AlltagRatgeber
Cannabis und Psychopharmaka
Cannabis gehört laut S3-Leitlinie Schizophrenie zu den bedeutenden Risikofaktoren für eine Schizophrenie und ist in der Praxis neben Amphetaminen die häufigste Ursache von Psychosen durch Substanzen. Frei verkäufliche CBD-Produkte sind laut S3-Leitlinie zu cannabisbezogenen Störungen keine geprüften Arzneimittel und sollten nicht für medizinische Zwecke verwendet werden. Sprechen Sie offen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, wenn Sie Cannabis konsumieren oder eine Behandlung mit Cannabis erwägen.

Cannabis bezeichnet im Konsumcannabisgesetz (KCanG) Pflanzen, Blüten, sonstige Pflanzenteile und Harz der Hanfpflanze samt ihren Inhaltsstoffen und Zubereitungen; Marihuana sind die getrockneten Blüten und blütennahen Blätter, Haschisch ist das abgesonderte Harz [1]. Zu den Inhaltsstoffen gehören Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD); Vom Begriff Cannabis des KCanG ausgenommen sind unter anderem CBD und Cannabis zu medizinischen Zwecken [1]. Die Rechtslage auf dieser Seite gilt für Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung.
Cannabis und psychische Erkrankungen
Bedeutende Risikofaktoren für die Entwicklung einer Schizophrenie sind laut S3-Leitlinie Schizophrenie der Gebrauch von Cannabis und Amphetaminen [5]. In der Praxis sind Cannabis und seine Abkömmlinge sowie Amphetamine laut Leitlinie die häufigsten Ursachen für Psychosen, die durch Substanzen ausgelöst werden [5]. Die ICD-10-GM beschreibt eine psychotische Störung durch psychotrope Substanzen als psychotische Erscheinungen, die während oder nach dem Gebrauch auftreten, unter anderem mit Halluzinationen, Wahrnehmungsstörungen, Wahnideen, häufig Verfolgungsideen, Erregung oder Erstarrung und Gefühlen von intensiver Angst bis zur Ekstase [6]. Mehr dazu unter Psychose und Schizophrenie.
Zu den häufigsten psychischen Begleiterkrankungen bei cannabisbezogenen Störungen zählen laut S3-Leitlinie zur Behandlung cannabisbezogener Störungen neben Psychosen Störungen der Stimmung, vor allem bipolare Störungen, außerdem posttraumatische Belastungsstörungen, Persönlichkeitsstörungen und die generalisierte Angststörung [7]. Treten beide zusammen auf, geht das laut Leitlinie häufig mit einer schlechteren Prognose für die eine, die andere oder beide Erkrankungen einher [7]. Bei Menschen mit einer schweren depressiven Episode kann problematischer Cannabiskonsum laut Studien, die die Leitlinie zitiert, unter anderem zu einem häufigeren Wiederauftreten depressiver Episoden und zu einer schlechteren Therapietreue führen [7]. Mehr zu den Erkrankungen unter Depression und Bipolare Störung.
Verglichen mit Menschen mit einer Schizophrenie ohne Substanzkonsum zeigten Menschen mit einer zusätzlichen Substanzstörung durch Alkohol oder illegale Drogen laut S3-Leitlinie Schizophrenie unter anderem eine höhere Rate an erneuten Klinikaufnahmen und Rückfällen, eine geringere Einbindung in die Behandlung und ein höheres Suizidrisiko [5].
Bei Menschen mit einer Schizophrenie soll laut dieser Leitlinie gezielt nach Substanz- und Drogenkonsum gefragt werden; bei einer zusätzlichen Substanzstörung sollte ein integrativer Ansatz gewählt werden, bei dem in einem Rahmen und durch dasselbe Team beide Erkrankungen behandelt werden (Empfehlung 103) [5]. Bei Menschen mit riskantem Konsum oder einer Suchterkrankung, besonders bei Cannabis oder Stimulanzien, soll laut S3-Leitlinie zu Psychosen und Sucht in regelmäßigen Abständen gezielt nach psychotischen Beschwerden gefragt werden, damit sie eingeordnet und weitere Schritte abgeleitet werden können [8]. Sprechen Sie Ihren Konsum offen an, auch wenn Sie nicht danach gefragt werden.
