Behandlung

Wie lange werden Psychopharmaka genommen?

Das hängt von der Erkrankung und vom Mittel ab. Nach dem Abklingen einer Depression soll laut Nationaler VersorgungsLeitlinie empfohlen werden, ein Antidepressivum noch 6 bis 12 Monate weiter einzunehmen, nach 2 bis 3 oder mehr Episoden mit bedeutsamen Einschränkungen in den letzten 5 Jahren sollte eine Einnahme über mindestens 2 Jahre empfohlen werden; Benzodiazepine sind laut Fachinformation dagegen nur für kurze Zeit gedacht. Wie lange Sie behandelt werden, legen Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt fest.

Frau in den Fünfzigern und ein Arzt in den Vierzigern sitzen sich an einem hellen Holztisch in einer Praxis gegenüber und sprechen ruhig miteinander
Bild: KI-generiert

Wie lange ein Psychopharmakon genommen wird, hängt davon ab, wofür es verordnet wurde, und vom Mittel selbst. Bei einer Depression und bei Angststörungen empfehlen die Leitlinien, ein wirksames Medikament über das Abklingen der Beschwerden hinaus weiter einzunehmen, um einem Rückfall vorzubeugen. Bei der bipolaren Störung und der Schizophrenie beschreiben die Leitlinien eine längerfristige vorbeugende Behandlung, über deren Dauer im Einzelfall entschieden wird. Benzodiazepine dagegen sollten laut Fachinformation von Lorazepam grundsätzlich nur für kurze Zeiträume verordnet werden [1, 4, 5, 6, 7]. Wie lange Sie selbst behandelt werden, legen Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt fest. Beenden Sie eine Behandlung nicht auf eigene Faust: Absetzen und Wechsel geschehen gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Wie ein Mittel beendet wird, steht unter Psychopharmaka absetzen.

Akuttherapie, Erhaltungstherapie, Rückfallvorbeugung

Die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Unipolare Depression gliedert die Behandlung in drei Phasen [1]. Die Akuttherapie läuft, bis die Beschwerden nicht mehr vorhanden oder zumindest stark zurückgegangen sind; wie lange das dauert, ist sehr unterschiedlich. Danach folgt die Erhaltungstherapie. Sie soll den oft noch instabilen Zustand festigen, denn wer die Behandlung direkt nach dem Abklingen beendet, hat laut NVL eine hohe Rückfallgefahr, selbst wenn die Beschwerden vollständig verschwunden sind [1]. Nach der Erhaltungsphase ist die Behandlung für die meisten Menschen beendet. Für manche schließt sich eine Rezidivprophylaxe an, eine Behandlung, die einer neuen Krankheitsphase vorbeugen soll; sie ist besonders bei hohem Risiko für eine neue Episode oder einen chronischen Verlauf angezeigt und kann bei Bedarf mehrere Jahre dauern [1].

Die Patientenleitlinie zur NVL erklärt die Begriffe so: Mit Remission ist das vollständige oder weitgehende Verschwinden der Beschwerden gemeint. Ein Rückfall ist eine neue depressive Episode innerhalb von 6 Monaten, nachdem eine Besserung eingetreten war; ein Rezidiv ist eine neue Episode, die mehr als 6 Monate nach der vollständigen Genesung auftritt [2]. Bei der bipolaren Störung heißt die vorbeugende Langzeitbehandlung Phasenprophylaxe [5].

Dauer nach Erkrankung und Mittel

Was Leitlinien und Fachinformationen zur Dauer der Behandlung sagen (Auswahl)
Erkrankung oder MittelDauer laut Quelle
DepressionAntidepressivum nach dem Abklingen noch 6 bis 12 Monate in gleicher Dosis ("soll"); nach 2 bis 3 oder mehr Episoden mit bedeutsamen Einschränkungen in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre ("sollte"), laut NVL [1]
Angststörungennach dem Abklingen noch 6 bis 12 Monate ("soll" bei Panikstörung) beziehungsweise noch mindestens 6 bis 12 Monate ("sollte" bei generalisierter Angststörung und sozialer Phobie), laut S3-Leitlinie [4]
Bipolare Störungvorbeugende Langzeitbehandlung (Phasenprophylaxe), deren Wirksamkeit nach dem individuellen Verlauf überprüft werden sollte, laut S3-Leitlinie [5]
SchizophrenieRückfallvorbeugung mit Antipsychotika soll nach individueller Abwägung von Nutzen und Risiken angeboten werden; keine allgemeine Dauer, sie wird gemeinsam besprochen, laut S3-Leitlinie [6]
Benzodiazepinegrundsätzlich nur kurze Zeiträume, zum Beispiel höchstens 4 Wochen, laut Fachinformation von Lorazepam [7]
Z-Substanzenso kurz wie möglich, einschließlich der schrittweisen Absetzphase nicht länger als 4 Wochen; länger nur nach erneuter Beurteilung, laut Fachinformation von Zopiclon [8]
ADHSnicht unbegrenzt; nach mehr als 12 Monaten den Nutzen regelmäßig neu bewerten, laut Fachinformation von Methylphenidat [10]

