ErkrankungenErkrankung

Opioidabhängigkeit und Substitution

Bei einer Opioidabhängigkeit, etwa von Heroin oder nicht ärztlich verschriebenen Opioid-Medikamenten, bestehen nach der ICD-10 typischerweise ein starker Wunsch nach der Substanz, Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren, und eine zunehmende Toleranz, manchmal auch ein körperliches Entzugssyndrom; die S3-Leitlinie beschreibt sie als schwere, behandlungsbedürftige, chronisch verlaufende Krankheit. Die Opioid-Agonisten-Therapie, auch Substitution genannt, soll laut Leitlinie jedem Menschen mit Störungen durch illegale Opioide angeboten werden, zusammen mit psychosozialer Betreuung; eingesetzt werden unter anderem Methadon, Levomethadon und Buprenorphin. Wenn Sie daran denken, sich das Leben zu nehmen, gibt es sofort Hilfe, etwa über den Notruf 112 oder die TelefonSeelsorge.

Mann Ende dreißig und ein Sozialarbeiter in den Fünfzigern sitzen in einem hellen Beratungsraum an einem Holztisch und sprechen ruhig miteinander
Bild: KI-generiert

Opioide sind laut S3-Leitlinie Betäubungsmittel und unterliegen in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz. Zu ihnen gehören starke Schmerzmittel wie Morphin, Methadon und Buprenorphin und das halbsynthetische Opioid Diacetylmorphin (Heroin), das ursprünglich als Schmerzmittel entwickelt wurde [1]. In der deutschen Fassung der ICD-10 werden psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide mit F11 verschlüsselt, das Abhängigkeitssyndrom mit F11.2. Kennzeichen einer Abhängigkeit sind nach der ICD ein starker Wunsch, die Substanz einzunehmen, Schwierigkeiten, den Konsum zu kontrollieren, und anhaltender Gebrauch trotz schädlicher Folgen; die Substanz bekommt Vorrang vor anderen Aktivitäten und Verpflichtungen, die Toleranz nimmt zu, und manchmal kommt ein körperliches Entzugssyndrom hinzu [3].

Die Opioidabhängigkeit ist laut Leitlinie eine schwere, behandlungsbedürftige, chronisch verlaufende Krankheit mit hoher Krankheitslast; im Laufe ihres Lebens sind laut Leitlinie etwa 0,4 Prozent der Menschen betroffen (Lebenszeitprävalenz) [1]. Laut der Richtlinie der Bundesärztekammer, die die Leitlinie zitiert, bedarf sie in der Regel einer lebenslangen Behandlung, bei der körperliche, psychische und soziale Aspekte gleichermaßen zu berücksichtigen sind; die substitutionsgestützte Behandlung gilt dort als wissenschaftlich gut evaluierte Therapieform und für die Mehrheit als Therapie der Wahl [1]. Im Jahr 2022 waren laut Leitlinie 81.200 Menschen in Deutschland in einer Opioid-Agonisten-Therapie (OAT) [1].

Grundlage dieser Seite ist die S3-Leitlinie Opioidbezogene Störungen der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) und der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht), Version 1.0 vom 30.06.2025; laut DGPPN-Übersicht ist sie bis zum 06.07.2030 gültig [1, 2]. Sie gilt für Erwachsene mit Störungen durch illegale, also nicht ärztlich verschriebene Opioide [1]. Zur Abhängigkeit von Opioiden aus der Schmerzbehandlung äußert sich die S3-Leitlinie Medikamentenbezogene Störungen [4]; mehr dazu unter Medikamentenabhängigkeit.

Anzeichen einer Opioidabhängigkeit

Nach der ICD-10 gelten für eine Abhängigkeit sechs Kriterien: ein starker Wunsch oder Zwang, die Substanz zu konsumieren, verminderte Kontrolle über Beginn, Ende und Menge, ein körperliches Entzugssyndrom beim Beenden oder Verringern, eine Toleranz mit immer höheren Dosen für dieselbe Wirkung, die Vernachlässigung anderer Interessen zugunsten des Konsums und anhaltender Konsum trotz eindeutig schädlicher Folgen. Mindestens drei davon müssen laut S3-Leitlinie Medikamentenbezogene Störungen innerhalb eines Jahres immer wieder oder während eines Monats erfüllt sein [4]. Zwischen schädlichem Gebrauch und Abhängigkeit besteht laut Leitlinie ein fließender Übergang [1].

