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ADHS-Medikamente

ADHS-Medikamente sind Arzneimittel gegen die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung: die Stimulanzien Methylphenidat, Lisdexamfetamin und Dexamfetamin sowie Atomoxetin und Guanfacin, die laut Fachinformation keine Stimulanzien sind. Für welches Alter und unter welchen Bedingungen ein Mittel zugelassen ist, unterscheidet sich je Wirkstoff; die drei Stimulanzien sind Betäubungsmittel und werden auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben. Eingesetzt werden alle fünf im Rahmen einer Gesamtstrategie, zu der in der Regel psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen gehören.

Frau Anfang dreißig klettert konzentriert an einer Boulderwand in einer hellen Halle
Bild: KI-generiert

ADHS-Medikamente sind Arzneimittel zur Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Kindern und Jugendlichen und zum Teil auch bei Erwachsenen. Diese Website beschreibt fünf Wirkstoffe. Methylphenidat, Lisdexamfetamin und Dexamfetamin wirken laut ihren Fachinformationen zentral stimulierend und zählen zu den Stimulanzien. Atomoxetin gehört laut Fachinformation nicht zur Gruppe der Psychostimulanzien, und Guanfacin ist laut EMA-Fachinformation kein Stimulans. [2, 4, 5, 6, 8]

Methylphenidat gilt laut Fachinformation als Hemmer der Wiederaufnahme der Botenstoffe Noradrenalin und Dopamin in die Nervenzelle und erhöht ihre Freisetzung; wie es bei ADHS wirkt, ist nicht bekannt. Lisdexamfetamin ist eine unwirksame Vorstufe, aus der im Körper Dexamfetamin entsteht. Für Amfetamin wird ein ähnlicher Mechanismus angenommen, vollständig aufgeklärt ist er nicht. Atomoxetin hemmt gezielt den Transporter, über den Noradrenalin wieder in die Nervenzelle aufgenommen wird. Guanfacin regt eine bestimmte Andockstelle für Noradrenalin an, den alpha2A-adrenergen Rezeptor; auch sein Wirkmechanismus bei ADHS ist nicht vollständig geklärt. [2, 4, 6, 8]

Eingesetzt werden alle fünf Mittel laut Fachinformation im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie beziehungsweise eines umfassenden Behandlungsprogramms, das in der Regel psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen umfasst. Eine Behandlung mit Medikamenten ist laut den Fachinformationen von Methylphenidat, Lisdexamfetamin, Dexamfetamin und Atomoxetin nicht bei allen Menschen mit ADHS angezeigt. Laut IQWiG wirken ADHS-Medikamente nur so lange, wie sie eingenommen werden, und sie helfen nicht allen Kindern. [2, 4, 5, 6, 8, 15]

Die Leitlinienübersicht der DGPPN führt die S3-Leitlinie ADHS im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter (Version 1.0, Veröffentlichung 05/2017) mit dem Vermerk "Gültig bis: 01.05.2022"; diese Gültigkeit ist abgelaufen. Diese Seite stützt sich deshalb auf Fachinformationen, die EMA, Gesetze, die Arzneimittel-Richtlinie, Embryotox und das IQWiG. [1]

Zulassung nach Alter und Form

Für welches Alter und unter welchen Bedingungen ein Mittel zugelassen ist, steht in Abschnitt 4.1 seiner Fachinformation. Für Kinder unter 6 Jahren ist keines der fünf Mittel zugelassen; laut den Fachinformationen sind Sicherheit und Wirksamkeit in diesem Alter nicht erwiesen. Bei Erwachsenen verlangen die Fachinformationen von Methylphenidat, Lisdexamfetamin und Atomoxetin, dass die ADHS-Beschwerden schon in der Kindheit bestanden. [2, 4, 5, 6, 8]