Cannabis zusammen mit Psychopharmaka
Wie sich Cannabis mit einem bestimmten Psychopharmakon verträgt, lässt sich nicht allgemein sagen. Einzelne Fachinformationen nennen Cannabidiol als Wechselwirkung oder warnen allgemein vor Drogen. Bei Levomethadon kann die gleichzeitige Anwendung von Cannabidiol laut Fachinformation zu erhöhten Konzentrationen im Blut führen; Drogen-, Alkohol- und Arzneimittelmissbrauch während einer Substitutionsbehandlung können laut dieser Fachinformation zu lebensbedrohlichen Zwischenfällen führen und müssen unbedingt vermieden werden [12]. Bei Lorazepam ist eine Arzneimittel- oder Drogenabhängigkeit in der Vorgeschichte laut Fachinformation eine Gegenanzeige [13]. Bei Methylphenidat bittet die Packungsbeilage, vor der Einnahme mit der Ärztin oder dem Arzt zu sprechen, wenn früher ein Missbrauch oder eine Abhängigkeit von Alkohol, Arzneimitteln oder Drogen bestand [14].
Was für Ihr Mittel gilt, steht in seiner Packungsbeilage und auf der jeweiligen Wirkstoffseite im Abschnitt Wechselwirkungen. Erwähnen Sie Cannabis und CBD-Produkte, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt oder Ihre Apotheke nach anderen Mitteln fragt; CBD hat laut S3-Leitlinie ein hohes Wechselwirkungspotenzial mit anderen Medikamenten [7]. Mehr zu Alkohol unter Psychopharmaka und Alkohol.
CBD: Arzneimittel und frei verkäufliche Produkte
Ein Arzneimittel mit Cannabidiol ist laut europäischer Fachinformation zugelassen als Zusatzbehandlung von Krampfanfällen bei bestimmten seltenen Epilepsieformen ab 2 Jahren, beim Lennox-Gastaut- und beim Dravet-Syndrom zusammen mit Clobazam und bei Tuberöser Sklerose [9]. Cannabidiol kann laut dieser Fachinformation Schläfrigkeit und Sedierung verursachen, häufiger zu Beginn der Behandlung; andere dämpfend wirkende Mittel einschließlich Alkohol können das verstärken [9]. Zusammen mit Clobazam kann die Konzentration eines wirksamen Abbauprodukts von Clobazam steigen. Die gleichzeitige Anwendung mit Valproinsäure erhöht laut Fachinformation das Vorkommen erhöhter Leberwerte; in Studien traten die meisten dieser Erhöhungen bei Menschen auf, die gleichzeitig Valproinsäure einnahmen [9]. Bei Mitteln gegen Epilepsie wurde über Suizidgedanken und suizidales Verhalten berichtet, und laut Fachinformation schließen die verfügbaren Daten ein erhöhtes Risiko auch bei Cannabidiol nicht aus; Behandelte und Betreuende sollten medizinische Hilfe holen, wenn Anzeichen dafür auftreten [9]. Hilfe in einer Krise finden Sie im Abschnitt Cannabis und psychische Erkrankungen.
Frei verkäufliche CBD-Produkte sind laut S3-Leitlinie zur Behandlung cannabisbezogener Störungen keine geprüften Arzneimittel; ihnen fehlt die Qualitätssicherheit, und sie sollten nicht für medizinische Zwecke verwendet werden [7]. Laut NVL Unipolare Depression fragen Betroffene in der Praxis oft nach nicht zugelassenen medikamentösen Möglichkeiten, als Beispiel nennt die Leitlinie unter anderem Cannabinoid-Produkte wie CBD-Öl. Solche experimentellen medikamentösen Ansätze sollen Menschen mit unipolarer Depression nur im Rahmen klinischer Studien angeboten werden (Empfehlung 7-26, Empfehlungsgrad "soll") [10].
Cannabis als Medizin

Mit dem Cannabisgesetz, das am 1. April 2024 in Kraft getreten ist, ist Cannabis zu medizinischen Zwecken laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kein Betäubungsmittel mehr; es ist im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt und wird auf einem normalen Rezept verschrieben, nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept [4]. Zu Cannabis zu medizinischen Zwecken zählen nach § 2 MedCanG Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile aus einem Anbau unter staatlicher Kontrolle sowie THC einschließlich Dronabinol und Zubereitungen daraus [3]. Nach § 3 MedCanG darf es nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden, nicht von Zahn- oder Tierärzten, und an Patientinnen und Patienten nur in einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung abgegeben werden [3].