Entzugserscheinungen

Ein Opioidentzugssyndrom setzt sich laut Leitlinie aus psychischen und körperlichen Beschwerden zusammen. Es kann je nach Opioid bereits vier bis sechs Stunden nach der letzten Einnahme auftreten und den Höhepunkt nach zwei bis drei Tagen erreichen; das hängt unter anderem von der Dosis, der Dauer der Einnahme, der Halbwertszeit des Opioids und davon ab, wie schnell abgesetzt oder verringert wird [1].

Zu den typischen Beschwerden zählt die S3-Leitlinie Medikamentenbezogene Störungen eine laufende Nase, Übelkeit, Erbrechen, Gähnen, Gänsehaut, Herzrasen, erweiterte Pupillen, Zittern, Muskelschmerzen, Reizbarkeit, Nervosität, Magenkrämpfe, Durchfall, Niedergeschlagenheit und ein starkes Verlangen nach der Substanz (Craving). Die körperlichen Entzugserscheinungen klingen meist nach wenigen Tagen ab, psychische Entzugserscheinungen wie das Craving können über Monate anhalten [4].

Häufige Begleiterkrankungen

Menschen mit einer Opioidabhängigkeit leiden laut Leitlinie häufig an zusätzlichen psychischen Erkrankungen wie Angsterkrankungen, Depressionen und Psychosen. Studien berichten, dass bis zu 70 Prozent der Betroffenen zusätzlich an psychischen Störungen wie Depressionen, Angststörungen oder Persönlichkeitsstörungen leiden; körperliche Erkrankungen, etwa Infektionen mit Hepatitis C oder HIV oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, werden in bis zu 50 Prozent der Fälle beobachtet [1].

Ursachen und Risiken

Eine substanzbezogene Störung umfasst laut Leitlinie biologische und psychosoziale Aspekte; die Behandlung ist deshalb eine Aufgabe für mehrere Berufsgruppen [1]. Für Opioide aus der Schmerzbehandlung nennt die S3-Leitlinie Medikamentenbezogene Störungen Konstellationen, bei denen besonders auf einen schädlichen Gebrauch oder eine Abhängigkeit geachtet werden soll: jüngeres Lebensalter von 20 bis 40 Jahren, männliches Geschlecht, psychische Störungen wie depressive Störungen oder eine somatoforme Schmerzstörung, die gleichzeitige Verordnung von Beruhigungsmitteln und eine Behandlung mit hohen Opioiddosen [4]. Außerdem soll eine Abhängigkeit in der Familie, eine bestehende psychische Störung und eine bekannte frühere Abhängigkeitserkrankung bedacht werden [4].

Auch die Packungsbeilage von Buprenorphin-Sublingualtabletten zur Substitution nennt ein größeres Risiko, von Buprenorphin abhängig oder süchtig zu werden, wenn Sie oder ein Familienmitglied schon einmal Alkohol, verschreibungspflichtige Medikamente oder illegale Drogen missbraucht haben oder davon abhängig waren, wenn Sie rauchen oder wenn Sie schon einmal psychische Probleme wie eine Depression, eine Angststörung oder eine Persönlichkeitsstörung hatten [7]. Bei Kindern und bei Menschen, die nicht an Opioide gewöhnt sind, können laut Packungsbeilage schon geringere Mengen als in der Substitution üblich zu bedrohlichen Vergiftungen führen [7].

Wie die Diagnose gestellt wird

Die Diagnose einer opioidbezogenen Störung soll laut Leitlinie den Kriterien der ICD-10 bzw. ICD-11 folgen, und die Beurteilung sollte unter Einbeziehung weiterer Sozial-, Gesundheits- oder Therapieberufe erfolgen [1]. Bestehende psychische und weitere substanzbezogene Erkrankungen sollen diagnostiziert werden [1]. Spezielle Fragebögen, die das Risiko oder das Vorliegen einer opioidbezogenen Störung erfassen, kann die Leitlinie derzeit nicht empfehlen [1].

