [5]. Sertralin und Paroxetin sind laut Fachinformation zur Behandlung der PTBS zugelassen [9, 10]. Läuft bereits eine traumafokussierte Psychotherapie, sollte eine Behandlung mit Medikamenten laut Leitlinie nur bei Schlafstörungen oder weiteren psychischen Erkrankungen angeboten werden (Expertenkonsens) [5]. Mehr unter PTBS.
Bipolare Störung
Die S3-Leitlinie Bipolare Störungen stammt in der Version 2.1 aus dem Jahr 2019, mit letzter Anpassung im Mai 2020, und war laut DGPPN bis 01.03.2023 gültig; sie ist abgelaufen [7]. Zur Behandlung akuter depressiver Episoden im Rahmen einer bipolaren Störung soll laut dieser Leitlinie eine Psychotherapie angeboten werden (Empfehlungsgrad A); Belege nennt sie für die kognitive Verhaltenstherapie, die familienfokussierte Behandlung und die Interpersonelle und Soziale Rhythmustherapie. Um depressiven Episoden vorzubeugen, sollte eine Psychotherapie angeboten werden (Empfehlungsgrad B) [7]. Psychoedukation bedeutet laut Leitlinie Information und Aufklärung der Betroffenen und ihrer Angehörigen über die Erkrankung, ihre Ursachen, ihren Verlauf und die Behandlungsmöglichkeiten; solche Elemente finden sich inzwischen in den meisten psychotherapeutischen Angeboten [7]. Welche Medikamente bei einer bipolaren Störung eingesetzt werden, steht unter Bipolare Störung und Stimmungsstabilisierer.
Schizophrenie
Bei einer Schizophrenie soll die Behandlung mit Medikamenten laut S3-Leitlinie in ein Gesamtkonzept eingebettet sein, zu dem auch psychotherapeutische, psychosoziale und pflegerische Maßnahmen gehören (konsentierte Empfehlung) [6]. Bei einer Ersterkrankung sollen Antipsychotika nach Abwägung des jeweiligen Risiko-Nutzen-Profils angeboten werden, um die psychotischen Beschwerden zu verringern (starke Empfehlung). Zur Rückfallvorbeugung soll Menschen mit einer ersten Erkrankung und Menschen mit wiederkehrenden Episoden nach individueller Abwägung eine Behandlung mit Antipsychotika angeboten werden (starke Empfehlung) [6].
Menschen mit einer Schizophrenie soll laut Leitlinie die störungsspezifische kognitive Verhaltenstherapie für Psychosen angeboten werden, auch schon bei einer ersten psychotischen Episode (starke Empfehlung). Sie sollte auch dann angeboten werden, wenn jemand eine Behandlung mit Antipsychotika ablehnt (bedingte Empfehlung) [6]. Außerdem soll eine strukturierte Psychoedukation über mehrere Sitzungen angeboten werden, um Rückfällen vorzubeugen; Angehörige oder andere Vertrauenspersonen sollen mit Zustimmung der Betroffenen einbezogen werden (starke Empfehlung) [6].
Borderline-Persönlichkeitsstörung
Die S3-Leitlinie Borderline-Persönlichkeitsstörung vom November 2022 war laut DGPPN bis 31.05.2026 gültig; sie ist abgelaufen [8]. Menschen mit einer Borderline-Persönlichkeitsstörung sollen laut dieser Leitlinie eine strukturierte, speziell für diese Störung entwickelte Psychotherapie erhalten (Empfehlungsgrad A) [8]. Medikamente sollen nicht die primäre Behandlung sein (Empfehlungsgrad A) und nicht anstelle anderer, besser geeigneter Maßnahmen eingesetzt werden (Klinischer Konsenspunkt). Liegen weitere psychische Erkrankungen vor, soll deren Behandlung mit Psychopharmaka den aktuellen Leitlinien für die jeweilige Erkrankung folgen (Klinischer Konsenspunkt) [8].
Wer Psychotherapie anbietet und wie Sie einen Platz finden

Psychotherapie auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen bieten laut Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ärztliche und Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an, außerdem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten und Fachpsychotherapeutinnen und Fachpsychotherapeuten für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche, jeweils mit einer Genehmigung für diese Leistungen [11]. Als Psychotherapieverfahren erkennt die Richtlinie die psychoanalytisch begründeten Verfahren, also die tiefenpsychologisch fundierte und die analytische Psychotherapie, außerdem die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie an [11]. Zu den Anwendungsgebieten zählt die Richtlinie unter anderem depressive Erkrankungen, Angst- und Zwangsstörungen, Belastungs- und Anpassungsstörungen, Essstörungen und Persönlichkeitsstörungen; bei schizophrenen und affektiven psychotischen Störungen kann Psychotherapie neben oder nach einer ärztlichen Behandlung angewandt werden, wenn psychische Faktoren wesentlich zur Erkrankung beitragen und sich ein Ansatz für Psychotherapie bietet [11].