Gesetzlich Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben nach § 31 Abs. 6 SGB V Anspruch auf Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität und auf Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung steht nicht zur Verfügung oder kann im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der behandelnden Vertragsärztin oder des behandelnden Vertragsarztes nicht angewendet werden, und es besteht eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome. Die Versorgung hat laut Gesetz zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs zu erfolgen. Die erste Verordnung bedarf einer Genehmigung der Krankenkasse, die nur in begründeten Ausnahmefällen abgelehnt werden darf; das gilt nicht, wenn eine Fachärztin oder ein Facharzt aus einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss bestimmten Gruppe verordnet [11]. Mehr zu Rezept und Kosten unter Kosten und Rezept.
Ob Cannabisarzneimittel für eine Erkrankung geeignet sind und in welcher Dosierung und Darreichungsform, besprechen Sie laut BfArM mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt; Fragen zur Kostenübernahme beantwortet die Krankenkasse [4]. Von der Anwendungsart Rauchen rät das BfArM ab, weil bei der Verbrennung Giftstoffe entstehen, die zu körperlichen Schäden führen können [4]. Mehr zum Rauchen unter Rauchen und Psychopharmaka.
Was das Gesetz regelt
Nach § 2 Abs. 1 KCanG ist der Umgang mit Cannabis grundsätzlich verboten, darunter Besitz, Anbau, Handel, Weitergabe und Erwerb [1]. Ausgenommen sind nach § 2 Abs. 3 nur für Personen ab 18 Jahren bestimmte Fälle, unter anderem der Besitz nach § 3, der private Eigenanbau nach § 9 und der gemeinschaftliche Eigenanbau in Anbauvereinigungen; § 3 begrenzt den erlaubten Besitz dabei auf festgelegte Höchstmengen [1]. Für Minderjährige gilt keine dieser Ausnahmen [1]. Der Konsum ist nach § 5 KCanG unter anderem in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen verboten, ebenso öffentlich in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und in öffentlich zugänglichen Sportstätten sowie jeweils in deren Sichtweite [1].
Im Straßenverkehr handelt nach § 24a Abs. 1a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ordnungswidrig, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er THC im Blutserum in Höhe des im Gesetz festgelegten Grenzwerts oder darüber hat; Absatz 2a erfasst den Fall, dass dabei zusätzlich Alkohol getrunken oder die Fahrt unter Alkoholwirkung angetreten wird [2]. Nach Absatz 4 sind diese Vorschriften nicht anzuwenden, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt [2]. Ob Sie unter Cannabisarzneimitteln am Straßenverkehr teilnehmen können, sollten Sie laut BfArM mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen; insbesondere zu Beginn der Behandlung und während die passende Dosis gesucht wird, ist laut BfArM von einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr abzuraten [4]. Mehr dazu, auch zu den Strafvorschriften, unter Psychopharmaka und Autofahren.
Hilfe bei Cannabisproblemen
Was eine Abhängigkeit ausmacht, beschreibt die ICD-10-GM für alle psychotropen Substanzen: Typisch sind ein starker Wunsch, die Substanz einzunehmen, Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren, und anhaltender Gebrauch trotz schädlicher Folgen. Der Konsum erhält Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen, es entwickelt sich eine Toleranz und manchmal ein körperliches Entzugssyndrom [6].
Medikamente zur Entwöhnung oder zur Vorbeugung von Rückfällen bei cannabisbezogenen Störungen waren laut S3-Leitlinie bei ihrer Erstellung in Deutschland nicht zugelassen [7]. Bei Erwachsenen sollten laut Leitlinie motivierende Interventionen und kognitive Verhaltenstherapie eingesetzt werden, um den Cannabiskonsum zu verringern; bei Erwachsenen mit zusätzlichen psychotischen Störungen sollte dafür eine Kombination aus Motivationsförderung und kognitiver Verhaltenstherapie eingesetzt werden [7]. Für die Behandlung sollten laut Leitlinie die Angebote des bestehenden Suchthilfesystems genutzt werden, von der qualifizierten Entzugsbehandlung über die Entwöhnung bis zur Selbsthilfe einschließlich der Arbeit mit Angehörigen. Liegt zusätzlich eine andere psychische Erkrankung vor, sollen Diagnostik und Behandlung laut Leitlinie in Anlehnung an die Leitlinie dieser Erkrankung erfolgen [7].