Laut Leitlinie gehören eine psychopathologische und eine körperliche Untersuchung dazu. Laboranalysen von Blut, Urin und Haaren können bei schweren opioidbezogenen Störungen und bei Verdacht auf den Gebrauch weiterer Substanzen oder auf eine Vergiftung hilfreich sein [1]. Bei Opioiden, die wegen Schmerzen verordnet werden, ist ein Entzugssyndrom oder eine Toleranz ohne Zwang oder Drang zur Einnahme und ohne Kontrollverlust laut S3-Leitlinie Medikamentenbezogene Störungen in der Regel kein Kriterium für eine Abhängigkeitserkrankung [4].

Behandlung im Überblick

Zu Beginn einer Behandlung sollten die Ziele "Abstinenz" bzw. "Substitution" laut Leitlinie gemeinsam mit Ihnen geklärt werden [1]. In der Opioid-Agonisten-Therapie (OAT), auch Substitution genannt, erhalten opioidabhängige Menschen laut BtMVV ärztlich verschriebene Betäubungsmittel im Rahmen eines Therapiekonzepts zur Behandlung der Abhängigkeit [5]. Ziele sind laut der von der Leitlinie zitierten Richtlinie der Bundesärztekammer unter anderem die Sicherstellung des Überlebens, die Stabilisierung und Besserung der Gesundheit, die Behandlung von Begleiterkrankungen, weniger riskante Formen der Einnahme, weniger Konsum unerlaubt erworbener Opioide und weiterer Suchtmittel, die Abstinenz von unerlaubt erworbenen Opioiden, weniger Risiken in der Schwangerschaft und rund um die Geburt, eine bessere Lebensqualität und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und am Arbeitsleben [1].

Ausgewählte Empfehlungen der S3-Leitlinie Opioidbezogene Störungen, Version 1.0 (2025; eigene Zusammenfassung, Modalverben wie in der Leitlinie, Nummer der Empfehlung in Klammern)
ThemaWas die Leitlinie sagtEmpfehlungsgrad
Substitutionsoll jedem Menschen mit Störungen durch illegale (nicht ärztlich verschriebene) Opioide angeboten werden [1]"soll" (3.1)
MittelMethadon, Buprenorphin, Buprenorphin mit Naloxon, retardiertes Morphin oder Diamorphin sollen eingesetzt werden; Methadon und Levomethadon können gleichermaßen erwogen werden, auch der Ersatz des einen durch das andere; die Auswahl sollte sich nach der Form der Anwendung richten, die Betroffene bevorzugen und die zugelassen ist [1]"soll" (3.2), "kann" (3.3), "sollte" (3.4)
Psychosoziale Betreuungalle in einer Substitution sollen in einem strukturierten Prozess eine individuelle, bedarfsgerechte psychosoziale Betreuung erhalten; geeignete psychosoziale Interventionen, unter anderem kognitive Verhaltenstherapie, motivationale Gesprächsführung und Beratung, sollten angeboten werden [1]"soll" (7.1), "sollte" (6.1)
Einnahme unter Sichtsollte besonders zu Beginn einer Substitution angeboten werden, damit mehr Menschen in Behandlung bleiben [1]"sollte" (5.9)
Begleiterkrankungenbei weiteren psychischen Erkrankungen soll eine integrierte Behandlung angeboten werden, sonst soll die Behandlung koordiniert werden [1]"soll" (10.1.4)
Rehabilitationeine ganztägig ambulante oder stationäre Rehabilitation sollte angeboten werden; vor einer abstinenzorientierten Entwöhnung sollte eine qualifizierte Entzugsbehandlung angeboten werden [1]"sollte" (8.1, 2.1a)
SelbsthilfeMenschen in einer Substitution sollen auf die Selbsthilfe und regionale Selbsthilfegruppen hingewiesen werden [1]"soll" (13.1)

Was die BtMVV regelt

Die Substitution ist in § 5 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) geregelt. Substitutionsmittel sind danach ärztlich verschriebene Betäubungsmittel, die bei opioidabhängigen Menschen im Rahmen eines Therapiekonzepts zur Behandlung der Abhängigkeit angewendet werden. Im Rahmen der ärztlichen Therapie soll eine Opioidabstinenz angestrebt werden [5]. Verschreiben darf eine Ärztin oder ein Arzt mit einer suchtmedizinischen Qualifikation; ohne diese Qualifikation ist eine Substitution nur in Abstimmung mit einer suchtmedizinisch qualifizierten Ärztin oder einem solchen Arzt möglich, und es dürfen höchstens zehn Menschen gleichzeitig behandelt werden [5].