Zulassung laut Fachinformation (Abschnitt 4.1) und Abgabe, je Wirkstoff (alphabetisch, ohne Rangfolge)
WirkstoffKinder und JugendlicheErwachseneForm laut ausgewerteter FachinformationAbgabe
Atomoxetin (kein Stimulans)ab 6 Jahren, als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms [6]zugelassen, wenn bestätigt ist, dass die Beschwerden schon in der Kindheit vorhanden waren [6]Hartkapseln [6]verschreibungspflichtig, kein Betäubungsmittel [6, 9]
Dexamfetamin (Stimulans)6 bis 17 Jahre, wenn eine vorangegangene Behandlung mit Methylphenidat unzureichend gewirkt hat [5]nicht zugelassen [5]Tabletten [5]Betäubungsmittel [5, 9]
Guanfacin (kein Stimulans)6 bis 17 Jahre, wenn Stimulanzien nicht infrage kommen, nicht vertragen werden oder unwirksam waren [8]nicht zugelassen; sollte laut Fachinformation nicht angewendet werden [8]Retardtabletten [8]verschreibungspflichtig (eingeschränkte ärztliche Verschreibung), kein Betäubungsmittel [8, 9]
Lisdexamfetamin (Stimulans)ab 6 Jahren, wenn das Ansprechen auf eine Behandlung mit Methylphenidat klinisch unzureichend war [4]zugelassen bei ADHS-Beschwerden, die schon in der Kindheit bestanden [4]Hartkapseln [4]Betäubungsmittel [4, 9]
Methylphenidat (Stimulans)ab 6 Jahren, wenn sich andere Maßnahmen allein als unzureichend erwiesen haben [2, 3]zugelassen, wenn andere Maßnahmen allein nicht ausreichen; laut Fachinformation der Hartkapseln sollten bei Erwachsenen nur Formen mit veränderter Wirkstofffreisetzung angewendet werden [2, 3]Retardtabletten; Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung [2, 3]Betäubungsmittel [2, 9]

Beginnen und überwachen müssen die Behandlung laut Fachinformation Ärztinnen und Ärzte mit Erfahrung in der Behandlung von ADHS beziehungsweise Spezialistinnen und Spezialisten für Verhaltensstörungen, zum Beispiel aus der Kinderheilkunde, der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder der Psychiatrie. Die Diagnose darf sich laut Fachinformation nicht allein auf das Vorhandensein einzelner Beschwerden stützen. [2, 4, 6, 8]

Betäubungsmittel und Rezept

Methylphenidat, Lisdexamfetamin und Dexamfetamin stehen in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes, bei den verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln. Verschrieben werden Betäubungsmittel nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung auf einem dreiteiligen amtlichen Formblatt, dem Betäubungsmittelrezept, das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an die einzelne Ärztin oder den einzelnen Arzt ausgibt. Atomoxetin und Guanfacin stehen nicht in dieser Anlage. [9, 10]

Für die Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung nennt die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA, Anlage III Nr. 44) für Stimulanzien bei ADHS weitere Bedingungen. Bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen dürfen sie nur von Spezialistinnen und Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen verordnet werden, etwa aus der Kinder- und Jugendmedizin oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Bei Erwachsenen setzt die Richtlinie voraus, dass die Erkrankung schon im Kindesalter bestand; das muss mit einem validierten Instrument (Wender-Utah-Rating-Scale, Kurzform) erfasst werden, und verordnen dürfen Spezialistinnen und Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Erwachsenen, etwa aus der Psychiatrie und Psychotherapie oder der Neurologie. Zu Hausärztinnen und Hausärzten heißt es in der Richtlinie: "In Ausnahmefällen dürfen auch Hausärztinnen/Hausärzte Folgeverordnungen vornehmen, wenn gewährleistet ist, dass die Aufsicht durch einen Spezialisten für Verhaltensstörungen erfolgt." Mehr unter Wer verschreibt Psychopharmaka? und Kosten und Rezept. [11]

Wirkstoffe der Gruppe

  • Atomoxetinz. B. Agakalin, Atomoxetin-ratiopharm, StratteraADHS bei Kindern ab 6 Jahren, Jugendlichen und Erwachsenen
  • Dexamfetaminz. B. AttentinADHS bei Kindern und Jugendlichen, wenn Methylphenidat nicht ausreichend wirkt
  • Guanfacinz. B. IntunivADHS bei Kindern und Jugendlichen von 6 bis 17 Jahren
  • Lisdexamfetaminz. B. Elvanse adult, Lisdexamfetamin-ratiopharm, Lisdexamfetamin-ratiopharm ErwachseneADHS: bei Kindern ab 6 Jahren und Jugendlichen nach unzureichender Wirkung von Methylphenidat, bei Erwachsenen mit ADHS seit der Kindheit
  • Methylphenidatz. B. Concerta, Kinecteen, Medikinet adultADHS bei Kindern ab 6 Jahren und Erwachsenen

