AlltagRatgeber
Für Angehörige: begleiten, ohne sich zu überfordern
Angehörige können laut Patientenleitlinie zur Depression helfen, aber nicht heilen, und das erwartet auch niemand von ihnen. Wenn die erkrankte Person einverstanden ist, sollen Angehörige laut NVL Depression in Aufklärung, Information und Behandlung eingebunden werden; über Medikamente entscheidet die erkrankte Person gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt. Hilfe für Angehörige selbst bieten unter anderem Selbsthilfegruppen, das SeeleFon des Bundesverbands der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen und die TelefonSeelsorge.

Erkrankt ein Mensch in Ihrer Familie oder in Ihrem Freundeskreis seelisch, verändert das auch Ihren Alltag. Eine Depression betrifft laut Patientenleitlinie zur Nationalen VersorgungsLeitlinie (NVL) Unipolare Depression ebenso Partnerschaft, Familie und Freundschaften. Angehörige wollen helfen und brauchen dabei manchmal selbst Unterstützung; die Patientenleitlinie erinnert daran, dass Sie helfen, aber nicht heilen können, und dass das auch niemand von Ihnen erwartet [2]. Was die Leitlinien zu einzelnen Erkrankungen sagen, steht auf den Erkrankungsseiten im Abschnitt "Für Angehörige", etwa unter Depression, bipolare Störung, Schizophrenie, Angststörungen und Demenz.
Angehörige einbeziehen, wenn die erkrankte Person zustimmt
Wenn die erkrankte Person einverstanden ist, sollen Angehörige laut NVL Unipolare Depression in Aufklärung, Information und Behandlung eingebunden werden (starke Empfehlung). Die Leitliniengruppe begründet das unter anderem damit, dass Angehörige wichtige unterstützende Aufgaben übernehmen können, dass Entscheidungen über die Behandlung auch sie betreffen und dass sie oft selbst Unterstützung brauchen [1]. Die Patientenleitlinie ergänzt: Je mehr Angehörige über die Krankheit wissen, umso besser können sie damit umgehen und helfen [2].
Für Menschen mit einer Schizophrenie hält die S3-Leitlinie fest, dass Angehörige und andere Vertrauenspersonen erheblichen emotionalen Belastungen ausgesetzt und zugleich langfristig die wichtigste Quelle sozialer Unterstützung sind. Sie sollen als Mitbetroffene angesehen werden und unter Wahrung der Schweigepflicht Informationen über die Erkrankung angeboten bekommen; ihr Unterstützungsbedarf soll regelmäßig erfragt werden [3]. Lehnt die erkrankte Person die Einbeziehung ab, soll das respektiert werden. Angehörige sollten dann trotzdem die Möglichkeit bekommen, ihre Beobachtungen mitzuteilen und ihren Unterstützungsbedarf zu zeigen, und allgemeine, nicht auf die Person bezogene Informationen erhalten, zum Beispiel in Angehörigengruppen oder trialogischen Gruppen [3]. Der Begriff Trialog bezog sich laut der abgelaufenen S3-Leitlinie Bipolare Störungen ursprünglich auf Psychoseseminare, in denen Betroffene, Angehörige und professionelle Helfer auf neutralem Boden und auf gleicher Augenhöhe miteinander sprechen [5].
Die S3-Leitlinie Bipolare Störungen war laut DGPPN nur bis zum 1. März 2023 gültig. Sie empfiehlt als klinischen Konsenspunkt, Angehörige von Beginn an und über alle Phasen der Behandlung einzubeziehen; lehnt die erkrankte Person oder die oder der Angehörige das ab, sollte daran gearbeitet werden, das Vertrauen zwischen beiden zu stärken [5]. In einer Krise sind Angehörige laut dieser Leitlinie meist auf sich allein gestellt, und geeignete Hilfen fehlen oft, etwa am Wochenende oder in der Nacht. In die Vorbereitung der Entlassung aus der Klinik müssen Angehörige im notwendigen Umfang einbezogen werden [5].