In der Regel wird das Substitutionsmittel in der Praxis oder in einer anderen dafür vorgesehenen Einrichtung zum unmittelbaren Verbrauch überlassen, etwa in einer Apotheke, einem Krankenhaus, einem Pflegeheim, einer Rehabilitationseinrichtung oder bei einem Hausbesuch [5]. Für eine eigenverantwortliche Einnahme zu Hause (oft Take-home genannt) darf die Ärztin oder der Arzt das Mittel nach den Feststellungen der Bundesärztekammer für bis zu sieben Tage verschreiben, in begründeten Einzelfällen für bis zu 30 Tage [5]. Die fachlichen Einzelheiten legt die Bundesärztekammer in einer Richtlinie fest [5]. Was in Ihrem Fall gilt, besprechen Sie in Ihrer Praxis.

Medikamente in der Substitution und zur Rückfallvorbeugung

Zur Substitution zugelassen sind in Deutschland laut Leitlinie Methadon, Levomethadon, retardiertes Morphin, Diamorphin (unter speziellen Voraussetzungen), Buprenorphin und als Mittel der zweiten Wahl in begründeten Ausnahmefällen Codein [1]. Die BtMVV nennt als Substitutionsmittel zugelassene Arzneimittel ohne Diamorphin, Zubereitungen von Levomethadon, Methadon oder Buprenorphin und in begründeten Ausnahmefällen Codein oder Dihydrocodein; für Diamorphin gelten eigene Regeln [5].

Mittel bei Opioidabhängigkeit: Zulassung laut Fachinformation bzw. EMA-Produktinformation und Einordnung der S3-Leitlinie (keine Rangfolge)
WirkstoffZulassungHinweise
LevomethadonLösung zum Einnehmen: Substitutionstherapie bei Opiat- bzw. Opioidabhängigkeit bei Erwachsenen im Rahmen eines integrierten Behandlungskonzepts, das die medizinische, soziale und psychologische Versorgung einbezieht [6]darf laut Fachinformation nur bei opioidabhängigen Menschen durch zur Substitution ermächtigte Ärztinnen und Ärzte angewendet werden [6]
Methadonlaut Leitlinie zur Substitution zugelassen [1]laut Leitlinie können Methadon und Levomethadon gleichermaßen erwogen werden [1]
BuprenorphinSublingualtabletten: Behandlung der Opioidabhängigkeit im Rahmen medizinischer, sozialer und psychotherapeutischer Maßnahmen bei Erwachsenen über 18 Jahren, die einer Suchtbehandlung zugestimmt haben [7]; mit Naloxon (unter anderem enthalten in Suboxone): Erwachsene und Jugendliche über 15 Jahren, die einer Suchtbehandlung zugestimmt haben [8]; Depot-Injektionslösung (unter anderem enthalten in Buvidal): ab 16 Jahren [9]der Naloxon-Anteil soll laut EMA-Produktinformation einen Missbrauch über die Vene verhindern [8]
Retardiertes Morphin, Diamorphinlaut Leitlinie zur Substitution zugelassen, Diamorphin unter bestimmten Bedingungen [1]für Diamorphin gelten eigene Regeln der BtMVV [5]
Naltrexonzur Unterstützung der Abstinenz bei entwöhnten Patientinnen und Patienten, die opioid- bzw. alkoholabhängig waren, als zusätzliche Behandlung in einem umfassenden Therapieprogramm mit psychologischer Begleitung [10]laut Leitlinie kann es zur Unterstützung einer zuvor erreichten Abstinenz im Rahmen eines suchtmedizinischen Behandlungskonzepts angeboten werden ("kann", 5.2) [1]
Clonidin (Entzug)in Deutschland nicht für den Opioidentzug zugelassen [1]Alpha-2-Agonisten wie Clonidin können laut Leitlinie im Entzug erwogen werden, um die Schwere des Entzugssyndroms zu mindern; es handelt sich um einen Einsatz außerhalb der Zulassung ("kann", 4.4) [1]