Der erste Schritt ist die psychotherapeutische Sprechstunde. Auf sie haben Sie laut Richtlinie einen Anspruch; sie dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung besteht und weitere Hilfen nötig sind, und ist von Ausnahmen abgesehen Voraussetzung für eine weitere Behandlung [11]. Die psychotherapeutische Akutbehandlung hat laut Richtlinie zum Ziel, Menschen kurzfristig von akuten Beschwerden zu entlasten, und dient der Besserung akuter Krisen; laut Patientenservice 116117 kann sie direkt nach der Sprechstunde beginnen [11, 12]. Für eine Psychotherapie brauchen Sie laut 116117 keine Überweisung. Bei der Terminsuche hilft der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116117 oder online; Praxen in der Nähe lassen sich außerdem über die Psychotherapie-Suche von 116117 finden [12].
Auf einen ersten Termin warten Patientinnen und Patienten laut NVL knapp sechs Wochen, wenn sie in einer Praxis anfragen, auf den Beginn einer ambulanten Richtlinien-Psychotherapie im Durchschnitt aber 4 bis 5 Monate; außerhalb von Ballungszentren sind die Wartezeiten besonders lang [1]. Um die Wartezeit zu überbrücken, kommen laut NVL gegebenenfalls Maßnahmen mit niedriger Intensität, unterstützende Angebote und psychosoziale Therapien in Frage [1]. Die Behandlung seelischer Erkrankungen gehört laut Patientenleitlinie genauso zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wie die körperlicher Erkrankungen [2]. Wer Psychopharmaka verordnen darf, erklärt die Seite Wer verschreibt Psychopharmaka?; Behandlungen im Krankenhaus stehen unter Klinik und Tagesklinik.
Gemeinsam entscheiden
Die Leitlinien beziehen Ihre Wünsche und Erfahrungen ausdrücklich ein. Bei einer Panikstörung, einer generalisierten Angststörung und einer sozialen Phobie soll Ihre Präferenz laut S3-Leitlinie nach Aufklärung berücksichtigt werden; bei einer leichten Depression spielt laut NVL unter anderem eine Rolle, wie Sie früher auf eine Psychotherapie oder auf Medikamente angesprochen haben [1, 3]. Die vereinbarten Therapieziele sollen laut NVL regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden [1].
Fragen Sie in der Praxis, welche Möglichkeiten es bei Ihrer Erkrankung gibt, welche Vor- und Nachteile sie haben, wie lange es bis zum Beginn dauert und was Sie bis dahin tun können; dabei helfen die Fragen fürs Arztgespräch. Setzen Sie ein Medikament nicht eigenmächtig ab, wenn Sie eine Psychotherapie beginnen. Absetzen und Wechsel geschehen gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt; mehr unter Psychopharmaka absetzen. Wenn Sie in einer akuten Krise sind, finden Sie Unterstützung unter Hilfe in der Krise.
Quellen
- Leitlinie Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression, Langfassung, Version 3.2 (AWMF-Register-Nr. nvl-005), Kapitel 3, 4.5, 5 und 6. Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, AWMF (NVL-Programm). Stand 07/2023 (verabschiedet 29.09.2022, gültig bis 29.09.2027). abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie Patientenleitlinie zur Nationalen VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression, Version 3.0. Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, AWMF (NVL-Programm). Stand 2024. abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie S3-Leitlinie Behandlung von Angststörungen, Langfassung, Version 2 (AWMF-Register-Nr. 051-028). Bandelow B., Beutel M. E. u. a. (Textredaktion B. Bandelow); Federführung laut DGPPN-Übersicht: Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM). Stand Version 2.0, Stand 06.04.2021 (nächste Überprüfung geplant 04/2026; laut DGPPN-Übersicht gültig bis 05.04.2026, abgelaufen). abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie S3-Leitlinie Zwangsstörungen, Langversion, erste Revision (Version 2.0, AWMF-Register-Nr. 038-017). Voderholzer U., Rubart A., Favreau M., Kathmann N., Staniloiu A., Wahl-Kordon A., Zurowski B. im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Stand Version 2.0, Stand 30.06.2022 (laut Deckblatt gültig bis 30.06.2027; laut DGPPN-Übersicht gültig bis 29.06.2027). abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie S3-Leitlinie Posttraumatische Belastungsstörung, Langversion, Version 7.0 (AWMF-Register-Nr. 155-001). Deutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie (DeGPT). Stand Fassung vom 27.02.2026; laut DGPPN-Übersicht gültig bis 26.02.2031. abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie S3-Leitlinie Schizophrenie, Living Guideline, Langfassung, Version 5.0 (AWMF-Registernummer 038-009). Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Stand Version 5.0, Fassung vom 13.06.2026 (veröffentlicht 15.07.2026); laut DGPPN-Übersicht gültig bis 12.07.2027. abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie Bipolarer Störungen, Langversion 2.1 (AWMF-Register-Nr. 038-019), Kapitel 5.1 (Psychoedukation), 5.3 (Depression) und 5.4 (Phasenprophylaxe). Deutsche Gesellschaft für Bipolare Störungen (DGBS) und DGPPN. Stand Update Februar 2019, letzte Anpassung Mai 2020; laut DGPPN-Übersicht gültig bis 01.03.2023 (abgelaufen). abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie S3-Leitlinie Borderline-Persönlichkeitsstörung, Langversion (AWMF-Register-Nr. 038-015). Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Stand Fassung vom 14.11.2022; laut Leitlinie gültig bis mindestens Mai 2026, laut DGPPN-Übersicht gültig bis 31.05.2026 (abgelaufen). abgerufen am 23.10.2026
- Fachinformation Sertralin-ratiopharm Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 09/2026. abgerufen am 23.10.2026
- Fachinformation Paroxetin STADA 20 mg Filmtabletten. STADAPHARM GmbH. Stand 04/2024. abgerufen am 23.10.2026
- Behörde Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie), §§ 1, 11, 13, 15 und 27. Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand zuletzt geändert am 19.03.2026, in Kraft getreten am 17.06.2026. abgerufen am 23.10.2026
- Behörde Psychotherapie (Gesundheitsinfos des Patientenservice 116117). Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 23.10.2026
Häufige Fragen
Was ist besser: Psychotherapie oder Medikamente?