Bei Methylphenidat hängt der Verlauf im Blut von der Form ab. Bei den Retardtabletten löst sich laut Fachinformation zuerst der Filmüberzug, sodass nach etwa 1 bis 2 Stunden eine erste Höchstkonzentration erreicht ist; danach wird der Wirkstoff aus dem Tablettenkern schrittweise freigesetzt. Die Hartkapseln enthalten etwa zur Hälfte einen schnell freisetzenden Anteil, der Rest wird nach etwa 4 Stunden freigesetzt. Lisdexamfetamin wird erst im Körper, vor allem von den roten Blutkörperchen, zu Dexamfetamin umgewandelt. [2, 3, 4]

Guanfacin gehört laut Fachinformation zu den blutdrucksenkenden Mitteln. Es kann einen niedrigen Blutdruck, einen langsamen Herzschlag und Ohnmachtsanfälle (Synkopen) auslösen; vor Beginn werden Herz und Kreislauf beurteilt, um ein erhöhtes Risiko zu erkennen, und die Dosis wird sorgfältig eingestellt. Bei Methylphenidat sollte laut Fachinformation bei manchen Menschen mit hohem Missbrauchsrisiko eine Behandlung ohne Stimulanzien erwogen werden. Wie sich zwei der Mittel im Einzelnen unterscheiden, zeigt der Vergleich Lisdexamfetamin oder Methylphenidat. [2, 8]

Nebenwirkungen im Vergleich

Einige Nebenwirkungen führen die Produktinformationen bei allen fünf Wirkstoffen auf, unter anderem verminderten Appetit, Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Bauchschmerzen; wie häufig sie sind, unterscheidet sich je Wirkstoff. Stimulanzien rufen laut Fachinformation von Lisdexamfetamin einen geringfügigen Anstieg des durchschnittlichen Blutdrucks und der Herzfrequenz hervor, im Einzelfall auch stärkere Anstiege; auch unter Atomoxetin steigt bei den meisten Behandelten die Herzfrequenz oder der Blutdruck mäßig an. Guanfacin dagegen kann Blutdruck und Puls senken und müde machen, vor allem zu Beginn und nach einer Dosissteigerung. [2, 4, 5, 6, 8]

Bei Kindern wurde unter einer Langzeitbehandlung mit Methylphenidat laut Fachinformation über eine mäßig verringerte Gewichtszunahme und eine Wachstumsverzögerung berichtet; unter Atomoxetin kam es bei einigen Kindern zu Beginn zusammen mit vermindertem Appetit zu einer Verzögerung von Gewichts- und Größenzunahme. Die folgende Tabelle zeigt für jeden Wirkstoff mit Datensatz die höchste Häufigkeitsangabe seiner Produktinformation für einige Beschwerden, nach denen oft gefragt wird. Sie ist keine Rangliste: Eine Häufigkeit sagt, wie oft eine Beschwerde während der Behandlung beobachtet wurde, nicht, wie stark sie ist. [2, 6]

Häufigkeit ausgewählter Nebenwirkungen je Wirkstoff: Angaben aus der Produktinformation
WirkstoffAppetitlosigkeitGewichtsabnahmeSchlafstörungenKopfschmerzenBauchschmerzenMüdigkeitHerzrasenBlutdruckanstieg
AtomoxetinSehr häufigHäufigSehr häufigSehr häufigHäufigHäufigSehr häufigSehr häufig
DexamfetaminSehr häufigSehr häufigSehr häufigHäufigHäufigSeltenHäufigHäufig
GuanfacinHäufignicht genanntHäufigSehr häufigSehr häufigSehr häufigGelegentlichGelegentlich
LisdexamfetaminSehr häufigHäufigSehr häufigSehr häufigHäufigHäufigHäufigHäufig
MethylphenidatHäufigHäufigSehr häufigSehr häufigHäufigHäufigHäufigHäufig

Angaben aus der Packungsbeilage bzw. Fachinformation des jeweiligen Wirkstoffs; die Quellen stehen auf der Wirkstoffseite. "nicht genannt" heißt: Die Wirkstoffseite führt diese Beschwerde nicht als eigene Nebenwirkung mit Häufigkeit auf. Das bedeutet nicht, dass sie nicht auftreten kann; Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen der Produktinformation stehen ebenfalls auf der Wirkstoffseite. Maßgeblich ist die Packungsbeilage Ihres Präparats. Zeilen, die in der Produktinformation gesondert für Kinder oder Jugendliche aufgeführt sind, sind nicht berücksichtigt; sie stehen auf der Wirkstoffseite. Die Tabelle umfasst nur Wirkstoffe, die auf dieser Website mit geprüftem Datensatz beschrieben sind.