Ärztinnen und Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung machen sich nach § 203 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar, wenn sie ein ihnen anvertrautes fremdes Geheimnis unbefugt offenbaren; das gilt auch für Berufspsychologinnen und Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung [10]. Wie weit die Praxis oder die Klinik mit Ihnen über die Behandlung sprechen kann, klären Sie am besten gemeinsam mit der erkrankten Person.
Im Alltag unterstützen
Die Patientenleitlinie zur Depression gibt Angehörigen und Freunden unter anderem diese Hinweise [2]:
- Niemand trägt Schuld an der Erkrankung, weder Sie noch der erkrankte Mensch. Eine Depression ist kein Ausdruck von Unvermögen oder Nichtwollen.
- Bringen Sie Verständnis auf, nehmen Sie die Erkrankung ernst, ohne zu dramatisieren, und vermitteln Sie, dass Hilfe möglich ist.
- Unterstützen Sie die Entscheidung, sich professionelle Hilfe zu suchen. Viele depressive Menschen haben Angst, als "verrückt" zu gelten; machen Sie klar, dass solche Befürchtungen nicht gerechtfertigt sind.
- Regen Sie kleine Aktivitäten an, etwa einen Spaziergang oder ein Gespräch, möglichst zu einem festen Termin. Werden Sie zurückgewiesen, zielt das nicht auf Sie, es ist der Erkrankung geschuldet.
- Versuchen Sie nicht, der Person ihre Erkrankung zu erklären, sie herunterzuspielen oder gut gemeinte Ratschläge zu geben.
Lädt die Ärztin oder der Psychotherapeut Sie zu einem Paar- oder Familiengespräch ein, dient das laut Patientenleitlinie dazu, Abläufe und Belastungen aller Beteiligten besser zu verstehen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten; Schuld zu verteilen ist nie der Zweck [2]. Bei Angststörungen rät die Patientenleitlinie zur S3-Leitlinie, die laut DGPPN nur bis zum 5. April 2026 gültig war, auf Ratschläge zu verzichten, die Person solle sich zusammennehmen oder sich nicht so anstellen, und ihr mit Verständnis zu begegnen. Angehörige können die Person laut Patientenleitlinie dabei unterstützen, ihre Psychotherapietermine regelmäßig wahrzunehmen, und sollten mit der Therapeutin oder dem Therapeuten an einem Strang ziehen: Der Person Angst auslösende Situationen abzunehmen, ist auf Dauer nicht hilfreich [6].
Wenn Medikamente zur Behandlung gehören
Ob, wie lange und in welcher Dosis ein Medikament eingenommen wird, entscheidet die erkrankte Person gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt. Bei einer bipolaren Störung soll laut der abgelaufenen S3-Leitlinie über Behandlungsstrategien, erwünschte Wirkungen und mögliche Risiken gemeinsam gesprochen und entschieden werden, von Behandelnden und Erkrankten und, wenn die erkrankte Person zustimmt, auch mit Angehörigen (klinischer Konsenspunkt) [5]. Ob ein Medikament bei einer Demenz sinnvoll ist, ist laut Patientenleitlinie Demenz eine sehr individuelle Entscheidung, die die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zusammen mit den Erkrankten und ihren Angehörigen treffen müssen. Sie rät, bei jedem neu verordneten Medikament nachzufragen, ob es bei Demenz verträglich ist und keine Wechselwirkungen mit den bisherigen Medikamenten bestehen [7].
Laut Patientenleitlinie zur Depression kann es helfen, wenn Angehörige die Behandlung im Blick behalten, etwa die regelmäßige Einnahme der verschriebenen Medikamente oder den Arztbesuch, ohne das Gefühl von Kontrolle zu vermitteln [2]. Bei einer Schizophrenie sollen laut S3-Leitlinie auch Angehörige und andere Vertrauenspersonen über mögliche unerwünschte Wirkungen der Medikamente aufgeklärt und über die erforderlichen Kontrolluntersuchungen informiert werden; die Vorschriften zur Schweigepflicht sind dabei zu beachten [3].