Depression: Erhaltungstherapie und Rückfallvorbeugung

Nach dem Abklingen einer depressiven Episode soll laut NVL empfohlen werden, das Antidepressivum noch 6 bis 12 Monate weiter einzunehmen, und zwar in der gleichen Dosis wie in der Akutphase ("soll"). Ist danach keine längere Rückfallvorbeugung nötig, soll das Antidepressivum ausgeschlichen, also schrittweise abgesetzt werden [1]. Die NVL nennt eine Zeitspanne statt einer Mindestdauer, weil in der Praxis sowohl zu lange als auch zu kurze Behandlungen vorkommen. Eine Behandlung über diesen Zeitraum hinaus ist aus ihrer Sicht nur in besonderen Situationen angezeigt [1]. Auch die Patientenleitlinie nennt für die Erhaltungstherapie 6 bis 12 Monate [2].

Länger behandelt wird, wenn das Risiko für eine neue Episode hoch ist. Menschen mit 2 bis 3 oder mehr depressiven Episoden und bedeutsamen Einschränkungen im Alltag in den letzten 5 Jahren sollte laut NVL empfohlen werden, das Antidepressivum mindestens 2 Jahre lang zur Vorbeugung einzunehmen, in der Dosis, die in der Akuttherapie gewirkt hat ("sollte") [1]. Weitere Gesichtspunkte sind laut NVL die Schwere der bisherigen Episoden, etwa mit schweren Beeinträchtigungen oder psychotischen Beschwerden, das bisherige Ansprechen auf Antidepressiva und das Alter: Hatten jüngere Menschen schon mehrere Episoden, ist die Gefahr weiterer Episoden höher als bei älteren [1]. Auch mit einer Behandlung kann eine Depression wiederkommen; laut Patientenleitlinie erlebt etwa die Hälfte der Betroffenen nach einer gewissen Zeit eine erneute Episode [2].

Statt einer medikamentösen Rückfallvorbeugung kann nach der Erhaltungstherapie laut NVL auch ein Ausschleichen zusammen mit einer Psychotherapie angeboten werden ("kann"). Nach einer erfolgreichen medikamentösen Akuttherapie sollte angeboten werden, die Erhaltungstherapie oder Rückfallvorbeugung mit einer Psychotherapie zu verbinden ("sollte") [1]. Mehr dazu steht unter Psychotherapie und Medikamente und unter Depression.

Angststörungen

Die S3-Leitlinie Behandlung von Angststörungen (Version 2 von 2021; die nächste Überprüfung war für April 2026 geplant) sieht vor, eine wirksame medikamentöse Behandlung nach dem Abklingen der Beschwerden fortzuführen. Bei einer Panikstörung mit oder ohne Agoraphobie soll die Pharmakotherapie danach noch 6 bis 12 Monate weiterlaufen. Bei einer generalisierten Angststörung und einer sozialen Phobie sollte die Behandlung zur Vermeidung von Rückfällen noch mindestens 6 bis 12 Monate weitergeführt werden [4]. Verlängert werden kann sie laut Leitlinie, wenn ein Absetzversuch die Angstbeschwerden zurückbringt, wenn der Verlauf besonders schwer war oder wenn sich aus der Vorgeschichte Hinweise auf eine lange Behandlungsnotwendigkeit ergeben [4].

Bei der Panikstörung sollen SSRI und SNRI in der Erhaltungstherapie in der Dosis weitergegeben werden, die in der Akuttherapie erfolgreich war [4]. Langzeitbehandlungen können laut Leitlinie für manche Menschen notwendig sein und sollten bei Bedarf angeboten werden. Wurden Benzodiazepine bei einer generalisierten Angststörung oder einer sozialen Phobie in begründeten Ausnahmefällen eingesetzt, sollte die Behandlung mit ihnen in der Regel nur wenige Wochen dauern [4].