Mehr zu einzelnen Beschwerden: Müdigkeit, Herz und QT-Zeit und Gewichtszunahme. Was "häufig" oder "sehr häufig" bedeutet, zeigt der Häufigkeits-Übersetzer.

Wirkungseintritt und Dauer

Junger Mann in den Zwanzigern lernt konzentriert am Schreibtisch mit Laptop und handschriftlichen Notizen
Bild: KI-generiert

Zu Beginn wird die Dosis laut den Fachinformationen sorgfältig eingestellt. Bessern sich die Beschwerden nach einer geeigneten Dosisanpassung über einen Monat nicht, muss die Behandlung mit Methylphenidat, Lisdexamfetamin oder Dexamfetamin laut Fachinformation beendet werden. Bei Atomoxetin kann es laut Packungsbeilage einige Wochen dauern, bis sich die Beschwerden deutlich bessern; bei Guanfacin bemerken manche laut Packungsbeilage nach der ersten Woche eine Besserung, bei anderen dauert es länger. [2, 4, 5, 7, 8]

Die Behandlung mit Methylphenidat sollte und muss laut Fachinformation nicht unbegrenzt erfolgen. Wer Methylphenidat oder Lisdexamfetamin länger als 12 Monate verordnet, muss den Nutzen regelmäßig, bei Lisdexamfetamin mindestens einmal im Jahr, neu bewerten und dafür behandlungsfreie Zeiten einlegen, um das Verhalten ohne Medikament zu beurteilen; bei Guanfacin sollte der Nutzen im ersten Jahr alle 3 Monate und danach mindestens einmal jährlich neu bewertet werden. Eine Langzeitanwendung von Dexamfetamin muss laut Fachinformation vermieden werden, und auch Atomoxetin sollte nicht zeitlich unbegrenzt gegeben werden. Die Arzneimittel-Richtlinie verlangt bei Stimulanzien, eine Dauertherapie über 12 Monate besonders zu dokumentieren. [2, 4, 5, 6, 8, 11]

Wie lange ein Mittel genommen wird, legen Sie gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt fest; mehr unter Wie lange werden Psychopharmaka genommen?

Absetzen

Beim Absetzen von Methylphenidat ist laut Fachinformation eine sorgfältige Überwachung erforderlich, weil dabei Depressionen oder eine chronische Überaktivität zum Vorschein kommen können; manche Behandelte brauchen über längere Zeit Nachuntersuchungen. Bei Dexamfetamin sind laut Fachinformation eine stufenweise Verringerung der Dosis und eine sorgfältige Überwachung erforderlich. Nach dem Absetzen von Guanfacin können Blutdruck und Puls ansteigen; um das Risiko zu verringern, wird die Dosis laut Fachinformation schrittweise verringert, und Blutdruck und Puls werden dabei überwacht. Für Atomoxetin wurden laut Fachinformation in Studien keine ausgeprägten Entzugssymptome beschrieben. [2, 5, 6, 8]

Auch beim Absetzen von Guanfacin empfiehlt die Fachinformation, auf Anzeichen suizidaler Ereignisse zu achten; Hilfe dazu steht unter Worauf Sie achten sollten. Absetzen und ein Wechsel auf ein anderes Mittel geschehen immer gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Mehr unter Psychopharmaka absetzen. [8]