Ändern Sie als Angehörige nichts an Dosis oder Einnahme, auch nicht in guter Absicht. Ein verschriebenes Arzneimittel ist für die Person bestimmt, der es verordnet wurde; in der Packungsbeilage von Sertralin heißt es dazu: "Geben Sie es nicht an Dritte weiter" [8]. Fallen Ihnen neue Beschwerden oder Veränderungen auf, sprechen Sie die erkrankte Person darauf an und ermutigen Sie sie, mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt darüber zu reden. Was beim Beenden einer Behandlung gilt, steht unter Psychopharmaka absetzen.
Warnzeichen und Krisen
Fachinformation und Packungsbeilage von Sertralin, einem der Antidepressiva, nennen ausdrücklich auch die Menschen im Umfeld: die Fachinformation Betreuende, die Packungsbeilage Freunde und Verwandte. Laut Fachinformation sind Behandelte und die Menschen, die sie betreuen, darauf hinzuweisen, auf jede Verschlechterung, auf Suizidgedanken oder suizidales Verhalten und auf ungewöhnliche Verhaltensänderungen zu achten; treten solche Anzeichen auf, sollten sie unverzüglich medizinischen Rat einholen. Die Behandlung sollte eng überwacht werden, vor allem bei hohem Suizidrisiko und besonders zu Beginn und nach Dosisanpassungen [9]. Laut Packungsbeilage kann es hilfreich sein, einem Freund oder Verwandten von der Depression oder Angststörung zu erzählen, ihn die Packungsbeilage lesen zu lassen und ihn zu bitten, Bescheid zu geben, wenn er eine Verschlechterung oder Verhaltensänderungen bemerkt [8].
Spricht ein Mensch davon, nicht mehr leben zu wollen, rät die Patientenleitlinie zur Depression, das Gespräch zuzulassen, zuzuhören und konkret nachzufragen, ohne ihm seine Gedanken ausreden zu wollen. Solche Gedanken sind ernst zu nehmen; die Patientenleitlinie rät, gemeinsam die behandelnde Ärztin, den Arzt oder die Psychotherapeutin zu informieren. Sie erinnert auch daran, dass Angehörige keine Verantwortung dafür tragen und gar nicht tragen können [2]. Für den Notfall nennt sie diese Schritte [2]:
- die Person nicht allein lassen, bis Hilfe eintrifft
- zuhören und die Situation ernst nehmen
- das Gespräch in Gang halten
- den Notruf 112 oder die Polizei unter 110 rufen
- gefährliche Gegenstände beseitigen
Bei akuter Gefahr für die erkrankte Person oder für andere kann laut Patientenleitlinie eine Einweisung in das Krankenhaus auch gegen ihren Willen nötig sein; geregelt ist das in den Gesetzen der Bundesländer und im Betreuungsrecht [2]. Welche Voraussetzungen, Verfahren und Rechte gelten, steht unter Unterbringung und Zwangsbehandlung, weitere Hilfsangebote unter Hilfe in der Krise.
Schriftliche Behandlungsvereinbarungen können laut der abgelaufenen S3-Leitlinie Bipolare Störungen helfen, kritischen Phasen vorzubeugen und das Risiko von Zwang zu verringern; ob das gelingt, hängt stark von der Qualität der Vereinbarung und des Gesprächsprozesses ab [5]. Die S3-Leitlinie Schizophrenie beschreibt eine solche Vereinbarung als schriftliche Übereinkunft zwischen Behandelnden und erkrankter Person, wenn möglich unter Einbeziehung von Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen. Sie steckt den Rahmen der Behandlung bei einem erneuten Klinikaufenthalt ab, etwa bevorzugte Medikamente, Bezugspersonen und zu versorgende Kinder oder Haustiere, und die erkrankte Person kann sie jederzeit widerrufen. Empirische Befunde über ihren Nutzen gibt es laut dieser Leitlinie bisher kaum; insgesamt sind Behandlungsvereinbarungen aus ihrer Sicht zu begrüßen [3]. Einen persönlichen Plan für Krisen können Sie gemeinsam mit dem Krisenplan anlegen.