Maßgeblich ist die Packungsbeilage Ihres Arzneimittels; Angaben zu Nebenwirkungen und Wechselwirkungen stehen auf den Wirkstoffseiten. Mehr zur Gruppe unter Substitutionsmittel. Die gleichzeitige Anwendung von Levomethadon und Beruhigungsmitteln wie Benzodiazepinen kann laut Fachinformation zu Dämpfung (Sedierung), Atemdepression und Koma führen und lebensbedrohlich sein [6]. Bei ungenügendem Rückgang des Konsums illegaler Opioide oder anderer illegaler Stoffe sollte laut Leitlinie geprüft werden, ob die Dosis angepasst oder das Substitutionsmittel gewechselt wird [1]. Ändern Sie nichts selbst; Dosis und Mittel legt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt fest.

Naltrexon kann laut Fachinformation bei opioidabhängigen Menschen lebensbedrohliche Entzugssymptome auslösen. Wer versucht, die Blockade durch große Opioidmengen aufzuheben, kann nach dem Ende der Naltrexonwirkung in Lebensgefahr geraten; auch während der Behandlung können hohe Opioidmengen lebensbedrohliche Atem- und Kreislaufstörungen verursachen [10].

Wie lange behandeln, Entzug und Rückfall

Ob ein Entzug angezeigt ist, ob vom Substitutionsmittel oder von illegalen Opioiden, ist laut Leitlinie im Einzelfall kritisch zu prüfen. Versuche, die Dosis zu verringern, können mit einem erhöhten Risiko für Rückfälle und lebensbedrohliche Folgen verbunden sein; in vielen Fällen ist es laut Leitlinie vorzuziehen, die Substitution fortzuführen, um die Behandlungsziele zu erreichen [1]. Eine Entzugsbehandlung statt einer Substitution soll vermieden werden bei instabilen Menschen und bei Menschen ohne realistischen Plan, die Abstinenz aufrechtzuerhalten [1]. Wer in einer Substitution ist, dem soll eine qualifizierte Entzugsbehandlung nur angeboten werden, wenn sonst die Ziele der Substitution gefährdet erscheinen, als Alternative vor einem Abbruch oder auf anhaltenden, ausdrücklichen eigenen Wunsch [1].

Ist ein Entzug angezeigt, soll er laut Leitlinie langsam ausschleichend erfolgen, damit mehr Menschen in Behandlung bleiben [1]. Die Dauer soll sich nach der Schwere der Entzugserscheinungen und der Begleit- oder Folgeerkrankungen richten. Menschen mit schweren psychischen Begleiterkrankungen und langer Abhängigkeit sollte eine stationäre qualifizierte Entzugsbehandlung in einer suchtmedizinischen, psychiatrischen Einrichtung angeboten werden [1]. Weil ein körperlicher Entzug allein keine ausreichende Behandlung der Abhängigkeit ist, sollen weitere suchtmedizinische und suchttherapeutische Hilfen vorgehalten bzw. vermittelt werden [1]. Beenden oder verringern Sie eine Substitution nicht eigenmächtig: Jede Änderung geschieht gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Zu Beginn, bei einem Abbruch und nach einem vollständigen oder teilweisen Entzug sollen Betroffene laut Leitlinie darüber informiert werden, dass die Toleranz gegenüber der entzogenen Substanz vermindert ist; ein Rückfall kann dann, abhängig von der Dosis, lebensbedrohlich sein [1]. Nach einer Behandlung mit Naltrexon können Menschen laut Fachinformation empfindlicher auf opioidhaltige Arzneimittel reagieren [10].

Zur Vorbeugung von Rückfällen in der Substitution sollten laut Leitlinie kognitive Verhaltenstherapie, besonders Kontingenzmanagement, und achtsamkeitsbasierte Stressreduktion angeboten werden, dazu eine begleitende psychosoziale Intervention; besonders schwer Erkrankten sollte eine individuell angepasste psychotherapeutische Unterstützung angeboten werden [1]. Anreize, die Einnahme zu Hause (Take-home) zu erreichen, können ergänzend angeboten werden, und Abstinenzkontrollen mit Urin- oder Speicheltests sollten angeboten werden [1].