Worauf Sie achten sollten

Wer während einer ADHS-Behandlung Suizidgedanken oder suizidales Verhalten entwickelt, sollte laut den Fachinformationen von Methylphenidat und Dexamfetamin sofort ärztlich beurteilt werden; eine Beendigung der Behandlung sollte erwogen werden. Unter Atomoxetin wurden Suizidgedanken und Suizidversuche berichtet, in Studien bei Kindern und Jugendlichen häufiger als unter einem Scheinmedikament. Für Guanfacin wurden nach der Markteinführung suizidale Ereignisse gemeldet, darunter Suizidgedanken und Suizidversuche. Haben Sie oder hat Ihr Kind Gedanken, sich das Leben zu nehmen, wenden Sie sich sofort an eine Ärztin oder einen Arzt oder an eines dieser Hilfsangebote. [2, 5, 6, 8]

Herz, Kreislauf und Wachstum

Vor einer Verschreibung werden laut den Fachinformationen Herz und Kreislauf einschließlich Blutdruck und Herzfrequenz beurteilt, dazu Begleiterkrankungen, Medikamente und Herzerkrankungen in der Familie; bei Kindern werden Größe und Gewicht in einem Wachstumsdiagramm erfasst. Blutdruck und Puls werden bei Methylphenidat, Lisdexamfetamin und Atomoxetin bei jeder Dosisanpassung und danach mindestens alle 6 Monate dokumentiert, bei Dexamfetamin bei jedem Besuch. Bei Guanfacin sollten sie während der Dosiseinstellung wöchentlich, im ersten Jahr mindestens alle 3 Monate und danach alle 6 Monate kontrolliert werden. Mehr unter Kontrollen während der Behandlung. [2, 4, 5, 6, 8]

Missbrauch und Abhängigkeit

Stimulanzien einschließlich Lisdexamfetamin haben laut Fachinformation ein Potenzial für Missbrauch, Fehlgebrauch, Abhängigkeit und Zweckentfremdung; bei Erwachsenen, besonders jungen Erwachsenen, kann das Risiko für Fehlgebrauch größer sein als bei Kindern und Jugendlichen. Chronischer Missbrauch von Methylphenidat kann laut Fachinformation zu ausgeprägter Toleranz und psychischer Abhängigkeit führen, und eine Langzeitanwendung von Dexamfetamin kann möglicherweise zu Abhängigkeit führen. Damit niemand anderes die Mittel nimmt, sollten Betreuungspersonen und Behandelte laut Fachinformation von Lisdexamfetamin zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung und Entsorgung angeleitet werden. Mehr unter Machen Psychopharmaka abhängig? [2, 4, 5]

Wechselwirkungen und Alkohol

Methylphenidat, Lisdexamfetamin, Dexamfetamin und Atomoxetin dürfen laut Fachinformation nicht zusammen mit bestimmten MAO-Hemmern angewendet werden, auch nicht innerhalb einer in der Fachinformation genannten Frist danach; bei den drei Stimulanzien nennen die Fachinformationen als Grund die Gefahr einer Blutdruckkrise. Alkohol kann laut Fachinformation die Nebenwirkungen von Methylphenidat und Dexamfetamin auf das Nervensystem verstärken; unter Methylphenidat ist es angebracht, keinen Alkohol zu trinken, unter Dexamfetamin dürfen Behandelte keinen Alkohol trinken. Auch unter Guanfacin sollte laut Fachinformation kein Alkohol getrunken werden. Mehr unter Psychopharmaka und Alkohol und Psychopharmaka kombinieren. [2, 4, 5, 6, 8]

Schwangerschaft und Stillzeit

Laut Embryotox sollte die Verordnung von Methylphenidat oder Lisdexamfetamin in der Schwangerschaft kritisch geprüft werden. Ist das Absetzen mit einer eindeutigen und alltagsrelevanten Verschlechterung der ADHS verbunden, ist die Anwendung laut Embryotox in allen Phasen der Schwangerschaft akzeptabel; den Erfahrungsumfang gibt Embryotox bei Methylphenidat als sehr hoch an, bei Lisdexamfetamin als sehr hoch für Amfetaminpräparate insgesamt. Bei Atomoxetin ist die Anwendung laut Embryotox bei eindeutiger Behandlungsnotwendigkeit in allen Phasen der Schwangerschaft akzeptabel, der Erfahrungsumfang ist hoch. Setzen Sie ein Mittel nicht selbst ab; wenn Sie schwanger sind, es werden möchten oder stillen, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Weiteres unter Schwangerschaft und Stillzeit. [12, 13, 14]