Auf die eigenen Kräfte achten

Angehörige von Menschen mit Depression sind laut NVL oft überlastet und erschöpft, weil sie den Großteil der alltäglichen Aufgaben allein übernehmen müssen. Manche entwickeln selbst Schuldgefühle, bei anderen zeigt sich die Hilflosigkeit als Ungeduld oder Ärger [1]. Wer wegen der Erkrankung auf vieles verzichtet, was ihm lieb ist, etwa Hobbys, Sport oder Kontakte, hat laut Patientenleitlinie vielleicht bald keine Kraft mehr, für den anderen da zu sein. Angehörige können sich eigene psychotherapeutische Unterstützung suchen oder eine Selbsthilfegruppe für Angehörige besuchen; alles, was Sie entlastet, hilft laut Patientenleitlinie auch dem Menschen, um den Sie sich sorgen [2].
Für Angehörige und nahestehende Personen von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen empfiehlt die S3-Leitlinie Psychosoziale Therapien: Sie sollten bei Bedarf Entlastung und Unterstützung erfahren, um ihre Belastung zu verringern und die eigene Gesundheit und Lebensqualität zu stärken (Empfehlungsgrad B). Gemeint sind laut Leitlinie Eltern und Partnerinnen oder Partner ebenso wie Kinder, Geschwister, Onkel, Tanten, Großeltern und weitere Verwandte [4]. Angehörige von Menschen mit Demenz werden laut Patientenleitlinie Demenz unter anderem gestärkt durch Aufklärung über die Krankheit, Beratung zu Hilfen in der Region, das Erlernen von Fähigkeiten wie pflegerischen Handgriffen und Kommunikation und Übungen zum Umgang mit Belastungen. Schon bei einer leichten Depression von Angehörigen werden dort Psychotherapie oder eine umfassende Beratung empfohlen [7].
Wo Angehörige Hilfe finden
Menschen mit Depression und ihre Angehörigen sollen laut NVL über Selbsthilfe- und Angehörigenangebote, Beratung durch Betroffene und Genesungsbegleitung informiert und, wenn angebracht, zur Teilnahme motiviert werden (starke Empfehlung) [1]. Genesungsbegleiterinnen und Genesungsbegleiter sind laut Patientenleitlinie Menschen, die selbst eine seelische Erkrankung haben oder hatten, oder deren Angehörige, mit einer speziellen Ausbildung [2]. Diese Anlaufstellen nennen die Quellen unter anderem:
- Das SeeleFon des Bundesverbands der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) berät Angehörige am Telefon und per E-Mail, anonym und vertraulich; die Beratenden sind selbst Angehörige. Erreichbar ist es unter 0228 71002424, montags bis donnerstags von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 20 Uhr, freitags von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr; es fallen die Gebühren Ihres Telefonvertrags an. Eine längerfristige Begleitung ist dort laut BApK nicht möglich, und das Angebot ist keine Psychotherapie und keine akute Krisenhilfe [11]. Der Bundesverband und seine Landesverbände bieten laut Patientenleitlinie kostenlose Beratung und Information und vermitteln Kontakte und Adressen [2].
- Selbsthilfegruppen in Ihrer Nähe nennt laut Patientenleitlinie die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS); ihre Angebote sind unentgeltlich [2, 13].
- Sozialpsychiatrische Dienste und psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen sind laut Patientenleitlinie weitere Anlaufstellen für Angehörige [2].
- Die TelefonSeelsorge ist Tag und Nacht unter 0800 1110111, 0800 1110222 und 116123 erreichbar, kostenlos und anonym [12].
- Bei Demenz nennt die Patientenleitlinie unter anderem Demenzberatungsstellen wie die Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Selbsthilfegruppen für Angehörige und die kostenlose Pflegeberatung der Pflegekassen [7].
Ist die erkrankte Person in Behandlung, können Sie auch in der Praxis oder Klinik nach Angeboten für Angehörige fragen. Die Leitlinien nennen unter anderem Schulungen, Angehörigengruppen und gemischte Gruppen für Betroffene und Angehörige, bei einer Schizophrenie auch Familieninterventionen [1, 3].