Selbsthilfe und Alltag

Frau Mitte dreißig gießt am Vormittag Pflanzen in einem hellen Gemeinschaftsgarten, im Hintergrund arbeiten zwei weitere Erwachsene an Beeten
Bild: KI-generiert

Menschen in einer Substitution sollen laut Leitlinie auf die Möglichkeiten der Selbsthilfe und auf regionale Selbsthilfegruppen hingewiesen werden. Auf Selbsthilfeangebote im Internet können sie aufmerksam gemacht werden, wenn diese die Datenschutz-Grundverordnung einhalten, anerkannte Qualitätskriterien erfüllen und von regionalen Drogenberatungsstellen empfohlen werden [1]. Eine medizinische Rehabilitation ist laut Leitlinie auch unter Substitution möglich (substitutionsgestützte Rehabilitation) [1].

Schwangere, Gebärende und Stillende mit opioidbezogenen Störungen sollen laut Leitlinie ausführlich über Risiken, Nebenwirkungen und Nutzen einer Substitution und einer abstinenzorientierten Behandlung sowie über die Folgen zusätzlich konsumierter Substanzen einschließlich Alkohol für sich und das Kind aufgeklärt werden und gemeinsam mit der behandelnden Person eine Behandlungsstrategie festlegen; die Einstellung und gegebenenfalls Anpassung der Substitution soll ihnen angeboten werden [1]. Setzen Sie nichts eigenmächtig ab und sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, wenn Sie schwanger sind oder es werden möchten. Mehr unter Schwangerschaft.

Levomethadon kann laut Fachinformation auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen so verändern, dass die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt ist, verstärkt zusammen mit Alkohol; die Entscheidung über die Fahrtüchtigkeit trifft im Einzelfall die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Die Fachinformation spricht dabei von der Fahrtüchtigkeit; zur Fahrerlaubnis macht sie keine Angabe [6]. Nach § 316 StGB macht sich strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, es sicher zu führen; das gilt auch bei Fahrlässigkeit [11]. Die Ausnahme für bestimmungsgemäß eingenommene, für einen konkreten Krankheitsfall verschriebene Arzneimittel in § 24a Abs. 4 StVG bezieht sich nur auf bestimmte Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG [12]. Mehr dazu unter Psychopharmaka und Autofahren und zum Reisen mit Betäubungsmitteln unter Reisen.

Bewahren Sie Buprenorphin laut Packungsbeilage für Kinder und andere Personen im Haushalt unzugänglich auf, an einem abgeschlossenen, sicheren Ort; bei Kindern und Menschen, die nicht von Opioiden abhängig sind, kann es nach versehentlicher oder absichtlicher Einnahme zu einer schweren, möglicherweise lebensbedrohlichen Atemdepression führen [7].

Für Angehörige

Als schadensmindernde Maßnahme gegen akute Überdosierungen ist laut Leitlinie zu erwägen, Naloxon an Menschen mit opioidbezogenen Störungen oder an ihre Angehörigen auszugeben, verbunden mit einer Schulung im Umgang damit [1]. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist laut Leitlinie die Einbindung des sozialen Umfelds, besonders der Familie, ein wichtiger Bestandteil der Behandlung; familienbasierte Ansätze können das Verständnis der Angehörigen fördern [1]. Eltern mit einer opioidbezogenen Störung soll laut Leitlinie neben anderen Behandlungen wie der Entwöhnung auch eine Substitution angeboten werden [1]. Weitere Hinweise stehen unter Angehörige; Rat und Begleitung bieten auch Drogenberatungsstellen.

Wann Sie sofort Hilfe brauchen

Suizidversuche mit Opiaten gehören laut Fachinformation von Levomethadon zum Krankheitsbild der Substanzabhängigkeit; zeigen Betroffene trotz angemessener medikamentöser Behandlung unkontrollierten Drogenkonsum und anhaltend selbstgefährdendes Verhalten, sollten eine individuelle Einschätzung und Behandlungsplanung einschließlich einer stationären Versorgung erwogen werden [6]. Das erhöhte Suizidrisiko bei Menschen mit einer Drogenabhängigkeit, mit oder ohne begleitende Depression, wird laut Fachinformation durch Naltrexon nicht gesenkt [10].