Abgrenzung zu verwandten Gruppen

Zur Behandlung von Episoden einer Major Depression oder von Angststörungen ist Atomoxetin laut Fachinformation nicht angezeigt; Mittel gegen Depressionen stehen unter Antidepressiva. Stimulanzien nennt die Arzneimittel-Richtlinie außer bei ADHS unter anderem auch bei Narkolepsie; mehr zu dieser Erkrankung unter Narkolepsie. [6, 11]

Quellen

  1. Leitlinien (Übersicht der S3-Leitlinien mit Gültigkeit), Eintrag ADHS. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). abgerufen am 23.10.2026
  2. Fachinformation Methylphenidat-HCl-ratiopharm Retardtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 09/2025 (Version 14). abgerufen am 23.10.2026
  3. Fachinformation Methylphenidat-ratiopharm Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung (10 bis 60 mg). ratiopharm GmbH. Stand 08/2025 (Version 14). abgerufen am 23.10.2026
  4. Fachinformation Lisdexamfetamin-ratiopharm Hartkapseln. ratiopharm GmbH. Stand 04/2026 (Version 8). abgerufen am 23.10.2026
  5. Fachinformation Attentin 10 mg/20 mg Tabletten. MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG. Stand 08/2024. abgerufen am 23.10.2026
  6. Fachinformation Atomoxetin-ratiopharm Hartkapseln. ratiopharm GmbH. Stand 09/2024 (Version 4). abgerufen am 23.10.2026
  7. Gebrauchsinformation Atomoxetin-ratiopharm 10 mg/18 mg/25 mg/40 mg/60 mg/80 mg Hartkapseln. ratiopharm GmbH. Stand 09/2024. abgerufen am 23.10.2026
  8. EMA-Produktinformation Intuniv (EPAR): Anhang I (Fachinformation), Anhang II und Anhang III B (Packungsbeilage). Takeda Pharmaceuticals International AG Ireland Branch (Zulassungsinhaber)/Europäische Arzneimittel-Agentur. Stand 10/2026. abgerufen am 23.10.2026
  9. Gesetz Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). abgerufen am 23.10.2026
  10. Gesetz § 8 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV): Betäubungsmittelrezept (Abs. 1 und 2). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). abgerufen am 23.10.2026
  11. Behörde Arzneimittel-Richtlinie, Anlage III: Übersicht über Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse (Nr. 44 Stimulantien). Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA). Stand letzte Änderung in Kraft getreten am 03.10.2026. abgerufen am 23.10.2026
  12. Embryotox: Methylphenidat. Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie, Charité Universitätsmedizin Berlin. abgerufen am 23.10.2026
  13. Embryotox: Lisdexamfetamin. Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie, Charité Universitätsmedizin Berlin. abgerufen am 23.10.2026
  14. Embryotox: Atomoxetin. Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie, Charité Universitätsmedizin Berlin. abgerufen am 23.10.2026
  15. Was kann Kindern und Jugendlichen mit ADHS helfen?. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), gesundheitsinformation.de. Stand aktualisiert am 04.05.2022. abgerufen am 23.10.2026

Weiterführend ADHS-Medikamente auf Med-Nebenwirkungen.de

Häufige Fragen

Welche ADHS-Medikamente gibt es?

Diese Website beschreibt fünf Wirkstoffe, die zur Behandlung von ADHS zugelassen sind. Methylphenidat, Lisdexamfetamin und Dexamfetamin zählen zu den Stimulanzien und sind Betäubungsmittel. Atomoxetin gehört laut Fachinformation nicht zu den Psychostimulanzien, Guanfacin ist laut EMA-Fachinformation kein Stimulans. Für welches Alter und unter welchen Bedingungen jedes Mittel zugelassen ist, zeigt die Tabelle auf dieser Seite.

Welche ADHS-Medikamente sind für Erwachsene zugelassen?

Von den fünf Wirkstoffen dieser Seite sind Methylphenidat, Lisdexamfetamin und Atomoxetin laut Fachinformation auch für Erwachsene zugelassen. Vorausgesetzt wird jeweils, dass die ADHS-Beschwerden schon in der Kindheit bestanden. Dexamfetamin und Guanfacin sind nur für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren zugelassen. Mehr unter ADHS bei Erwachsenen.

Ab welchem Alter sind ADHS-Medikamente zugelassen?