Quellen
- Leitlinie Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression, Langfassung, Version 3.2 (AWMF-Register-Nr. nvl-005), Kapitel 3.6 Einbindung von Angehörigen und 9.3 Selbsthilfe und Peer Support. Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, AWMF (NVL-Programm). Stand 07/2023 (verabschiedet 29.09.2022, gültig bis 29.09.2027). abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie Patientenleitlinie zur Nationalen VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression, Version 3.0 (S. 32, 108 f., Kapitel 12 "Was Angehörige und Freunde wissen sollten", Kapitel 13 und S. 143 f.). Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, AWMF (NVL-Programm). Stand 2024. abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie S3-Leitlinie Schizophrenie, Living Guideline, Langfassung, Version 5.0 (AWMF-Registernummer 038-009), Empfehlungen 50, 55, 65 und 66, Information zur Behandlungsvereinbarung und Kapitel 10.6. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Stand Version 5.0, Fassung vom 13.06.2026 (veröffentlicht 15.07.2026); laut DGPPN-Übersicht gültig bis 12.07.2027. abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie S3-Leitlinie Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen, Langfassung, Version 3.0 (AWMF-Registernummer 038-020), Empfehlung 27 Angehörigeninterventionen. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Stand Version 3.0, Fassung vom 18.11.2025; laut DGPPN-Übersicht gültig bis 17.11.2030. abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie Bipolarer Störungen, Langversion 2.1 (AWMF-Register-Nr. 038-019), Kapitel 3 Trialog (Empfehlungen Trialog 3, 4, 12, 13 und 14) und 7.2.2 Die Rolle der Angehörigen in der Versorgung. Deutsche Gesellschaft für Bipolare Störungen (DGBS) und DGPPN. Stand Update Februar 2019, letzte Anpassung Mai 2020; laut DGPPN-Übersicht gültig bis 01.03.2023 (abgelaufen). abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie Patientenleitlinie Behandlung von Angststörungen (zur S3-Leitlinie, AWMF-Register-Nr. 051-028), S. 35 "Was Angehörige wissen sollten". S3-Leitliniengremium Angststörungen (Autoren und Textredaktion: J. Matzat, C. Zottl, S. Rudolf). Stand 20.06.2022 (zur S3-Leitlinie Version 2.0, laut DGPPN-Übersicht gültig bis 05.04.2026, abgelaufen). abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie Demenz für Patient*innen und Angehörige (Patientenleitlinie zur S3-Leitlinie Demenzen, AWMF-Registernummer 038-013), S. 35, 50 f. und 72 f.. Deutsche Hirnstiftung, Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Stand 1. Auflage, April 2026 (S3-Leitlinie laut DGPPN-Übersicht gültig bis 23.02.2027). abgerufen am 23.10.2026
- Gebrauchsinformation Sertralin-ratiopharm 50 mg Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 06/2025. abgerufen am 23.10.2026
- Fachinformation Sertralin-ratiopharm Filmtabletten (Abschnitt 4.4). ratiopharm GmbH. Stand 09/2026. abgerufen am 23.10.2026
- Gesetz § 203 Strafgesetzbuch (StGB): Verletzung von Privatgeheimnissen (Abs. 1). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand StGB zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.3.2026 I Nr. 95. abgerufen am 23.10.2026
- SeeleFon: Information und Hilfe durch Telefon- und E-Mail-Beratung. Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V. (BApK). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 23.10.2026
- TelefonSeelsorge Deutschland: Startseite (Telefonnummern, Erreichbarkeit). TelefonSeelsorge Deutschland e. V.. Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 23.10.2026
- NAKOS: Startseite (Selbsthilfegruppen finden, Selbsthilfekontaktstellen). Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 23.10.2026
Häufige Fragen
Wie kann ich einem Menschen mit Depression helfen?
Die Patientenleitlinie zur NVL Depression rät, Verständnis aufzubringen, die Erkrankung ernst zu nehmen, ohne zu dramatisieren, und die Entscheidung für professionelle Hilfe zu unterstützen. Hilfreich können kleine gemeinsame Aktivitäten zu einem festen Termin sein; weist die Person sie zurück, ist das der Erkrankung geschuldet. Verzichten Sie darauf, ihr die Erkrankung zu erklären, sie herunterzuspielen oder gut gemeinte Ratschläge zu geben. Sie können helfen, aber nicht heilen, und das erwartet auch niemand von Ihnen.