Anzeichen einer Überdosierung können laut Packungsbeilage von Buprenorphin zum Beispiel Schläfrigkeit, Koordinationsprobleme mit verlangsamten Reflexen, verschwommenes Sehen, undeutliche Sprache, unklares Denken und eine deutlich verlangsamte Atmung sein; dann muss die Person sofort in eine Notaufnahme oder Klinik [7]. Take-home-Naloxon soll laut Leitlinie opioidabhängigen Menschen zur Verfügung gestellt werden; Menschen, die es eventuell geben müssen, sind in der Anwendung zu unterweisen und darin, dass es wichtig ist, den Rettungsdienst zu rufen [1]. Das Naloxon-Nasenspray ist laut EMA-Produktinformation für die sofortige Notfallbehandlung bei bekannter oder vermuteter Opioidüberdosierung mit Atemdepression oder Dämpfung des Zentralnervensystems bestimmt, bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 14 Jahren; es ersetzt nicht die Behandlung durch einen Notarzt [13].

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Quellen

  1. Leitlinie S3-Leitlinie Opioidbezogene Störungen, Langfassung, Version 1.0 (AWMF-Register-Nr. 076-012). Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) und Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht). Stand Version 1.0, 30.06.2025, gültig bis 06.07.2030. abgerufen am 23.10.2026
  2. Leitlinien (Übersicht der S3-Leitlinien mit Gültigkeit), Eintrag Opioidbezogene Störungen. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). abgerufen am 23.10.2026
  3. Behörde ICD-10-GM Version 2026, Kapitel V, Gruppe F10 bis F19: Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Stand Version 2026 (Stand der Seite 12.09.2025). abgerufen am 23.10.2026
  4. Leitlinie S3-Leitlinie Medikamentenbezogene Störungen, Langfassung, 1. Auflage, Version 1.1 (AWMF-Register-Nr. 038-025). Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) und Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht). Stand Version 1.1, Stand 14.01.2021 (verabschiedet 01.08.2020); gültig spätestens bis Ende Juli 2025 (laut DGPPN-Übersicht bis 31.07.2025), abgelaufen. abgerufen am 23.10.2026
  5. Gesetz § 5 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV): Substitution, Verschreiben von Substitutionsmitteln. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). abgerufen am 23.10.2026
  6. Fachinformation Levomethadon-neuraxpharm 5 mg/ml Lösung zum Einnehmen. neuraxpharm Arzneimittel GmbH. Stand 05/2026. abgerufen am 23.10.2026
  7. Gebrauchsinformation Buprenorphin-neuraxpharm 0,4 mg, 2 mg und 8 mg Sublingualtabletten. neuraxpharm Arzneimittel GmbH (Pharmazeutischer Unternehmer). Stand 08/2024. abgerufen am 23.10.2026
  8. EMA-Produktinformation Suboxone (Buprenorphin/Naloxon, EPAR), Anhang I: Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Fachinformation). Indivior Europe Limited (Zulassungsinhaber)/Europäische Arzneimittel-Agentur. Stand 09/2026 (zuletzt aktualisiert 25.09.2026). abgerufen am 23.10.2026
  9. EMA-Produktinformation Buvidal (Buprenorphin, EPAR), Anhang I: Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Fachinformation). Camurus AB (Zulassungsinhaber)/Europäische Arzneimittel-Agentur. Stand 03/2025 (zuletzt aktualisiert 21.03.2025). abgerufen am 23.10.2026
  10. Fachinformation Naltrexonhydrochlorid Accord 50 mg Filmtabletten. Accord Healthcare B.V.. Stand 06/2024. abgerufen am 23.10.2026
  11. Gesetz § 316 Strafgesetzbuch (StGB): Trunkenheit im Verkehr. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). abgerufen am 23.10.2026
  12. Gesetz § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG): 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de). abgerufen am 23.10.2026
  13. EMA-Produktinformation Nyxoid (Naloxon, Nasenspray, EPAR), Anhang I: Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels (Fachinformation). Mundipharma Corporation (Ireland) Limited (Zulassungsinhaber)/Europäische Arzneimittel-Agentur. Stand 06/2025 (zuletzt aktualisiert 12.06.2025). abgerufen am 23.10.2026

Häufige Fragen

Was ist eine Substitution bei Opioidabhängigkeit?