Keines der fünf Mittel ist für Kinder unter 6 Jahren zugelassen; laut den Fachinformationen sind Sicherheit und Wirksamkeit in diesem Alter nicht erwiesen. Ab 6 Jahren sind Methylphenidat, wenn sich andere Maßnahmen allein als unzureichend erwiesen haben, und Atomoxetin als Teil eines umfassenden Behandlungsprogramms zugelassen. Lisdexamfetamin und Dexamfetamin sind bei Kindern nur zugelassen, wenn eine Behandlung mit Methylphenidat nicht ausreichend gewirkt hat, Guanfacin nur, wenn Stimulanzien nicht infrage kommen, nicht vertragen werden oder unwirksam waren. Hinweise für Eltern unter Psychopharmaka bei Kindern und Jugendlichen.

Gibt es ADHS-Medikamente ohne Betäubungsmittelrezept?

Atomoxetin und Guanfacin stehen nicht in Anlage III des Betäubungsmittelgesetzes und brauchen deshalb kein Betäubungsmittelrezept. Verschreibungspflichtig sind aber auch sie, wie alle fünf Wirkstoffe dieser Seite, und zugelassen sind sie nur unter den Bedingungen ihrer Fachinformation; Guanfacin etwa nur für Kinder und Jugendliche.

Darf die Hausärztin oder der Hausarzt ADHS-Medikamente verschreiben?

Für Stimulanzien gegen ADHS regelt die Arzneimittel-Richtlinie des G-BA, wer sie zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnen darf: grundsätzlich Spezialistinnen und Spezialisten für Verhaltensstörungen, etwa aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Psychiatrie und Psychotherapie oder der Neurologie. Zu Hausärztinnen und Hausärzten heißt es in der Richtlinie: "In Ausnahmefällen dürfen auch Hausärztinnen/Hausärzte Folgeverordnungen vornehmen, wenn gewährleistet ist, dass die Aufsicht durch einen Spezialisten für Verhaltensstörungen erfolgt." Mehr unter Wer verschreibt Psychopharmaka?

Machen ADHS-Medikamente abhängig?

Für die Stimulanzien nennen die Fachinformationen ein Potenzial für Missbrauch, Fehlgebrauch und Zweckentfremdung; ein chronischer Missbrauch kann laut Fachinformation zu ausgeprägter Toleranz und psychischer Abhängigkeit führen. Laut Fachinformation von Dexamfetamin kann eine Langzeitanwendung möglicherweise zu Abhängigkeit führen. Ein früherer oder bestehender Missbrauch ist laut Fachinformation von Methylphenidat bei der Entscheidung über eine Behandlung zu berücksichtigen; sprechen Sie ihn deshalb offen an. Mehr unter Machen Psychopharmaka abhängig?

Nimmt man mit ADHS-Medikamenten ab?

Verminderter Appetit gehört bei allen fünf Wirkstoffen zu den Nebenwirkungen, die die Produktinformationen nennen, eine Gewichtsabnahme bei Methylphenidat, Lisdexamfetamin und Atomoxetin, bei Dexamfetamin eine verringerte Gewichts- und Größenzunahme bei längerer Anwendung bei Kindern. Unter Guanfacin ist dagegen eine Gewichtszunahme häufig. Bei Kindern werden Größe und Gewicht laut den Fachinformationen regelmäßig erfasst, bei Methylphenidat und Lisdexamfetamin zusammen mit dem Appetit mindestens alle 6 Monate in einem Wachstumsdiagramm. Wie häufig die Beschwerden je Wirkstoff sind, zeigt die Vergleichstabelle auf dieser Seite.

Darf man ADHS-Medikamente in der Schwangerschaft nehmen?

Das entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Laut Embryotox sollte die Verordnung von Methylphenidat oder Lisdexamfetamin in der Schwangerschaft kritisch geprüft werden; führt das Absetzen zu einer eindeutigen und alltagsrelevanten Verschlechterung der ADHS, ist die Anwendung laut Embryotox in allen Phasen der Schwangerschaft akzeptabel. Bei Atomoxetin hält Embryotox die Anwendung bei eindeutiger Notwendigkeit für akzeptabel. Setzen Sie ein Mittel nicht selbst ab, wenn Sie schwanger sind oder es werden möchten.

Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu

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