Nach langjährigem, regelmäßigem Konsum kann laut S3-Leitlinie ein Cannabis-Hyperemesis-Syndrom auftreten, mit wiederkehrendem, anfallsartigem Erbrechen, das sich bei anhaltendem Verzicht auf Cannabis bessert [7]. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) informiert auf infos-cannabis.de über das Gesetz, die Wirkung und die Risiken von Cannabis [15]. Hinweise für Angehörige finden Sie unter Angehörige, zum Umgang mit Abhängigkeit unter Abhängigkeit.
Quellen
- Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz, KCanG), §§ 1, 2, 3 und 5. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand geändert durch Art. 1 G v. 20.06.2024. abgerufen am 23.10.2026
- Gesetz Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 24a 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 25.09.2026. abgerufen am 23.10.2026
- Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz, MedCanG), §§ 2 und 3. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand geändert durch Art. 2 G v. 20.06.2024. abgerufen am 23.10.2026
- Behörde Medizinisches Cannabis: Hinweise für Patientinnen und Patienten. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie S3-Leitlinie Schizophrenie, Living Guideline, Langfassung, Version 5.0 (AWMF-Registernummer 038-009). Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Stand Version 5.0, Fassung vom 13.06.2026 (veröffentlicht 15.07.2026); laut DGPPN-Übersicht gültig bis 12.07.2027. abgerufen am 23.10.2026
- Behörde ICD-10-GM Version 2026, Kapitel V, Gruppe F10 bis F19: Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand Version 2026, Stand 12.09.2025. abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie S3-Leitlinie Behandlung cannabisbezogener Störungen, Langfassung, Version 2.0 (AWMF-Register-Nr. 076-005). Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) und DGPPN. Stand Version 2.0, Stand 01.12.2025; laut DGPPN-Übersicht gültig bis 01.12.2030. abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie S3-Leitlinie Psychosen mit komorbider substanzbezogener Störung, Langversion, Version 1.0 (AWMF-Registernummer 038-027). Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht). Stand Fassung vom 26.11.2025 (veröffentlicht 22.06.2026); laut DGPPN-Übersicht gültig bis 01.08.2030. abgerufen am 23.10.2026
- EMA-Produktinformation Epidyolex (EPAR), Anhang I: Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Fachinformation). Jazz Pharmaceuticals Ireland Ltd (Zulassungsinhaber)/Europäische Arzneimittel-Agentur. Stand 08/2026. abgerufen am 23.10.2026
- Leitlinie Nationale VersorgungsLeitlinie Unipolare Depression, Langfassung, Version 3.2 (AWMF-Register-Nr. nvl-005). Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, AWMF (NVL-Programm). Stand Version 3.2, Juli 2023 (verabschiedet 29.09.2022, gültig bis 29.09.2027). abgerufen am 23.10.2026
- Gesetz Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), § 31 Arznei- und Verbandmittel, Absatz 6. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). Stand zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.06.2026. abgerufen am 23.10.2026
- Fachinformation Levomethadon-neuraxpharm 5 mg/ml Lösung zum Einnehmen. neuraxpharm Arzneimittel GmbH. Stand 05/2026. abgerufen am 23.10.2026
- Fachinformation Lorazepam neuraxpharm 0,5 mg / 1 mg / 2,5 mg Tabletten. neuraxpharm Arzneimittel GmbH. Stand 02/2026. abgerufen am 23.10.2026
- Gebrauchsinformation Methylphenidat-HCl-ratiopharm 18 mg Retardtabletten. ratiopharm GmbH. Stand 09/2025. abgerufen am 23.10.2026
- Behörde Infos-Cannabis.de: Cannabislegalisierung, Infos, Gesetz und Risiken. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Stand ohne Datumsangabe. abgerufen am 23.10.2026
Häufige Fragen
Kann Cannabis eine Psychose auslösen?
Ja. Cannabis und Amphetamine sind laut S3-Leitlinie Schizophrenie in der Praxis die häufigsten Ursachen von Psychosen durch Substanzen und außerdem bedeutende Risikofaktoren für die Entwicklung einer Schizophrenie. Typisch für eine solche Psychose sind laut ICD-10-GM unter anderem Halluzinationen, Wahnideen und intensive Angst während oder nach dem Gebrauch. Wer solche Beschwerden bemerkt, sollte ärztliche Hilfe suchen.