Bipolare Störung: Phasenprophylaxe

Bei einer bipolaren Störung können depressive, manische und gemischte Krankheitsphasen auftreten. Für das Leben mit der Erkrankung sind laut S3-Leitlinie Bipolare Störungen (Version 2.1) der Langzeitverlauf und die Langzeitbehandlung entscheidend [5]. Lithium soll laut Leitlinie zur Phasenprophylaxe eingesetzt werden (Empfehlungsgrad A). Sie sollen laut Leitlinie intensiv und wiederholt aufgeklärt werden, unter anderem über die Ziele einer Akuttherapie und gegebenenfalls einer Phasenprophylaxe, über die Zeit bis zum Wirkungseintritt und, schon zu Beginn der Therapie, über die angestrebte Behandlungsdauer; bei einer medikamentösen Phasenprophylaxe sollte auch über Langzeitnebenwirkungen aufgeklärt werden [5]. Laut Packungsbeilage eines Lithium-Präparats tritt die volle Wirkung mitunter erst nach Monaten ein, und in den meisten Fällen ist eine jahrelange, vor allem regelmäßige Behandlung notwendig [9].

Weil die Phasenprophylaxe einer neuen Krankheitsphase zu einem unbekannten Zeitpunkt vorbeugen soll, lässt sich ihr Nutzen erst nach längerer Zeit beurteilen. Für die Zeit bis zu dieser Beurteilung gibt es laut Leitlinie keine pauschale Empfehlung. Die Wirksamkeit sollte nach dem individuellen Krankheitsverlauf überprüft werden; nach klinischer Erfahrung bietet es sich an, sie nach der doppelten Dauer des durchschnittlichen Krankheitszyklus zu beurteilen, also der Zeit vom Beginn einer Krankheitsphase bis zum Beginn der nächsten [5]. Kommt es in den ersten 6 Monaten nach Beginn einer Phasenprophylaxe zu einer neuen Phase, sollte in der Regel nichts an der Behandlung geändert werden. Zugleich ist laut Leitlinie zu vermeiden, dass eine nicht vollständig erfolgreiche Phasenprophylaxe ungeprüft und unverändert über Jahre weiterläuft [5].

Wurde eine depressive Phase der bipolaren Störung mit Medikamenten behandelt, lassen sich die Regeln zur Erhaltungstherapie bei der unipolaren Depression laut Leitlinie nicht übertragen. Wie lange die Medikation gegen die Depression unverändert weiterläuft, wird nach individuellen Gesichtspunkten abgewogen, zum Beispiel nach der Schwere der depressiven Phase und danach, ob früher schwere Manien oder gemischte Phasen aufgetreten sind [5].

Schizophrenie und Psychosen

Menschen mit einer ersten Erkrankung an einer Schizophrenie und Menschen mit Schizophrenie und wiederkehrenden psychotischen Episoden soll laut S3-Leitlinie Schizophrenie (Version 5.0, 2026) nach einer individuellen Abwägung von Nutzen und Risiken eine Behandlung mit Antipsychotika zur Rückfallvorbeugung angeboten werden ("soll") [6]. Diese Behandlung soll laut Leitlinie kontinuierlich angeboten werden, also nicht mit Pausen, nach denen erst bei ersten Warnzeichen wieder behandelt wird [6].

Eine allgemeine Behandlungsdauer nennt die aktuelle Leitlinie nicht. Die Fassung von 2006 hatte noch feste Zeiträume genannt; die Leitliniengruppe hat sich dagegen entschieden und beschreibt stattdessen den Rahmen, in dem Ärztin oder Arzt und Patientin oder Patient die Dauer besprechen [6]. Dazu gehört, dass Menschen mit wiederkehrendem Verlauf, ihre Angehörigen und andere Vertrauenspersonen darüber informiert werden sollen, dass das Rückfallrisiko nach einem Absetzen steigt und über Jahre erhöht bleibt [6]. Berücksichtigt werden sollen unter anderem die Schwere der Erkrankungsphase, das Ansprechen auf die Behandlung, Nebenwirkungen, die eigene Motivation, die Erkrankungen in der Familie, die Lebenssituation und die vorhandenen Behandlungsangebote [6].