Darf der Arzt mir als Angehörigem Auskunft geben?
Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht; wer ein anvertrautes Geheimnis unbefugt offenbart, macht sich nach § 203 StGB strafbar. Laut NVL Depression sollen Angehörige in Aufklärung, Information und Behandlung eingebunden werden, wenn die erkrankte Person einverstanden ist. Bei einer Schizophrenie sollten Angehörige laut S3-Leitlinie auch dann, wenn die erkrankte Person die Einbeziehung ablehnt, ihre Beobachtungen mitteilen können und allgemeine, nicht personenbezogene Informationen erhalten. Klären Sie am besten gemeinsam mit der erkrankten Person, worüber die Praxis mit Ihnen sprechen kann.
Was kann ich tun, wenn mein Angehöriger seine Medikamente nicht nehmen will?
Ob und wie ein Medikament genommen wird, entscheidet die erkrankte Person mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt; ändern Sie als Angehörige nichts an Dosis oder Einnahme. Laut Patientenleitlinie zur Depression kann es helfen, die Behandlung im Blick zu behalten, ohne das Gefühl von Kontrolle zu vermitteln. Sprechen Sie Ihre Sorge offen an und ermutigen Sie die Person, mit der behandelnden Praxis darüber zu reden. Bei akuter Gefahr gelten die Schritte im Abschnitt Warnzeichen und Krisen.
Kann ich jemanden gegen seinen Willen in eine Klinik einweisen lassen?
Laut Patientenleitlinie zur Depression kann bei akuter Gefahr für die erkrankte Person selbst oder für andere eine Einweisung auch gegen ihren Willen nötig sein; geregelt ist das in den Gesetzen der Bundesländer und im Betreuungsrecht. Für den akuten Notfall nennt die Patientenleitlinie den Notruf 112 oder die Polizei unter 110. Voraussetzungen, Verfahren und Rechte stehen unter Unterbringung und Zwangsbehandlung.
Wo bekommen Angehörige psychisch kranker Menschen Hilfe?
Das SeeleFon des Bundesverbands der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen berät Angehörige anonym unter 0228 71002424. Selbsthilfegruppen in der Nähe nennt die NAKOS, deren Angebote laut Patientenleitlinie unentgeltlich sind; weitere Anlaufstellen sind sozialpsychiatrische Dienste und psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen. Die TelefonSeelsorge ist Tag und Nacht kostenlos und anonym erreichbar. Bei Demenz nennt die Patientenleitlinie unter anderem die Deutsche Alzheimer Gesellschaft und die kostenlose Pflegeberatung der Pflegekassen.
Worauf sollten Angehörige bei Antidepressiva achten?
Laut Fachinformation von Sertralin sind Behandelte und die Menschen, die sie betreuen, darauf hinzuweisen, auf jede Verschlechterung, auf Suizidgedanken oder suizidales Verhalten und auf ungewöhnliche Verhaltensänderungen zu achten und dann unverzüglich medizinischen Rat einzuholen; eng überwacht werden sollte die Behandlung laut Fachinformation besonders zu Beginn und nach Dosisanpassungen. Laut Packungsbeilage kann es hilfreich sein, wenn Erkrankte einem Freund oder Verwandten von ihrer Erkrankung erzählen und ihn bitten, Veränderungen mitzuteilen. Hilfe in einer Krise finden Sie unter Hilfe in der Krise.
Was hilft Angehörigen bei einer bipolaren Störung?
Die S3-Leitlinie Bipolare Störungen, laut DGPPN nur bis zum 1. März 2023 gültig, empfiehlt als klinischen Konsenspunkt, Angehörige von Beginn an und über alle Phasen der Behandlung einzubeziehen; auch Angehörige sollten danach zu einer Peer-Begleitung, also einer Begleitung durch Menschen mit eigener Erfahrung, ermuntert werden, um ihre Belastung zu verringern. Schriftliche Behandlungsvereinbarungen können laut dieser Leitlinie helfen, kritischen Phasen vorzubeugen. Mehr steht unter bipolare Störung.
Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu
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