Hilft Cannabis gegen Depressionen?
Dafür gibt es in den hier zitierten Leitlinien keine Empfehlung. Laut NVL Unipolare Depression sollen experimentelle medikamentöse Ansätze, zu denen die Leitlinie unter anderem Cannabinoid-Produkte wie CBD-Öl zählt, nur im Rahmen klinischer Studien angeboten werden. Problematischer Cannabiskonsum kann bei schweren Depressionen laut Studien, die die S3-Leitlinie zu cannabisbezogenen Störungen zitiert, mit einem häufigeren Wiederauftreten depressiver Episoden einhergehen.
Kann man Cannabis und Psychopharmaka zusammen nehmen?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Bei Levomethadon kann Cannabidiol laut Fachinformation die Konzentration im Blut erhöhen, bei Lorazepam ist eine Drogenabhängigkeit in der Vorgeschichte eine Gegenanzeige, und bei Psychosen kann Cannabis laut S3-Leitlinie den Verlauf belasten. Sprechen Sie offen mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihren Konsum.
Hilft CBD gegen Angst oder Schlafstörungen?
Zugelassen ist ein Arzneimittel mit Cannabidiol laut Fachinformation nur als Zusatzbehandlung bei bestimmten seltenen Epilepsieformen. Frei verkäufliche CBD-Produkte sind laut S3-Leitlinie zu cannabisbezogenen Störungen keine geprüften Arzneimittel und sollten nicht für medizinische Zwecke verwendet werden; CBD hat laut Leitlinie ein hohes Wechselwirkungspotenzial. Was bei Angst oder Schlafstörungen hilft, lesen Sie unter Angststörungen und Schlafstörungen.
Was regelt das Cannabisgesetz?
Das Konsumcannabisgesetz verbietet den Umgang mit Cannabis grundsätzlich und nimmt nur für Personen ab 18 Jahren bestimmte Fälle aus, etwa den Besitz begrenzter Mengen und den Eigenanbau nach den Vorgaben des Gesetzes. Der Konsum ist unter anderem in Gegenwart von Minderjährigen und an bestimmten öffentlichen Orten verboten. Cannabis zu medizinischen Zwecken regelt das Medizinal-Cannabisgesetz. Eine Rechtsberatung ersetzt diese Übersicht nicht.
Bekomme ich Cannabis auf Rezept?
Cannabis zu medizinischen Zwecken darf nach dem Medizinal-Cannabisgesetz nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben und nur in Apotheken abgegeben werden; laut BfArM wird es auf einem normalen Rezept verschrieben. Ob es für Ihre Erkrankung in Frage kommt, besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Ob die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten übernimmt, regelt § 31 Abs. 6 SGB V; Fragen dazu beantwortet Ihre Krankenkasse.
Was gilt bei Cannabis im Straßenverkehr?
Nach § 24a Abs. 1a StVG handelt ordnungswidrig, wer mit THC im Blutserum in Höhe des gesetzlichen Grenzwerts oder darüber ein Kraftfahrzeug führt; nach Absatz 4 gilt das nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt. Bei Cannabisarzneimitteln rät das BfArM, die Teilnahme am Straßenverkehr ärztlich zu besprechen, und besonders zu Beginn der Behandlung davon ab. Mehr auf der Seite zum Autofahren.
Was hilft bei einer Cannabisabhängigkeit?
Laut S3-Leitlinie zu cannabisbezogenen Störungen sollten bei Erwachsenen motivierende Interventionen und kognitive Verhaltenstherapie eingesetzt werden; ein Medikament zur Entwöhnung war bei Erstellung der Leitlinie nicht zugelassen. Genutzt werden sollten die Angebote des Suchthilfesystems von der Entzugsbehandlung über die Entwöhnung bis zur Selbsthilfe. Ein erster Schritt kann das Gespräch mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt oder einer Suchtberatungsstelle sein.
Medizinischer Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine ärztliche oder pharmazeutische Beratung. Setzen Sie ein verordnetes Medikament nicht ohne Rücksprache ab. Vermutete Nebenwirkungen können Sie selbst melden: nebenwirkungen.bund.de. Mehr dazu
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