Gibt es bei stabilem Verlauf Gründe gegen eine dauerhafte Einnahme, zum Beispiel weil sie nicht akzeptiert wird, sollte laut Leitlinie nach schrittweiser Verringerung der Dosis der Versuch einer begleiteten Behandlung mit Unterbrechungen angeboten werden, bei der bei ersten Anzeichen eines Rückfalls gezielt früh behandelt wird ("sollte") [6]. Eine Verringerung und gegebenenfalls das Absetzen können laut Leitlinie in allen Stadien der Erkrankung im Sinne einer gemeinsamen Entscheidung angeboten werden ("kann"), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind; welche das sind, steht unter Psychopharmaka absetzen [6].

Beruhigungs- und Schlafmittel

Beim Benzodiazepin Lorazepam müssen Dosis und Dauer laut Fachinformation je nach Beschwerden und Grunderkrankung individuell angepasst werden. Weil das Risiko einer Abhängigkeit mit Dosis und Behandlungsdauer zunehmen kann, sollte die niedrigste wirksame Dosis für die kürzeste Dauer verordnet und häufig neu bewertet werden, ob die Behandlung weiter nötig ist [7]. Bei akuten Erkrankungen sollte die Anwendung auf einzelne Gaben oder wenige Tage beschränkt bleiben; bei chronischen Erkrankungen richtet sich die Dauer nach dem Verlauf. Nach 2 Wochen täglicher Einnahme sollte die Ärztin oder der Arzt durch eine schrittweise Verringerung der Dosis klären, ob die Behandlung weiter angezeigt ist [7]. Grundsätzlich sollten Benzodiazepine laut dieser Fachinformation nur für kurze Zeiträume verordnet werden, zum Beispiel höchstens 4 Wochen; eine Langzeitanwendung von Lorazepam wird nicht empfohlen [7].

Für das Schlafmittel Zopiclon aus der Gruppe der Z-Substanzen nennt die Fachinformation: so kurz wie möglich und einschließlich der schrittweisen Absetzphase nicht länger als 4 Wochen. In bestimmten Fällen kann eine längere Behandlung erforderlich sein; sie sollte nicht ohne erneute Beurteilung erfolgen, weil das Risiko von Missbrauch und Abhängigkeit mit der Dauer steigt [8]. Es ist laut Fachinformation angebracht, Sie schon zu Beginn über die begrenzte Dauer zu informieren und Ihnen die allmähliche Verringerung der Dosis zu erklären [8].

Die S3-Leitlinie Medikamentenbezogene Störungen (Version 1.1 von 2021, gültig bis Juli 2025) verweist für Benzodiazepine und Z-Substanzen auf eine Regel der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, darunter Einsatz nur bei klarer Indikation, die kleinste mögliche Dosis, der kürzeste mögliche Zeitraum und kein abruptes Absetzen [3]. Werden Mittel verordnet, die zu einem schädlichen Gebrauch oder einer Abhängigkeit führen können, sollen Indikation und Wirksamkeit regelmäßig kritisch überprüft werden; Medikamente, die medizinisch nicht mehr nötig sind, sollen nicht weiter verschrieben werden [3]. Mehr dazu unter Abhängigkeit und Benzodiazepine absetzen.

ADHS-Medikamente

Methylphenidat ist laut Fachinformation im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie zur Behandlung der ADHS bei Kindern ab 6 Jahren und bei Erwachsenen angezeigt, wenn andere Maßnahmen allein nicht ausreichen. Die Behandlung sollte und muss laut Fachinformation nicht unbegrenzt erfolgen; bei Kindern und Jugendlichen wird sie in der Regel während oder nach der Pubertät beendet [10]. Sicherheit und Wirksamkeit einer Langzeitanwendung wurden nicht systematisch in kontrollierten Studien untersucht. Wer Methylphenidat länger als 12 Monate verordnet, muss laut Fachinformation den langfristigen Nutzen regelmäßig neu bewerten und dafür behandlungsfreie Zeitabschnitte einlegen; empfohlen wird, das Mittel dazu mindestens einmal im Jahr abzusetzen, bei Kindern vorzugsweise in den Schulferien [10]. Solche Pausen plant die Ärztin oder der Arzt mit Ihnen; beim Absetzen ist laut Fachinformation eine sorgfältige Überwachung erforderlich [10].