Das hängt laut den Leitlinien von der Erkrankung ab. Bei einer mittelgradigen Depression sollen laut NVL beide gleichwertig angeboten werden, bei einer Panikstörung, einer generalisierten Angststörung und einer sozialen Phobie soll laut S3-Leitlinie beides angeboten und Ihre Präferenz berücksichtigt werden. Steht bei einer Zwangsstörung die Wahl zwischen SSRI oder Clomipramin und einer Verhaltenstherapie mit Exposition, sollte laut S3-Leitlinie die Verhaltenstherapie bevorzugt werden; bei einer PTBS soll primär eine traumafokussierte Psychotherapie angeboten werden. Was zu Ihnen passt, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Kann man Antidepressiva ohne Psychotherapie nehmen?
Bei einer mittelgradigen Depression soll laut NVL gleichwertig eine Psychotherapie oder eine Behandlung mit Medikamenten angeboten werden. Bei einer schweren Depression soll eine Kombination empfohlen werden; lehnen Sie sie ab, sollen Psychotherapie oder Medikamente gleichwertig als alleinige Behandlung angeboten werden. Nach einer erfolgreichen Akutbehandlung mit Medikamenten sollte laut NVL angeboten werden, die Weiterbehandlung mit einer Psychotherapie zu kombinieren.
Braucht man für eine Psychotherapie eine Überweisung?
Nein. Laut Patientenservice 116117 brauchen Sie für eine Psychotherapie keine Überweisung. Der erste Schritt ist die psychotherapeutische Sprechstunde, auf die Sie laut Psychotherapie-Richtlinie einen Anspruch haben. Bei der Terminsuche hilft der Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigungen unter der Telefonnummer 116117 oder online.
Wie lange wartet man auf einen Therapieplatz?
Laut NVL Unipolare Depression warten Patientinnen und Patienten knapp sechs Wochen auf einen ersten Termin, wenn sie in einer Praxis anfragen, auf den Beginn einer ambulanten Richtlinien-Psychotherapie im Durchschnitt aber 4 bis 5 Monate, außerhalb von Ballungszentren länger. Zur Überbrückung kommen laut NVL gegebenenfalls Maßnahmen mit niedriger Intensität und unterstützende Angebote in Frage. Bei der Suche hilft der Terminservice unter 116117.
Welche Psychotherapie zahlt die Krankenkasse?
Die Psychotherapie-Richtlinie des G-BA erkennt die tiefenpsychologisch fundierte und die analytische Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie an. Im ambulanten Bereich finanziert die gesetzliche Krankenversicherung laut NVL diese vier Verfahren. Dazu kommen laut Richtlinie unter anderem die psychotherapeutische Sprechstunde und die Akutbehandlung.
Wann empfehlen Leitlinien Psychotherapie und Medikamente zusammen?
Bei einer schweren Depression soll laut NVL eine Kombination empfohlen werden; bei einer Depression mit psychotischen Merkmalen soll sie nach Abklingen der akuten psychotischen Beschwerden angeboten werden. Bei einer Zwangsstörung soll eine Behandlung mit SSRI oder Clomipramin laut S3-Leitlinie mit einer Verhaltenstherapie mit Exposition kombiniert werden. Bei einer Panikstörung oder einer sozialen Phobie kann laut S3-Leitlinie Angststörungen eine Kombination angeboten werden, wenn eine Behandlung allein nicht ausreichend gewirkt hat.
Was passiert in der psychotherapeutischen Sprechstunde?
Laut Psychotherapie-Richtlinie wird geklärt, ob ein Verdacht auf eine behandlungsbedürftige seelische Störung besteht und ob weitere Hilfe nötig ist. Dabei sollen auch Beratung, Information, eine erste Diagnose und Empfehlungen zur Behandlung erfolgen, bei Bedarf auch eine kurze psychotherapeutische Intervention und Hinweise auf andere Hilfen.
Wenn es Ihnen gerade sehr schlecht geht: Notruf 112 · TelefonSeelsorge 0800 111 0 111, 0800 111 0 222, 116 123 · Hilfe in der Krise
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