Bei der Substitution, auch Opioid-Agonisten-Therapie genannt, verschreibt eine Ärztin oder ein Arzt ein Betäubungsmittel wie Methadon, Levomethadon oder Buprenorphin im Rahmen eines Therapiekonzepts zur Behandlung der Abhängigkeit. Laut S3-Leitlinie soll sie jedem Menschen mit Störungen durch illegale Opioide angeboten werden, verbunden mit psychosozialer Betreuung. Geregelt ist sie in § 5 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung.

Welche Medikamente werden zur Substitution eingesetzt?

Laut Leitlinie sollen Methadon, Buprenorphin, Buprenorphin mit Naloxon, retardiertes Morphin oder Diamorphin eingesetzt werden; Methadon und Levomethadon können gleichermaßen erwogen werden. In begründeten Ausnahmefällen ist laut BtMVV auch Codein oder Dihydrocodein möglich. Die Auswahl des Mittels sollte sich laut Leitlinie auch nach der Form der Anwendung richten, die Sie bevorzugen und die für das Mittel zugelassen ist; die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Wie lange dauert ein Opioidentzug?

Entzugserscheinungen können laut Leitlinie je nach Opioid schon vier bis sechs Stunden nach der letzten Einnahme beginnen und erreichen nach zwei bis drei Tagen ihren Höhepunkt. Die körperlichen Beschwerden klingen meist nach wenigen Tagen ab, das starke Verlangen kann über Monate anhalten. Wie lange eine Entzugsbehandlung dauert, soll sich nach der Schwere der Entzugserscheinungen und nach Begleiterkrankungen richten.

Wie lange dauert eine Substitution?

Die Leitlinie zitiert die Richtlinie der Bundesärztekammer, nach der die Opioidabhängigkeit in der Regel einer lebenslangen Behandlung bedarf. Ein Entzug vom Substitutionsmittel ist laut Leitlinie im Einzelfall kritisch zu prüfen; in vielen Fällen ist es vorzuziehen, die Substitution fortzuführen. Ist ein Entzug angezeigt, soll er langsam ausschleichend erfolgen, und zwar gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Darf ich das Substitutionsmittel mit nach Hause nehmen?

Laut § 5 BtMVV wird das Mittel in der Regel in der Praxis oder einer anderen dafür vorgesehenen Einrichtung zum unmittelbaren Verbrauch überlassen. Für eine eigenverantwortliche Einnahme kann die Ärztin oder der Arzt es nach den Feststellungen der Bundesärztekammer für bis zu sieben Tage verschreiben, in begründeten Einzelfällen für bis zu 30 Tage. Ob das für Sie infrage kommt, entscheidet Ihre Praxis.

Was ist Naloxon und wofür ist es da?

Naloxon verdrängt laut EMA-Produktinformation Opioide von ihren Bindungsstellen im Körper, den Opioid-Rezeptoren. Als Nasenspray ist es laut EMA-Produktinformation für die sofortige Notfallbehandlung bei bekannter oder vermuteter Opioidüberdosierung bestimmt und ersetzt nicht die Behandlung durch einen Notarzt. Laut S3-Leitlinie soll Take-home-Naloxon opioidabhängigen Menschen zur Verfügung gestellt werden, verbunden mit einer Schulung, zu der auch gehört, den Rettungsdienst zu rufen.

Welcher ICD-10-Code gilt für Opioidabhängigkeit?

Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide stehen in der ICD-10-GM unter F11. Das Abhängigkeitssyndrom ist F11.2, das Entzugssyndrom F11.3. Die S3-Leitlinie Opioidbezogene Störungen nennt für Störungen durch illegale Opioide ICD-10 F11 und ICD-11 6C43.

Kann ich mit einer Substitution Auto fahren?

Levomethadon kann laut Fachinformation auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen beeinträchtigen, verstärkt zusammen mit Alkohol; über die Fahrtüchtigkeit entscheidet im Einzelfall die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Nach § 316 StGB macht sich strafbar, wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, es sicher zu führen. Was rechtlich gilt, steht auf der Seite Autofahren.

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