Wer entscheidet, wann die Behandlung endet

Ein Paar in den Sechzigern geht im Herbstmorgenlicht entspannt nebeneinander einen ruhigen Waldweg entlang
Bild: KI-generiert

Ob eine Behandlung weiterläuft oder endet, wird gemeinsam entschieden. Diagnostische und therapeutische Entscheidungen sollen laut NVL nach dem Konzept der partizipativen Entscheidungsfindung getroffen werden, also gemeinsam von Ihnen und den Behandelnden; die vereinbarten Therapieziele sollen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden [1]. Auch die S3-Leitlinie Medikamentenbezogene Störungen verlangt, Therapieziele zu Beginn und wiederholt zu vereinbaren und Behandlungsentscheidungen nach vollständiger und verständlicher Aufklärung über Nutzen und Schaden gemeinsam zu treffen [3].

Vielen Menschen fällt es laut NVL schwer zu akzeptieren, dass eine erfolgreiche Behandlung nach dem Abklingen der Beschwerden noch eine Zeit lang weitergehen muss, um Rückfällen vorzubeugen; dem lässt sich begegnen, indem es in den Gesprächen aktiv angesprochen wird [1]. Ein zu frühes Absetzen eines Antidepressivums, nur weil es schon besser geht, kann laut Patientenleitlinie einen Rückfall zur Folge haben, und auch die Dosis sollten Sie auf keinen Fall eigenständig verändern [2]. Wenn Sie Zweifel an der Dauer haben, Nebenwirkungen Sie belasten oder Sie die Behandlung beenden möchten, sprechen Sie das in der Praxis an. Was dabei auf Sie zukommt, steht unter Psychopharmaka absetzen; welche Untersuchungen während einer längeren Behandlung anstehen, unter Kontrollen und Blutwerte.

Quellen

  1. Leitlinie Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression, Langfassung, Version 3.2 (AWMF-Register-Nr. nvl-005), Kapitel 3.1, 3.2.2, 3.4, 3.5 und 6 (Erhaltungstherapie und Rezidivprophylaxe). Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, AWMF (NVL-Programm). Stand 07/2023 (verabschiedet 29.09.2022, gültig bis 29.09.2027). abgerufen am 23.10.2026
  2. Leitlinie Patientenleitlinie zur Nationalen VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression, Version 3.0. Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, AWMF (NVL-Programm). Stand 2024. abgerufen am 23.10.2026
  3. Leitlinie S3-Leitlinie Medikamentenbezogene Störungen, Langfassung, Version 1.1 (AWMF-Register-Nr. 038-025), Kapitel 2.1 (Allgemeine Empfehlungen) und 3.2 (Benzodiazepine und Z-Substanzen). Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht). Stand Version 1.1, Stand 14.01.2021 (gültig bis Ende Juli 2025). abgerufen am 23.10.2026
  4. Leitlinie S3-Leitlinie Behandlung von Angststörungen, Version 2 (AWMF-Registernummer 051-028), Langfassung. Bandelow B., Beutel M. E. u. a. (Textredaktion B. Bandelow), über die DGPPN veröffentlicht. Stand Version 2, Stand 06.04.2021 (nächste Überprüfung geplant 04/2026). abgerufen am 23.10.2026
  5. Leitlinie S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie Bipolarer Störungen, Langversion 2.1 (AWMF-Register-Nr. 038-019), Kapitel 5.1 (Grundsätzliches zur Behandlung), 5.3 (Depression) und 5.4 (Phasenprophylaxe). Deutsche Gesellschaft für Bipolare Störungen (DGBS) und DGPPN. Stand Update Februar 2019, letzte Anpassung Mai 2020. abgerufen am 23.10.2026
  6. Leitlinie S3-Leitlinie Schizophrenie, Living Guideline, Langfassung, Version 5.0 (AWMF-Registernummer 038-009), Kapitel 9.5 und 9.9 (Dosierung, Absetzen, Rezidivprophylaxe). Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Stand Version 5.0, Fassung vom 13.06.2026 (PDF Juli 2026). abgerufen am 23.10.2026
  7. Fachinformation Lorazepam neuraxpharm 0,5 mg / 1 mg / 2,5 mg Tabletten. neuraxpharm Arzneimittel GmbH. Stand 02/2026. abgerufen am 23.10.2026
  8. Fachinformation Zopiclon-ratiopharm Filmtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 06/2024. abgerufen am 23.10.2026
  9. Gebrauchsinformation Quilonorm retard 450 mg Filmtabletten (Österreich). Teofarma S.r.l. (Zulassungsinhaber); veröffentlicht vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), Österreich. Stand 07/2024. abgerufen am 23.10.2026
  10. Fachinformation Methylphenidat-HCl-ratiopharm Retardtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 09/2025. abgerufen am 23.10.2026

Häufige Fragen

Wie lange sollte man Antidepressiva nehmen?

Nach dem Abklingen einer Depression soll laut NVL empfohlen werden, das Antidepressivum noch 6 bis 12 Monate in gleicher Dosis weiter einzunehmen. Danach soll es schrittweise abgesetzt werden, wenn keine längere Rückfallvorbeugung nötig ist. Wie lange es bei Ihnen dauert, besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Muss man Antidepressiva lebenslang nehmen?

Nach der Erhaltungsphase ist die Behandlung laut NVL für die meisten Menschen beendet; eine Behandlung über 6 bis 12 Monate hinaus ist aus ihrer Sicht nur in besonderen Situationen angezeigt. Bei hohem Rückfallrisiko kann eine Rückfallvorbeugung mehrere Jahre dauern. Nach 2 bis 3 oder mehr Episoden mit bedeutsamen Einschränkungen in den letzten 5 Jahren sollte laut NVL eine Einnahme über mindestens 2 Jahre empfohlen werden.

Kann man Benzodiazepine dauerhaft nehmen?

Laut Fachinformation von Lorazepam sollten Benzodiazepine grundsätzlich nur für kurze Zeiträume verordnet werden, zum Beispiel höchstens 4 Wochen. Eine fortgesetzte Anwendung sollte nur bei zwingender Indikation nach sorgfältiger Abwägung des Nutzens gegen das Risiko von Gewöhnung und Abhängigkeit erfolgen; eine Langzeitanwendung von Lorazepam wird nicht empfohlen. Beenden Sie eine längere Einnahme nicht plötzlich, sondern sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Wie lange nimmt man Antipsychotika?

Eine allgemeine Dauer nennt die S3-Leitlinie Schizophrenie nicht. Menschen mit einer ersten Erkrankung an einer Schizophrenie und Menschen mit Schizophrenie und wiederkehrenden psychotischen Episoden soll laut Leitlinie nach individueller Abwägung von Nutzen und Risiken eine Behandlung mit Antipsychotika zur Rückfallvorbeugung angeboten werden. Wie lange, besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt; dabei sollen unter anderem der Verlauf, das Ansprechen, Nebenwirkungen und Ihre Lebenssituation berücksichtigt werden.

Wie lange darf man Schlaftabletten nehmen?

Für das Schlafmittel Zopiclon nennt die Fachinformation eine Behandlung so kurz wie möglich, einschließlich der schrittweisen Absetzphase nicht länger als 4 Wochen; eine längere Behandlung sollte nicht ohne erneute Beurteilung erfolgen. Für das Benzodiazepin Lorazepam nennt die Fachinformation grundsätzlich kurze Zeiträume, zum Beispiel höchstens 4 Wochen. Ob eine längere Einnahme nötig ist, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Wie lange nimmt man ADHS-Medikamente?

Die Behandlung mit Methylphenidat sollte und muss laut Fachinformation nicht unbegrenzt erfolgen; bei Kindern und Jugendlichen wird sie in der Regel während oder nach der Pubertät beendet. Nach mehr als 12 Monaten muss der Nutzen regelmäßig neu bewertet werden, unter anderem mit behandlungsfreien Zeitabschnitten, die die Ärztin oder der Arzt plant.

Kann ich aufhören, wenn es mir wieder gut geht?

Nicht auf eigene Faust. Wer direkt nach dem Abklingen einer Depression aufhört, hat laut NVL eine hohe Rückfallgefahr, auch wenn die Beschwerden ganz verschwunden sind; laut Patientenleitlinie kann ein zu frühes Absetzen einen Rückfall zur Folge haben. Sprechen Sie Ihren Wunsch in der Praxis an. Absetzen und Wechsel geschehen gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Wenn es Ihnen gerade sehr schlecht geht: Notruf 112 · TelefonSeelsorge 0800 111 0 111, 0800 111 0 222, 116 123 · Hilfe in der Krise

Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu

Passt dazu